Dominikanische Republik: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1 |
Deutschland | Ja | Ja | 1 |
Österreich | Ja | Ja | 1 |
Schweiz | Ja | Ja | 1 |
Türkei | Ja | Ja | 1 |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Deutsche sind verpflichtet, mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis aus bzw. nach Deutschland aus- bzw. einzureisen.
Bei der Antragstellung für ein Visum muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Reisende in die Dominikanische Republik müssen sowohl vor der Einreise als auch vor der Ausreise elektronisch registrieren.
Ein Visum ist allg. erforderlich u.a. für die Staatsbürger in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visum bei der Einreise
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen visumfrei einreisen (einmalige Einreise). Eine Verlängerung des Aufenthalts muss beim Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) rechzeitig beantragt werden und ist gebührenpflichtig. Bei unbewilligter Überziehung des Aufenthalts wird eine Strafe fällig:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder,
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Deutsche, Österreicher sowie Staatsangehöriger aller anderen EU-Staaten sowie Schweizer und Türken benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum, müssen aber eine Touristengebühr bezahlen, die im Flugticket inkludiert ist.
Touristengebühr: 15 € bzw. 20 CHF bzw. 10 US$ € für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Hinweis: Die Touristengebühr wurde früher in Form einer Touristenkarte erhoben. Inzwischen ist die Touristengebühr im Flugticket inbegriffen. Eine Touristengebühr entfällt für alle Nationalitäten, die ein Visum für die Dominikanische Republik beantragen müssen (Staatsangehörige zahlreicher afrikanischer und asiatischer Länder). Außerdem entfällt die Touristengebühr für die Staatsangehörigen der folgenden Länder: Argentinien, Chile, Ecuador, Israel, Japan, Peru, Südkorea und Uruguay. Nähere Informationen sind von den Fluggesellschaften erhältlich.
Die Visumgebühren für Touristen- oder Geschäftsvisa sind im Einzelfall bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erfragen, da sie von der Nationalität, der Dauer des Aufenthaltes und dem aktuellen Wechselkurs abhängig sind.
Touristen-, Arbeits-/Geschäfts- und Studentenvisum. Alle Visa müssen von den Behörden in der Dominikanischen Republik beglaubigt werden.
Touristenvisum: 60 Tage.
Studentenvisum: bis zu 1 Jahr.
Geschäftsvisum: Bis zu 60 Tage oder einem Jahr gültig, es kann für mehrfache Einreisen genutzt werden.
Mindestens 2 Wochen vor Abreise persönlich oder per Post im Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Da die für ein Visum erforderlichen Unterlagen je nach Nationalität und Reisezweck unterschiedlich sind, sollten diese im Einzelfall telefonisch von der zuständigen konsularischen Vertretung erfragt werden.
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Kopie des Rück-/Weiterreisetickets bzw. Buchungsbestätigung, Unterkunftsnachweis.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Einkommensnachweis oder Arbeitsbescheinigung mit Bruttoverdienst).
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar bzw. per Verrechnungsscheck oder Banküberweisung mit Beleg).
(g) ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum zusätzlich: Entsendungsschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben der zu besuchenden Firma.
Touristenvisum: bei postalischer Antragstellung: 1 Woche; Expressbearbeitung: 2 Werktage; bei persönlicher Antragstellung: ca. 2 Std.
Geschäfts- und Studentenvisum: ca. 1 Woche, Expressbearbeitung: 2 Werktage.
Arbeitsvisum: 2-3 Wochen.
Soll ein touristischer Aufenthalt länger als 30 Tage dauern, muss man beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren aller Nationalitäten, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein- oder ausreisen oder nur in Begleitung eines Elternteils, müssen eine von Generalstaatsanwalt der Republik legalisierte beglaubigte Vollmachtserklärung des/der abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich über die genauen Bestimmungen und Modalitäten bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu informieren, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich sind.
Für Hunde und Katzen werden pro Tier ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein gültiger Impfpass benötigt. Das Gesundheitszeugnis darf maximal 15 Tage vor der Ankunft im Herkunftsland ausgestellt worden sein. Es muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass es aus einer Gegend kommt, die innerhalb der letzten 3 Monate frei von gefährlichen Krankheiten war. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft gegen Tollwut geimpft worden sein. Der Impfpass und das Gesundheitszeugnis müssen von der zuständigen diplomatischen Vertretung übersetzt und beglaubigt werden.
Für Vögel, Fische und Kleintiere wird eine Bewilligung der Dirección de Ganaderia, Secretaria de Estado de Agricultura in Santo Domingo benötigt, die ggf. die Quarantänedauer festlegt.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat in Zürich.
Generalkonsulate in Frankfurt/M. und Hamburg. Honorarkonsulat in Stuttgart.
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