Turkmenistan: Visa- und Reisepassbestimmungen
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Für Reisen in Grenzgebiete und Naturschutzgebiete ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als drei Werktage in Turkmenistan aufhalten, sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Werktagen nach der Ankunft beim Staatlichen Migrationsdienst zu registrieren. Bei einer Unterbringung im Hotel oder einer Buchung über einen offiziellen Veranstalter wird diese Registrierung in der Regel direkt von der Hotelverwaltung oder der einladenden Organisation übernommen. Es wird jedoch dringend empfohlen, dies vorab zu prüfen und abzuklären, welche Unterlagen benötigt werden.
Für das Registrierungsverfahren werden im Allgemeinen der Reisepass, zwei aktuelle Passfotos sowie eine schriftliche Bestätigung der Unterkunft durch den Gastgeber oder Reiseveranstalter verlangt.
Turkmenistan verfügt über eines der strengsten Visaregime der Region. Fast alle ausländischen Staatsangehörigen – darunter Bürger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, allen EU-Mitgliedstaaten sowie den USA und dem Vereinigten Königreich – benötigen für die Einreise zwingend ein vorab ausgestelltes Visum.
Die Beantragung eines Touristenvisums erfordert in der Regel ein offizielles Einladungsschreiben (Letter of Invitation / LOI), das von den turkmenischen Einwanderungsbehörden genehmigt werden muss und üblicherweise über ein lizenziertes lokales Reiseunternehmen organisiert wird.
Touristenvisa werden in der Regel für kurze Aufenthalte ausgestellt – üblicherweise für eine Dauer von 5 bis 10 Tagen, wenngleich in Einzelfällen auch längere Gültigkeiten gewährt werden können. Für Reisende, die Turkmenistan auf dem Land- oder Luftweg nur durchqueren, steht ein Transitvisum zur Verfügung. Dieses ist in der Regel bis zu 5 Tage gültig und erfordert keine Buchung über einen offiziellen Reiseführer, allerdings wird der Antrag keineswegs garantiert genehmigt.
Die Visumgebühren richten sich nach der Staatsangehörigkeit, der Visumkategorie sowie der Aufenthaltsdauer. Bei einer Beantragung über die zuständige turkmenische Botschaft oder ein Konsulat betragen die Gebühren für ein reguläres Visum bei 10 Tagen Gültigkeit 35 Euro (Expressbearbeitung: 55 Euro), bei 20 Tagen Gültigkeit 45 Euro (Expressbearbeitung: 75 Euro) und für einen Monat Aufenthaltsdauer 55 Euro (Expressbearbeitung:
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Weiterreisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Anträge auf Einreisevisa können weiterhin persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der zuständigen turkmenischen Botschaft eingereicht werden.
Mit der Einführung des offiziellen E-Visum-Systems (e-TU für Touristen) im Oktober 2026 kann der Antrag alternativ direkt online über das Portal der Migrationsbehörde (evisa.migration.gov.tm) gestellt werden. Ein Einladungsschreiben einer privaten oder offiziellen Stelle ist für ein touristisches E-Visum nach den neuen Bestimmungen nicht mehr erforderlich. Bei der Online-Beantragung müssen lediglich ein Reisepass mit einer Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten ab Einreisedatum sowie ein digitales Passbild hochgeladen werden. Die Bearbeitungszeit liegt je nach gewählter Option zwischen 24 Stunden im Super-Urgent-Verfahren und sieben Werktagen im Standardverfahren.
Bei der klassischen Beantragung über eine Botschaft sowie für geschäftliche Visa (e-BS) bleibt ein offizielles Einladungsschreiben weiterhin zwingend erforderlich. Anerkannte Reiseveranstalter und lokale Agenturen unterstützen in der Regel bei der Beschaffung dieser Dokumente.
Die für die Einreise erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach gewähltem Antragsweg.
Bei der Online-Beantragung eines E-Visums über das Portal der Migrationsbehörde (evisa.migration.gov.tm) wird das Verfahren vollständig digital abgewickelt. Antragsteller für ein touristisches E-Visum (Kategorie e-TU) benötigen lediglich einen Farbscan der Passseite mit den persönlichen Daten – wobei der Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und freie Seiten enthalten muss – sowie ein aktuelles digitales Passfoto im ICAO-Standard und eine gültige E-Mail-Adresse. Nach den Bestimmungen seit Oktober 2026 ist ein offizielles Einladungsschreiben für touristische E-Visa nicht mehr zwingend erforderlich, wenngleich Angaben zu Hotelbuchungen und Reiseverlauf im Formular hinterlegt werden können. Bei zunftbezogenen oder geschäftlichen E-Visa (e-BS) muss weiterhin eine bestätigte Einladung des Geschäftspartners hochgeladen werden, bei humanitären Visa (e-HM) ein offizielles Schreiben der entsendenden Organisation.
Für die klassische Beantragung über eine turkmenische Botschaft oder ein Konsulat müssen die Unterlagen im Original und in Papierform eingereicht
Die Bearbeitungszeit für ein elektronisches Visum über das Online-Portal richtet sich nach der bei der Antragstellung gewählten Prioritätsstufe. Im Standardverfahren dauert die Ausstellung in der Regel etwa sieben Werktage. Für eilige Anträge steht eine Eilbearbeitung mit einer Bearbeitungszeit von rund drei Werktagen zur Verfügung, während im Super-Express-Verfahren die Erteilung innerhalb von 24 Stunden erfolgt.
Alle ausländischen Staatsangehörigen, die sich länger als drei Werktage in Turkmenistan aufhalten, sind verpflichtet, sich beim Staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans registrieren zu lassen. Die Anmeldung kann bei der Zentrale in der Asady-Straße 63 in 744000 Aschgabat (Telefon: +993 12 380024, -29, -37 oder -61) sowie in den regionalen Zweigstellen in anderen Städten erfolgen. Die Frist zur Registrierung beträgt drei Werktage ab der Einreise, wobei der Anreisetag nicht mitgezählt wird.
Seit Oktober 2026 kann dieses Verfahren alternativ digital über das Online-Portal des Migrationsdienstes (rgstr.migration.gov.tm) veranlasst werden. Bei einer Unterbringung im Hotel übernimmt in der Regel die Hotelverwaltung oder der Reiseveranstalter die Registrierung im digitalen System und stellt eine Unterkunftsbestätigung aus. Während bei der Behördenanmeldung vor Ort ein Stempel in den Pass eingetragen wird, erfolgt beim Online-Verfahren die Erfassung direkt in der zentralen Datenbank. Die Konsulargebühr beträgt ca. 25 US-Dollar, zusätzlich wird eine staatliche Registrierungsgebühr von ca. 15 US-Dollar in der Landeswährung Manat erhoben. Der Registrierungsnachweis bzw. Passstempel ist während der gesamten Reise aufzubewahren und bei der Ausreise vorzulegen.
Ein Visum direkt am Flughafen oder an den Grenzstationen (Visa on Arrival) wird nur ausgestellt, wenn eine vorab erteilte Visumgenehmigung beziehungsweise Einladung (Cakylyk) oder ein genehmigtes E-Visum aus dem offiziellen E-Visum-Portal vorliegt. Dabei muss zwingend dasselbe Reisedokument verwendet werden, das bei der Antragstellung angegeben wurde. Die Visumgebühren an den Grenzstellen sind ausnahmslos in bar und in US-Dollar zu entrichten.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Turkmenische Minderjährige dürfen nur in Begleitung Erwachsener ein- und ausreisen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Konsulat in Frankfurt/M..
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