Mobilität vor Ort in Tschechische Republik
Die Tschechische Republik verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Autobahnen verbinden Prag mit Plzen (Pilsen), Podebrady und Brno (Brünn) und mit der slowakischen Hauptstadt Bratislava.
Maut: Autobahnen sind in der Tschechischen Republik gebührenpflichtig. Erhältlich sind die digitalen Vignetten mit einer Gültigkeit von 1 Jahr, 30 Tagen oder 10 Tagen im E-Shop, an Verkaufsstellen oder in Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen, an Tankstellen und bei Postämtern. Nicht mautpflichtige Streckenabschnitte sind mit mit der Aufschrift "BEZ POPLATKU" beschildert oder mit einem durchgestrichenen Vignettensymbol unter dem Autobahnschild. Die Vignette kann bereits vor Reisebeginn beim ADAC erworben werden.
Tankstellen: Es gibt ein modernes, flächendeckendes Netz von Tankstellen, die oft rund um die Uhr geöffnet sind.
Das tschechische Straßennetz ist unterteilt in:
- Autobahnen, gekennzeichnet mit einem grünen Autobahnschild und einer roten Tafel mit einer Nummer in weißer Schrift;
- Landstraßen, gekennzeichnet durch ein blaues Schild mit einer Nummer in weißer Schrift;
- Ortsstraßen.
Mietwagen sind von allen bekannten Firmen erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrern unter 25 Jahren wird manchmal vor Ort eine Jungfahrergebühr berechnet. Bei manchen Autovermietern gilt ein Maximalalter von 70 Jahren.
An vielen tschechischen Bahnhöfen können Fahrräder direkt bei der tschechischen Bahn sowohl vor Ort angemietet als auch vorab reserviert werden. Außerdem gibt es in den Städten zahlreiche Fahrradverleiher.
Das weit verzweigte Busnetz verbindet auch Ortschaften, die nicht an das Bahnnetz angeschlossen sind.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰. Bei jeder Verkehrskontrolle wird ein Alkoholtest durchgeführt.
- Mobiltelefone dürfen während der Fahrt nur mit Freisprechanlage benutzt werden.
- Autofahrer müssen immer mit Abblendlicht fahren.
- Es besteht Gurtpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren und bis zu einer Körpergröße unter 1,50 m müssen in einem Kindersitz befördert werden.
- Für Motorradfahrer und deren Beifahrer besteht Helmpflicht.
- Autofahrer müssen in der Tschechischen Republik ein Set mit Ersatz-Glühbirnen für das Kfz sowie je eine Warnweste pro Insasse mitführen.
- Vom 1. November bis 31. März gilt für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen (kompakte Schneeschicht, Eisdecke oder Vereisung beziehungsweise deren witterungsbedingte Vorhersehbarkeit) Winterreifenpflicht.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen:
Pkw: 90 km/h;
Pkw mit Wohnwagen: 80 km/h;
- auf Autobahnen:
Pkw: 130 km/h. Hinweis: Tempolimit von 150 km/h auf einigen neuen und renovierten Streckenabschnitten, die insgesamt 50 km umfassen.
Pkw mit Wohnwagen: 80 km/h. Nur mit einer tschechischen 100kmh-Zulassung darf 100 km/h gefahren werden.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der tschechische ADAC-Partnerclub ist der Ustredni Automotoklub CR (ÚAMK) in Prag, Tel. +420 261 10 41 11.
Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus Ländern, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben (wie z.B. die Schweiz, USA, Kanada und Australien), sind bis 3 Monate nach Wohnsitznahme in der Tschechischen Republik gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument. Führerscheine aus anderen Ländern werden meist nicht anerkannt. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen, die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Die öffentlichen Verkehrsmittel sind ausgezeichnet.
In Prag gibt es von Dopravni podnik betriebene U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse. Fahrscheine sind an Fahrkartenautomaten und in Zeitungsläden (Trafika) erhältlich.
In Brno, Ostrava, Plzen und in einigen anderen Städten verkehren Busse, Oberleitungsbusse und Straßenbahnen.
Die meisten Busse und Bahnen verkehren zwischen 05.00 und 00.00 Uhr und haben Einheitsfahrpreise; außerdem sind 1- und 3-Tages-Tickets erhältlich. Busse der Linien 501 - 516 und Straßenbahnen der Linien 51 - 56 fahren die ganze Nacht hindurch (ca. alle 30 Min.).
Taxis haben in den Großstädten Taxameter und sind relativ preisgünstig; nachts mit Zuschlag. Es wird jedoch empfohlen, Taxis möglichst telefonisch zu bestellen, da an Bahnhöfen oder anderen touristischen Orten wartende Taxis mitunter nicht offiziell lizensiert sind. Es ist auch ratsam, sich vorab nach dem Preis zu erkundigen.
von Prag zu den folgenden größeren tschechischen Städten (ungefähre Angaben in Std. und Min.):
Flugzeug | Bahn | Bus/Pkw | |
Brno | 0.45 | 2.15 | 2.00 |
Karlovy Vary | 0.30 | 2.10 | 2.00 |
Ostrava | 1.00 | 4.30 | 4.15 |
Es gibt täglich mehrere Verbindungen der Tschechischen Staatsbahnen (Ceské Drahy) zwischen Prag und den anderen größeren Städten des Landes. Die Fahrpreise richten sich nach den gefahrenen Kilometern. Auf viel befahrenen Strecken sollte man Plätze reservieren.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Tschechischen Republik gültig.