Orte in Aserbaidschan

Aserbaidschan: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein.

Reisepass Hinweis

Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. folgende Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

Türkei.

e-Visum

Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller anderen EU-Länder sowie Schweizer können für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise ein e-Visum beantragen. Für die Beantragung des e-Visums wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinausgeht.
 

Kosten

Deutschland, Österreich:
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:

ein- oder zweimalige Einreise (Bis 3 Tage oder 3 Monate): 35 €;

Electronic Tourist Visa: (30 Tage gültig): 20 US$.

Transitvisum:
35 € (1-5 Tage gültig); 
 

Kinder unter 12 Jahren erhalten ein kostenloses Visum.

Schweiz:

Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
einmalige Einreise: 43 CHF;

mehrmalige Einreise: 43 CHF.

Electronic Tourist Visa: (30 Tage gültig): 20 US$.

 

Türkei

Für türkische Staatsangehörige werden keine Visumgebühren erhoben.

Visaarten

Touristenvisum, Geschäftsvisum, Privatvisum, Transitvisum.

Transit

Bei einem Transit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch mindestens 1 Monat vor Reisebeginn bei der zuständigen konsularischen Vertretung. In Berlin ist die postalische Antragstellung nicht möglich. Anträge müssen in Berlin persönlich oder durch Bevollmächtigte eingereicht werden.

 

e-Visum für touristische Aufenthalte

Möglich ist die Beantragung von Visa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen auch über https://evisa.gov.az/en/.

 

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist.
(d) Zahlungsbeleg der Gebühr (nur Banküberweisung).
(e) Touristenvisum: Unterkunfts- und Flugbuchungsbestätigung.
(f) Geschäftsvisum: Für die Visumbewilligung im Außenministerium der aserbaidschanischen Republik stellt der Geschäftspartner einen Antrag im Außenministerium in Baku. Außerdem muss eine Arbeitsbescheinigung eingereicht werden. 
(g) Privatreisen: Original einer offiziellen Einladung, ausgestellt in der zuständigen Abteilung des Innenministeriums der Aserbaidschanischen Republik.

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Bei persönlicher Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung.

Werktage

Mind. 3- 10 Werktage (Deutschland, Schweiz), 1-2 Wochen (Österreich).

e-Visum: ca. 3 Werktage.

Anmeldepflicht

Für alle einreisenden Ausländer besteht eine Registrierungspflicht innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft beim staatlichen Migrationsservice, wenn der geplante Aufenthalt länger als 10 Tage dauert. Für Hotelgäste übernimmt das Hotel die Registrierung. Das Visum ist nur für die Städte gültig, die im Sichtvermerk angegeben sind.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Honorarkonsulat der Republik Aserbaidschan

(mit Visaerteilung)

Telefon: +49 (0)711 26 37 71 20. Website: honorarkonsulat-aserbaidschan.de/ Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 10.00-14.00 Uhr.
Botschaft der Republik Aserbaidschan
Telefon: +41 (0)31 350 50 40. Konsularabtlg. +41 (0)31 350 50 45 Website: bern.mfa.gov.az/de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo, Mi, Fr 09.30-12.30 Uhr.
Botschaft der Republik Aserbaidschan

Honorarkonsulate in Klagenfurt und St. Pölten.

Telefon: +43 (0)1 403 13 22. Website: vienna.mfa.gov.az/at Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo, Mi, Fr 9.30-12.30 Uhr.
Botschaft der Republik Aserbaidschan

Honorarkonsulat in Stuttgart.

Telefon: +49 (0)30 219 16 13. Konsularabt.: +49 (0)30 20 64 80 63. Website: berlin.mfa.gov.az/de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo, Mi, Fr 9.00-12.00 Uhr. Tel. Anfragen: Mo, Mi, Fr 15.00-17.00 Uhr und Di, Do 09.00-12.00 Uhr.

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