Dominikanische Republik: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Deutschland Ja Ja 1
Österreich Ja Ja 1
Schweiz Ja Ja 1
Türkei Ja Ja 1

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausnahme: U.a. Staatsangehörige von EU-Ländern dürfen als Touristen noch bis zum 30. Mai 2024 mit Reisepässen in die Dominikanische Republik einreisen, die noch mindestens bis zur Ausreise gültig sind. 

Achtung: Deutsche sind verpflichtet, mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis aus bzw. nach Deutschland aus- bzw. einzureisen.

Bei der Antragstellung für ein Visum muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Achtung: Reisende in die Dominikanische Republik müssen sowohl vor der Einreise als auch vor der Ausreise elektronisch registrieren

Ein Visum ist allg. erforderlich u.a. für die Staatsbürger in der obigen Tabelle genannten Länder.

Visum bei der Einreise
[1]
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen visumfrei einreisen (einmalige Einreise). Eine Verlängerung des Aufenthalts muss beim Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) rechzeitig beantragt werden und ist gebührenpflichtig. Bei unbewilligter Überziehung des Aufenthalts wird eine Strafe fällig:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder,

(b) Schweiz und

(c) Türkei.

Kosten

Deutsche, Österreicher sowie Staatsangehöriger aller anderen EU-Staaten sowie Schweizer und Türken benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum, müssen aber eine Touristengebühr bezahlen, die im Flugticket inkludiert ist.

Touristengebühr: 15 € bzw. 20 CHF bzw. 10 US$ € für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Hinweis: Die Touristengebühr wurde früher in Form einer Touristenkarte erhoben. Inzwischen ist die Touristengebühr im Flugticket inbegriffen. Eine Touristengebühr entfällt für alle Nationalitäten, die ein Visum für die Dominikanische Republik beantragen müssen (Staatsangehörige zahlreicher afrikanischer und asiatischer Länder). Außerdem entfällt die Touristengebühr für die Staatsangehörigen der folgenden Länder: Argentinien, Chile, Ecuador, Israel, Japan, Peru, Südkorea und Uruguay. Nähere Informationen sind von den Fluggesellschaften erhältlich.

Die Visumgebühren für Touristen- oder Geschäftsvisa sind im Einzelfall bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erfragen, da sie von der Nationalität, der Dauer des Aufenthaltes und dem aktuellen Wechselkurs abhängig sind.

Visaarten

Touristen-, Arbeits-/Geschäfts- und Studentenvisum. Alle Visa müssen von den Behörden in der Dominikanischen Republik beglaubigt werden.

Gültigkeit

Touristenvisum: 60 Tage.
Studentenvisum: bis zu 1 Jahr.

Geschäftsvisum: Bis zu 60 Tage oder einem Jahr gültig, es kann für mehrfache Einreisen genutzt werden.

Antragstellung an

Mindestens 2 Wochen vor Abreise persönlich oder per Post im Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

 

Antragsunterlagen

Da die für ein Visum erforderlichen Unterlagen je nach Nationalität und Reisezweck unterschiedlich sind, sollten diese im Einzelfall telefonisch von der zuständigen konsularischen Vertretung erfragt werden.

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Kopie des Rück-/Weiterreisetickets bzw. Buchungsbestätigung, Unterkunftsnachweis.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Einkommensnachweis oder Arbeitsbescheinigung mit Bruttoverdienst).
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar bzw. per Verrechnungsscheck oder Banküberweisung mit Beleg).

(g) ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Geschäftsvisum zusätzlich: Entsendungsschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben der zu besuchenden Firma.

vorübergehender Aufenthaltsort

Auskünfte von den konsularischen Vertretungen.

Werktage

Touristenvisum: bei postalischer Antragstellung: 1 Woche; Expressbearbeitung: 2 Werktage; bei persönlicher Antragstellung: ca. 2 Std.

Geschäfts- und Studentenvisum: ca. 1 Woche, Expressbearbeitung: 2 Werktage.
Arbeitsvisum: 2-3 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

Private Auslandsreisekrankenversicherung, Reisepass und ausreichende Geldmittel.

Aufenthaltsverlängerung

Soll ein touristischer Aufenthalt länger als 30 Tage dauern, muss man beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

 

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren aller Nationalitäten, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein- oder ausreisen oder nur in Begleitung eines Elternteils, müssen eine von Generalstaatsanwalt der Republik legalisierte beglaubigte Vollmachtserklärung des/der abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich über die genauen Bestimmungen und Modalitäten bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu informieren, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich sind.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden pro Tier ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein gültiger Impfpass benötigt. Das Gesundheitszeugnis darf maximal 15 Tage vor der Ankunft im Herkunftsland ausgestellt worden sein. Es muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass es aus einer Gegend kommt, die innerhalb der letzten 3 Monate frei von gefährlichen Krankheiten war. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft gegen Tollwut geimpft worden sein. Der Impfpass und das Gesundheitszeugnis müssen von der zuständigen diplomatischen Vertretung übersetzt und beglaubigt werden.

Für Vögel, Fische und Kleintiere wird eine Bewilligung der Dirección de Ganaderia, Secretaria de Estado de Agricultura in Santo Domingo benötigt, die ggf. die Quarantänedauer festlegt.

Ausreisegenehmigung

Flughafensteuer von 20 US$ oder ca. 15 € (meist im Ticketpreis enthalten). Ab einem Aufenthalt von 30 Tagen kommt zusätzlich zur Flughafensteuer eine progressive Gebühr hinzu. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Dominikanischen Republik

Generalkonsulat in Zürich.

Telefon: +41 (31) 351 15 85. Konsularabteilung: +41 (31) 351 25 62. Öffnungszeiten: Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr.
Botschaft der Dominikanischen Republik
Telefon: +43 (1) 505 85 55. Öffnungszeiten: Publikumsverkehr: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Dominikanischen Republik

Generalkonsulate in Frankfurt/M. und Hamburg. Honorarkonsulat in Stuttgart.

Telefon: +49 (30) 959 98 51 20. Website: https://deu.mirex.gob.do/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 10.00-17.00 Uhr.

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