Tunesien: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

Brauchen Sie ein Visum?

Unser bevorzugter Partner VisaCentral kann für Sie schnell und einfach ein Visum beantragen.

Visum beantragen! Bevorzugte Lieferanten von Der Reiseführer für Visa und Reisepässe
Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. 

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):

(a) Deutschland (Aufenthalt von bis zu 4 Monaten), Bulgarien (2 Monate), Griechenland (1 Monat), übrige EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Zypern;).

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

 

Visum Hinweis

Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer darf nicht überschritten werden.

Kosten

Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Deutschland

Visum

einmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 75 €

mehrmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 150 €

Transitvisum (max. 7 Tage Aufenthalt): 25 €

 

Visaarten

Touristen- und Transitvisum.

Gültigkeit

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle erwähnten Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch beim zuständigen Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft. Terminvereinbarung erforderlich.

Antragsunterlagen
(a) 1  (zwei in der Schweiz) ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2  Passfotos mit weißem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre sein dard und der noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums bzw. bei der Ausreise gültig sein muss.
(d) Kopie des Passes (Seiten mit Identität und Gültigkeit).
(e) Ggf. Kopie der Aufenthaltsbewilligung in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz, die noch mindestens 6 Monate bei der Ausreise gültig ist.
(f) Visumgebühr in bar.
(g) 1 vorfrankiertes und eingeschriebener Rückumschlag an die Adresse des Absenders.
Touristen zusätzlich: Hotelreservierung oder Buchungbestätigung der Pauschalreise
Werktage

Mindestens 4 Wochen.

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel oder Nachweis einer bezahlten Pauschalreise.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige (auch Doppelstaatler) müssen eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen. Führen Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnahmen muss das Verwandtschaftsverhältnis z.B. mittels einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das maximal 6 Wochen alt ist und bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen.

Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat (Hunde auch eine Staupe-Impfung). Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise erfolgt sein.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Tunesien
Telefon: +41 (0)31 352 82 26. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Tunesien

Generalkonsulat in Bonn, Konsulate in Hamburg und München.

Telefon: +49 (0)30 36 41 07 10. Website: www.tunesien.tn Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr. Konsularabt.: Di-Sa 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Tunesien

Honorargeneralkonsulat in Wien, Honorarkonsulate in Eisenstadt, Graz und Salzburg.

Telefon: +43 (0)1 440 21 44. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr, Juli und August: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr, Konsularabteilung: Di-Sa 09.00-13.00 Uhr.

Brauchen Sie ein Visum?

Unser bevorzugter Partner VisaCentral kann für Sie schnell und einfach ein Visum beantragen.

Mit über 50 Jahren Erfahrung sind CIBT und die Tochtergesellschaft VisumCentrale die größten und etabliertesten Visum- und Reisepassdienstleister der Welt.

VisumCentrale verfügt über die Kompetenz, das Knowhow und die internationalen Netzwerke, die für die schnellstmögliche Organisation von Reisedokumenten und Legalisierungen erforderlich sind.

Angebot von VisumCentrale:

  • Minimale Bearbeitungszeiten.
  • Komplettservice.
  • Visum- und Reisepassexperten.
  • Sichere Bearbeitung.
  • Auftragsverfolgung in Echtzeit.
dummy banner image