Ukraine: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.

Reisepass Hinweis

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte oder zu Besuchszwecken von insgesamt bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ab Ersteinreise:

(a) EU-Länder und Schweiz;

(b) Türkei.

Visum Hinweis

Krim und andere besetzte Gebiete in der Ukraine

Die Ein- und Ausreise auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine  ist strafbar, sofern sie nicht über einen regulären ukrainischen Grenzübergang erfolgte. Außerdem wird eine Sondererlaubnis benötigt.

Kosten

Deutschland

Ein langfristiges Visum (Typ D) ist für deutsche Staatsbürger kostenlos. Ein langfristiges Visum (Typ D) kostet für türkische Staatsangehörige 65 $.

Postalische Antragstellung: +10 € Bearbeitungsgebühr pro Visum

Österreich

Langfristiges Visum : 176 $ (einmalige Einreise, Gebühr gilt nur für Österreicher).

Expressbearbeitung: 122 € (bis zu 5 Arbeitstage).

Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz verfügen.

Transit- und Kurzfristiges Visum: 81 CHF (einmalige Durch-/Einreise), 124 CHF (zweimalige Durch-/Einreise), 190 CHF (mehrmalige Durch-/Einreise).

Langfristiges Visum : 68 CHF.
 

Expressausstellung (3 Tage) kostet jeweils die doppelte Gebühr (nur bei persönlicher Antragstellung erhältlich, bestimmte Beschränkungen bestehen). 

Visaarten

Transitvisum, Visum für kurzfristigen Aufenthalt, Visum für langfristigen Aufenthalt.

Transit

Ein Transitvisum wird von allen visumpflichtigen Reisenden benötigt.

Antragstellung an

Das Visum sollte spätestens 30 Tage vor der geplanten Reise beantragt werden. Antragstellung persönlich oder oder durch bevollmächtigte Vertreter bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Für eine Visumbeantragung in Frankfurt a.M. und in Berlin ist eine vorherige Terminvereinbarung inklusive Terminbestätigung via E-Mail nötig. 

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular ohne Korrekturen (erhältlich bei den diplomatischen Vertretungen).
(b) 2 Passfoto (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Gebühr (Überweisung mit Original-Zahlungsbeleg. Belege von Online-Überweisungen nur mit Stempel der Bank).
(e) Nachweis einer in der Ukraine gültigen Reisekrankenversicherung.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(g) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel während des Aufenthalts in Höhe von 2.300 € für einen Monat oder ca. 80 € pro Tag + ca. 400 €.
 

Für ein kurzfristiges Visum zusätzlich:
(g) Unterlagen, die den touristischen Charakter der Reise bestätigen und von einem Reisebüro, das über eine Referenznummer des ukrainischen Außenministeriums verfügt, bestätigt sind.

(h) Ggf. Einladungsschreiben (Dies hängt von der Nationalität des Antragstellers ab. Die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten sowie von Kanada, der Schweiz, Japan, der Türkei, Rumänien und der Slowakei brauchen bei der Beantragung der Visa für Dienst,- Geschäfts,- Wissenschafts- und Privatreisen, sowie im Rahmen des Kultur-, Sport- und Jugendaustausches mit der Aufenthalt in der Ukraine bis zu sechs Monaten keine Einladung.).

Transitvisum zusätzlich:
(g) Visum für das Zielland, Weiterreiseticket.

Bei der postalischen Antragstellung wird (außer in Frankfurt) eine Extragebühr von 10 € berechnet. Außerdem müssen ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden. Barzahlung ist nicht möglich.

Werktage

In der Regel 15 Arbeitstage, in einigen Fällen bis zu 30 Tage.

Expressausstellung (nur persönlich): bis 7 Arbeitstage in Berlin, bis zu 5 Arbeitstage in Wien.

In Deutschland ist keine Sameday-Bearbeitung möglich. Eine Express-Bearbeitung innerhalb von 3 Arbeitstagen kann jedoch in Anspruch genommen werden.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Der Mindestbetrag der Absicherung liegt bei ca. 2.300 € pro Monat bzw. bei ca. 80 € pro Tag plus ca. 400 €. Als Nachweis dienen Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierungen. 

Einreisedokumente

(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel (mindestens ca. 2.300 € pro Monat oder ca. 80 € pro Tag plus ca. 400 €).
(c) Nachweis einer in der Ukraine gültigen Auslandsreisekrankenversicherung. Zusätzliche Reiserückholversicherung dringend empfohlen. 

Aufenthaltsverlängerung

Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO") beantragen. Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für alle Haustiere wird ein ins Russische übersetzte Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt des Herkunftslands benötigt, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein darf, sowie ein EU-Heimtierausweis und ein Tollwutimpfzertifikat (mindestens 30 Tage, frühestens 12 Monate vor der Einreise). Die Tiere müssen außerdem durch einen implantierten Microchip gekennzeichnet sein.
Anmerkung: Hunde und Katzen im Alter von unter 3 Monaten sowie Tauben dürfen nicht eingeführt werden.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Ukraine

Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg und München. Honorarkonsulat in Mainz.

Telefon: +49 (30) 28 88 71 28. Konsularabteilung: +49 (30) 28 88 71 70. Website: http://germany.mfa.gov.ua/de Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-13.30 und 14.30-18.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Mi, Fr 09.00-12.45 Uhr, Di 14.00-17.45 Uhr; telefonisch: Mo, Mi, Do, Fr 15.00-17.00 Uhr, Di 10.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Ukraine

Honorarkonsulate in Graz, Linz und Salzburg.

Telefon: +43 (1) 479 71 72 11. Konsularabteilung: +43 (1) 479 71 72-21/22. Website: austria.mfa.gov.ua/de Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-12.30 und 14.00-18.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Do, Fr 09.00-12.30 Uhr, Di 14.00-17.30 Uhr.
Botschaft der Ukraine

Honorarkonsulate in Zug und Fribourg.

Telefon: +41 (31) 352 23 16. Website: switzerland.mfa.gov.ua/de Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-12.30 und 14.00-18.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Mi, Fr 09.00-12.30 Uhr. Für Menschen mit Einschränkungen: Di, Do 15.00-17.00 Uhr.
Ministry of Foreign Affairs
Telefon: +38 (44) 238 17 47/48. Website: mfa.gov.ua/en Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 und 14.00-16.45 Uhr.  

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