
Tunesien: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1 |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) Deutschland (Aufenthalt von bis zu 4 Monaten), Bulgarien (2 Monate), Griechenland (1 Monat), übrige EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Zypern;).
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer darf nicht überschritten werden.
Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Deutschland
Visum
einmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 75 €
mehrmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 150 €
Transitvisum (max. 7 Tage Aufenthalt): 25 €
Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle erwähnten Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Persönlich oder postalisch beim zuständigen Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft. Terminvereinbarung erforderlich.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel oder Nachweis einer bezahlten Pauschalreise.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige (auch Doppelstaatler) müssen eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen. Führen Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnahmen muss das Verwandtschaftsverhältnis z.B. mittels einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden.
Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das maximal 6 Wochen alt ist und bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen.
Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat (Hunde auch eine Staupe-Impfung). Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise erfolgt sein.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat in Bonn, Konsulate in Hamburg und München.
Honorargeneralkonsulat in Wien, Honorarkonsulate in Eisenstadt, Graz und Salzburg.
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