Orte in Aserbaidschan

Azerbaijan
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Aserbaidschan Reiseführer

Key Facts
Offizielle Landesbezeichnung

Republik Aserbaidschan.

Gebiet

86.600 qkm.

Bevölkerung

10.139.177 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

109 pro qkm.

Hauptstadt

Baku.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1995. Verfassung von 1995. Parlament mit 125 Mitgliedern. Zum Territorium gehören das autonome Gebiet Nagorny-Karabach und die autonome Republik Nachitschewan, die eine eigene Legislative und Exekutive besitzen. Seit 1991 unabhängiger Teilstaat der GUS.

Staatsoberhaupt

Präsident Ilcham Alijew, seit 2008.

Regierungschef

Ali Asadov, seit Oktober 2019.

Elektrizität

220 V, 50 Hz. Europäische, 2-polige Stecker.

Aserbaidschan, ein islamischer Staat der ehemaligen Sowjetunion, der am Kaspischen Meer liegt, ist reich an Ölvorkommen und damit eine strategisch wichtige und politisch mächtige Nation im Kaukasus.

Durch seine geografische Lage war Aserbaidschan schon immer ein Tor zwischen Ost und West und wichtiger Zwischenstopp auf der Seidenstraße. Über die Jahrhunderte war Aserbaidschan Teil aller bedeutenden regionalen Mächte, einschließlich des russischen, türkischen und persischen Imperiums. Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurde Aserbaidschan 1991 eine unabhängige Republik.

Beim Betrachten der atemberaubenden Kaukasus-Berge im Norden, der grünen Täler im Süden und der großflächigen Halbwüste dazwischen wird schnell klar, dass Aserbaidschan ein landschaftlich wunderschönes Fleckchen Erde ist; der Durchschnittstourist kennt es jedoch kaum. Am besten startet man seine Reise ins Landesinnere von der Hauptstadt Baku aus, von wo man leicht zu allen wichtigen Sehenswürdigkeiten gelangt.

Reisewarnung

Stand - Wed, 28 Oct 2020 15:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 28 Oct 2020 15:29:52 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise)

Aktuelles
Konflikt um Bergkarabach und im Grenzgebiet zu Armenien

Vor Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt, siehe Sicherheit.
Am 27. September 2020 sind erneut Kampfhandlungen an der Waffenstillstandslinie (Kontaktlinie) um die Region Berg-Karabach und den besetzten Gebieten um Berg-Karabach herum ausgebrochen, die inzwischen zahlreiche Opfer forderten und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursachten. Die Regierung von Aserbaidschan hat das Kriegsrecht und eine Teilmobilmachung, die „Regierung“ von Bergkarabach und der anderen besetzten Gebiete eine Generalmobilmachung ausgerufen.

In Aserbaidschan gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr, von der Fahrten von und zum Flughafen Baku ausgenommen sind. Der Flugverkehr ist bis auf Verbindungen in die Türkei vorübergehend ausgesetzt. Internetdienste können nur eingeschränkt verfügbar sein. Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht absehbar.

  • Unternehmen Sie keinesfalls Reisen in die Region Bergkarabach, die übrigen besetzten Gebiete und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien.
  • Halten Sie bei Aufenthalten vor Ort Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und vollständig.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Sollten Sie sich angesichts der Lageentwicklung unsicher fühlen, erwägen Sie Ihre Ausreise.
  • Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft zu möglichen Änderungen im Flugplan.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Epidemiologische Lage

Aserbaidschan ist von COVID-19 mittelstark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Regionen Baku, Sumgavit und Absheron.
Aserbaidschan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die nachfolgenden Regelungen gelten vorläufig bis zum 1. Dezember 2020.

Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen.

Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bereits beim Check-in ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht zudem eine 14-tägige Pflicht zur häuslichen Selbstisolation. Die Adresse muss auf einem Formular angegeben werden, welches im Flugzeug ausgehändigt wird und am Flughafen in Baku abgegeben werden muss.

Auch bei Ausreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.

Durch- und Weiterreise

Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Auch bei Ausreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.

Reiseverbindungen

Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Azerbaijan Airlines und Turkish Airlines führen regelmäßige Charterflüge zwischen Baku und Istanbul durch. Alle anderen Flugverbindungen sind bis auf weiteres auf Grund des andauernden Konflikts in der Region Bergkarabach und umliegende Gebiete ausgesetzt.

Beschränkungen im Land

In Aserbaidschan gilt wegen der bewaffneten Auseinandersetzungen mit Armenien (siehe  allgemeine Reisewarnung Konflikt um Bergkarabach und im Grenzgebiet zu Armenien) das Kriegsrecht. Das öffentliche Leben ist eingeschränkt. Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 und 6 Uhr. Es finden strikte Kontrollen beim Verlassen und Betreten der Stadt Baku statt. Der Betrieb der Bakuer Metro ist eingestellt.

Der Zugang in die Regionen Sheki und Sabirabad sowie in einige Dörfer in den Regionen Lenkaran und Guba ist nicht gestattet.

Hygieneregeln

In geschlossenen Räumen sowie im öffentlichen Personennahverkehr (einschl. Taxis) muss eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit  -Reisewarnung

Vor Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt.

