Mobilität vor Ort in Aserbaidschan
Azerbaijan Airlines (J2) bietet Flüge zwischen Baku und der Exklave Nachitschewan an sowie Verbindungen zwischen Baku und Gabala, Gandja und Lankaran.
Das Straßennetz Aserbaidschans hat eine Länge von ca. 59.000 km. Die Autobahn M1 verläuft von Baku in Richtung Norden nach Samur an der Grenze zur Russischen Föderation; die M2 führt von Baku in westlicher Richtung zur Grenze nach Georgien.
Die Straßen sind nachts oft nicht beleuchtet, und viele einheimische Autofahrer halten sich nicht an die Verkehrsbestimmungen. Um Unfälle zu vermeiden ist eine umsichtige Fahrweise unumgänglich.
Ungefähr die Hälfte des Straßennetzes ist asphaltiert, allerdings oft unzureichend gewartet und in sehr schlechtem Zustand. Für Fahrten in die Berge empfiehlt sich Allradantrieb. Bei starkem Regen- oder Schneefall sind viele Straßen unbefahrbar.
Das Straßennetz Aserbaidschans besteht aus Autobahnen, die mit weißer Schrift auf blauem Grund beschildert sind, Europastraßen mit weißer Schrift auf grünem Schild, Fernstraßen mit weißer Schrift auf dunkelblauem Grund sowie kleineren Land- und Bergstraßen.
Mietwägen sind in Baku am Flughafen und in der Stadt erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Taxis sind am Flughafen und in den Städten verfügbar. Der Fahrpreis sollte vor Fahrtantritt vereinbart werden. Oft sind Ganztagsmieten für Taxis mit Mietwagenpreisen vergleichbar.
Fahrräder und Roller können in Baku bei verschiedenen Anbietern gemietet werden.
Von Baku aus fahren Busse in sämtliche größeren Städte des Landes. Kleinbusse, sogenannte Marshrutkas, bedienen auch die kleinen Orte. Mit Bussen kommt man in Aserbaidschan in der Regel schneller voran als mit der Bahn.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze 0,0 ‰; striktes Alkoholverbot.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 60 km/h;
- außerorts: 90 km/h.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Aserbaidschan ein Monat ab der Einreise gültig, wenn er in einem Land ausgestellt wurde, das das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1969 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert hat, wie zum Beispiel Deutschland, Österreich, die Schweiz, Australien, Kanada und die USA. Für Touristen aus diesen Ländern ist zusätzlich die Mitnahme des Internationalen Führerscheins obligatorisch. Für Aufenthalten, die länger als einen Monat dauern, sowie bei Anschaffung eines Kfz in Aserbaidschan, wird ein aserbaidschanischer Führerschein benötigt.
Es wird empfohlen, eine Kopie des Reisepasses mitzuführen, da die Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt. Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in jedem Fall mitzuführen.
Baku besitzt zwei U-Bahn-Linien, die das Zentrum mit den Vororten verbinden sowie Busse, die in die Vororte fahren, jedoch meist überfüllt sind. Will man Baku mit dem Taxi erkunden, ist es empfehlenswert, nur offizielle Taxis zu nutzen und diese nicht mit Fremden zu teilen.
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