Venezuela: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Die Visabestimmungen ändern sich häufig, aktuelle Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung.
In Venezuela besteht Ausweispflicht. Der Reisepass muss jederzeit vorgelegt werden können.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit einer Touristenkarte DEX-2 (Tarjeta de Ingreso) für einen touristischen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen können (nicht verlängerbar):
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Die Touristenkarte ist für die Einreise per Flugzeug und mit Kreuzschiffen gültig. Bei der Einreise mit privaten Jachten ist die Touristenkarte nicht nutzbar; in diesem Fall besteht Visumpflicht. Touristenkarten sind bei autorisierten Fluggesellschaften und Kreuzschifffahrtsgesellschaften erhältlich und müssen bei der Ausreise wieder abgegeben werden. Die konsularischen Vertretungen erteilen weitere Auskünfte.
Visumpflicht besteht für Reisende nach Venezuela, die mit einem privaten Transportmittel einreisen (z.B: Segeljacht).
Deutschland und Österreich
Die Preise richten sich nach den täglichen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.
Touristen- und Transitvisum: 30 €.
Geschäftsvisum: 60 €.
Anmerkung: Die Visagebühren können sich kurzfristig ändern, aktuelle Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Touristenvisum und Geschäftsvisum (mehrmalige Ein- und Ausreise möglich, muss im Antrag vermerkt werden): bis zu 1 Jahr, maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage pro Einreise (der Grenzbeamte entscheidet aber im Einzelfall über die genehmigte Aufenthaltsdauer). Kann vor Ablauf der 90-Tagefrist vor Ort beim Ministerium des Innern und der Justiz um weitere 90 Tage verlängert werden.
Transitvisum: 72 Std. Aufenthalt (bei Hin- und Rückflug über Venezuela: zweimaliger Transit, jeweils bis zu 72 Std.).
Touristenkarte: 90 Tage gültig, nicht verlängerbar.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
(a) Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Rück- bzw. Weiterreiseticket.
(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Arbeitsbescheinigung oder Bafög-Bescheinigung oder Bürgschaft der Eltern.
(g) Kontoauszug oder Lohnabrechnung sowie ausreichend finanzielle Mittel für den Unterhalt während des Aufenthalts.
(h) Gebühr (per Überweisung mit Zahlungsnachweis).
(i) Ggf. Erlaubnisschreiben für Minderjährige.
(j) Gespräch mit dem Leiter der Konsularabteilung.
(k) Dienstreisevisum: ein Schreiben der Firma mit genauen Daten der Ein- bzw. Ausreise, der Länge des Aufenthaltes, dem Aufenthaltsort und der Bezugsperson sowie einer Bestätigung, dass die Firma für alle Kosten aufkommen wird, sowie mit Angaben zu Gehalt und Stellenbezeichnung.
(l) Schreiben des einladenden Betriebes in Venezuela in spanischer Sprache.
(m) Arbeitsvisum: Beglaubigte Kopie der vom Arbeitsministerium in Venezuela erteilten Arbeitserlaubnis sowie Nachweis über Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit (Übersetzung).
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
In der Regel 1-2 Wochen. Je nach Nationalität unterschiedlich, ist bei der Visumbeantragung zu erfragen.
Eine Expressbearbeitung in Frankfurt dauert derzeit 3-5 Tage.
Visumpflichtige Reisende müssen sich beim Außenministerium, Dirección de Extranjería, registrieren lassen Ausgenommen sind Reisende mit Transitvisa sowie Inhaber von Touristenkarten.
Es wird empfohlen, Kopien der Auslandskranken- und Reisegepäckversicherungen bei Ein- und Ausreise nach/aus Venezuela mit sich zu führen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Bei der Ausreise von Minderjährigen wird oft eine internationale Geburtsurkunde verlangt. Außerdem benötigen alleinreisende Minderjährige eine beglaubigte Reiseerlaubnis in Spanisch von ihren Eltern bzw. ihren Sorgeberechtigten. Will ein Elternteil allein mit einem oder mehreren Kindern aus Venezuela ausreisen, ist eine beglaubigte Einverständniserklärung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils – in spanischer Sprache – vorzulegen. Lebt der nicht mitreisende Elternteil im Ausland, ist die Beglaubigung der Urkunde durch die zuständige venezolanische Auslandsvertretung erforderlich.
Wer mit einem Haustier nach Venezuela einreisen möchte, muss den internationalen Impfpass des Tieres (gegen Tollwut und bei Hunden gegen Hundestaupe) vorlegen, der mit Unterschrift und Stempel eines Amtstierarztes versehen sein muss und dessen Unterschrift von der Konsularabteilung der venezolanischen Botschaft oder des venezulanischen Konsulats, in dessen Zuständigkeitsbereich der Antragsteller wohnt, beglaubigt sein muss. Bei Ankunft, die 24 Std. im Voraus anzumelden ist, findet eine tierärztliche Untersuchung statt. Die daraus resultierende Gesundheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Informationen zu weiteren Einfuhrbedingungen von den zuständigen diplomatischen Vetretungen (s. Kontaktadressen).
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat in Frankfurt/M.
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