Jemen: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Erforderlich u. a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Kosten

Einmalige Einreise: 40 € (3 Monate gültig);

Mehrmalige Einreise: 80 €.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige Einreise).

Gültigkeit

3 Monate ab Ausstellungsdatum, berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (Verlängerung ist möglich).

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Vorab muss eine Einreisegenehmigung bei der Visaabteilung / Einwanderungsbehörde, Pass- und Nationalitätenbehörde des Innenministeriums in Jemen über den Reiseveranstalter / den Geschäftspartner / das Sprachinstitut beantragt werden. 

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Gebühren.
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Gebühr (in bar bei persönlicher Antragstellung, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg)

Touristenvisum zusätzlich:
(g) Genehmigung des Innenministeriums, die durch den Reiseveranstalter beantragt wird oder gebuchtes Rückreiseticket.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben der Firma mit allen relevanten Daten.
(i) Einladungsschreiben der jemenitischen Firma (ausgestellt vom zuständigen Ministerium).

Bei postalischer Antragstellung muss ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.

Werktage

1-2 Wochen.

Anmeldepflicht

Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.

Einreisebeschränkungen

Die Regierung verweigert u.a. folgenden Personen die Ein- und Durchreise:
Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpass erforderlich).

Ausreisegenehmigung

Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Jemen
Telefon: +41 (0)22 799 05 10.
Botschaft der Republik Jemen
Telefon: +43 (0)1 503 29 30/31. Website: www.yemenembassy.at Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Jemen

Generalkonsulat in Frankfurt/M., Honorarkonsulat in Hamburg.

Telefon: +49 (0)30 897 30 50. Konsularabt.: +49 (0)30 83 22 59 01/02. Website: yemenembassy.de/de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.00-13.00 Uhr.

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