Terrorismus

Innenpolitische Lage
Region Bergkarabach und Grenzgebiet zu Armenien

In der Region Bergkarabach sowie in die im Südwesten Aserbaidschans gelegenen, von armenischen Streitkräften besetzten und nur über die Republik Armenien zu erreichenden Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar sowie in den unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie (Kontaktlinie) angrenzenden Gebieten kommt es seit dem 27. September 2020 zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Diese forderten zahlreiche Opfer und verursachten auch außerhalb dieser Gebiete Schäden an ziviler Infrastruktur; es werden auch schwere Waffen (Panzer, Artillerie, Kampfdrohnen) eingesetzt. Außerdem besteht Minengefahr. Dies gilt in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien.

Die sogenannte „Republik Bergkarabach“ wird völkerrechtlich von Deutschland nicht anerkannt. In Bergkarabach und in den umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan kann keine konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden.

Die Einreise nach Bergkarabach und die angrenzenden Gebiete ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar und führt in der Zukunft zur Einreiseverweigerung für Aserbaidschan, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Übrige Landesteile

Demonstrationen und Proteste der Opposition finden gelegentlich statt und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können insbesondere bei nicht genehmigten Protestaktionen nicht ausgeschlossen werden.

  • Vermeiden Sie Reisen in die Nähe der Region Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar.
  • Sehen Sie von nicht erforderlichen Aufenthalten im gesamten Grenzgebiet zu Armenien sowie an der Kontaktlinie zur Autonomen Region Bergkarabach und den besetzten Bezirken ab.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Vereinzelte Überfälle erfolgen nach Einbruch der Dunkelheit in Stadtzentren nahe Bars und Clubs sowie an Eingängen privater Apartments.

  • Lassen Sie insbesondere in der Dunkelheit Vorsicht walten und unternehmen Sie nicht alleine nachts Spaziergänge.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Aserbaidschan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist sehr vielfältig und reicht vom ewigen Eis im Hochgebirge über gemäßigt bis subtropisch.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen mit Iran, Kasachstan, Turkmenistan und der Russischen Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktfüge.

Außerhalb der Hauptstadt Baku sind Straßen häufig in schlechtem Zustand. In abgelegeneren Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Unvorhersehbares und waghalsiges Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten.

Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

  • Führen Sie stets zumindest eine Fotokopie des Reisepasses mit sich, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Das aserbaidschanische Recht verbietet sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht. Homosexualität wird gesellschaftlich jedoch kaum akzeptiert und ist mit Tabus belegt. Intimer homo- oder heterosexueller Umgang in der Öffentlichkeit wird leicht als Provokation missverstanden und kann Gegenreaktionen hervorrufen.

Rechtliche Besonderheiten

Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach und die umliegenden besetzten Gebiete drohen neben einer Einreiseverweigerung in der Zukunft auch Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.

Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden. Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. Geldstrafe geahndet werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten und auf dem Land problemlos am Geldautomaten möglich. Zu beachten ist, dass bei vielen Banken nur geringe Beträge (200 AZN) in einem Vorgang abgehoben werden können.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Voraufenthalte in Armenien

Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Voraufenthalte in der „Republik Bergkarabach“

Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach“ sowie in und durch die umliegenden besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Registrierung

Deutsche und andere Ausländer müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der deutschen Botschaft Baku.

Längerfristiger Aufenthalt

Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können Sie der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnehmen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragen.

Minderjährige

Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Ausreise in Nachbarländer

Ein direkter Grenzübertritt von Aserbaidschan nach Armenien oder umgekehrt ist nicht möglich.

Soweit bekannt ist zwischen Aserbaidschan und Russland auf dem Landweg nur der Grenzübergang Samur für den internationalen Reiseverkehr geöffnet.

Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.

Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.

Einreise mit eigenem Fahrzeug

Die vorübergehende Einfuhr eines Fahrzeuges (z.B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) führt in der Regel zur Erhebung einer Kaution durch den Zoll. Genauere Informationen hierzu liegen der deutschen Seite nicht vor. Informationen über die entsprechenden Bestimmungen sind vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin einzuholen.

Einfuhrbestimmungen

Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden. Bei Ein- und Ausreise sind ansonsten  keine Zolldeklarationen mehr auszufüllen.           
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.

Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:

  • Kaviar (höchstens 125g)
  • Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
  • Lebensmittel bis max. 10 Kilo (jedoch kein Stör)
  • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.10.000,- US-$
  • Waren/ Gegenstände im Wert von max. 1.500 US-$, für jedes nicht volljährige Kind zusätzlich Waren im Wert von 500 US-$
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
  • Zigaretten (höchstens 600 Stück)

Darüber hinaus müssen Gegenstände, die über 50 kg wiegen und einen Wert von über 1000,- US-$ haben, deklariert werden (1,5% Zoll).  

Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert.

Heimtiere

Bei Einfuhr eines Haustiers muss eine veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier unter keinen ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft ist und der Ausfuhrort seuchenfrei ist. Die Bescheinigung sollte nicht älter als drei Tage und in russischer oder englischer Sprache verfasst sein. Eine Kontaktaufnahme mit der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin wird empfohlen.

Gesundheit
Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. FSME nur bei Sommeraufenthalten im Kaukasusgebiet empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Die letzten lokal erworbenen Malariafälle wurden 2012 dokumentiert. Es ist keine Malariaprophylaxe empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tuberkulose

Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt i.d.R. von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Aserbaidschan deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.

  • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Aserbaidschan treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung entspricht nicht überall westeuropäischem Standard und ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste-Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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