Thailand: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss in gutem Zustand sein und bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Reisepass Hinweis

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u. a. Staatsangehörige der folgenden Länder für touristische Aufenthalte von max. 30 Tagen (seit 15. September 2026; zuvor 60 Tage), sofern ein bestätigtes Rück- bzw. Weiterflugticket sowie ausreichende Geldmittel nachgewiesen werden können:

  • (a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (mit Ausnahme von Albanien, Andorra, Kosovo, Monaco und San Marino, die seit dem 15.09.2026 visumpflichtig sind)
  • (b) Schweiz
  • (c) Türkei

Wichtiger Hinweis zur Einreise: Alle ausländischen Reisenden (sowohl visumfreie als auch visumpflichtige Personen) müssen vor der Einreise die digitale Ankunftskarte Thailand Digital Arrival Card (TDAC) online ausfüllen. Die Registrierung ist kostenlos und muss vor Reiseantritt erfolgen. Der erhaltene QR-Code dient der Verifizierung bei der Einwanderungskontrolle.

Visum Hinweis

Wichtiger Hinweis zur Visumfreiheit in Thailand:

Für deutsche und viele weitere EU-Staatsangehörige ist die visumfreie Einreise nach Thailand seit dem 15. September 2026 auf maximal 30 Tage beschränkt (zuvor waren vorübergehend bis zu 60 Tage möglich).

Hintergrund zur Umsetzung: Die Neuregelung wurde am 31. August 2026 im thailändischen Gesetzblatt (Royal Gazette) veröffentlicht und trat nach Ablauf der 15-Tage-Frist am 15. September 2026 offiziell in Kraft. Wer eine Reise von mehr als 30 Tagen plant, muss vor Reiseantritt ein passendes Visum (z. B. ein e-Visum) beantragen oder kann vor Ort eine einmalige Verlängerung bei den thailändischen Einwanderungsbehörden prüfen lassen.

Visaarten

U.a. Touristen-, Transit- und Non-Immigrant Visa (für Geschäftsreisen)

Gültigkeit

Touristische E-Visa für Thailand sind in der Regel 90 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise sowie bestätigte Flugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Transit ist nur am Suvarnabhumi International Airport möglich.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen), wenn ein Visum für einen Aufenthalt für medizinische Zwecke beantragt wird. Vorherige Terminvereinbarung (E-Mail: visatermin@thaiembassy.de) erforderlich.

U.a. deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige müssen für touristische Aufenthalte, die länger als 30 Tage dauern (seit 15. September 2026; zuvor 60 Tage), sowie für alle anderen Besuchszwecke ein E-Visum für Thailand beantragen. Die thailändische Regierung stellt zur Beantragung des E-Visums einen Leitfaden zur Verfügung: https://thaievisa.go.th/static/English-Manual.pdf

 

Antragsunterlagen

Touristenvisum (einmalige Einreise)

(a) Antragsformular.
(b) 2 aktuelle (nicht älter als 6 Monate), biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass im Original, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (und Kopie der ersten Seite des Reisepasses).
(d) Visumgebühr.
(e) Bestätigtes Weiterreise- bzw. Rückflugticket (Kopie), bei mehrfacher Einreise werden die entsprechenden Tickets benötigt.
(f) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben (nötig für alle Nationalitäten außer Deutsche).
(g) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, Bankauszüge der letzten 3 Monate mindestens 20.000 THB pro Person / 40.000 THB (pro Familie) Haben auf dem Konto am Ende eines jeden Monats.
 

(i) Kinder unter 15 Jahren: Kopie der Geburtsurkunde und Kopie der Reisepässe der Eltern.

(j) Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 100.000 US Dollar für Covid-Behandlungen.

(k) Nachweis über gebuchten Hin- und Rück-/Weiterflug.

(l) Gesundheitszeugnis und Flugtauglichkeitsbescheinigung.

(m) Certificate of Entry (COE) / Thailand Pass.

 

Geschäftsvisum/Non-Immigrant Visa zusätzlich:

(a)-(h), (j-l): Reisepass mit mindestens 2 leeren Seiten.
(m) Von der Firma in Deutschland: Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums.
(n) Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, Gewerberegister, Namensliste der Gesellschafter, aktuelle Handelsbilanz.
(l) Foreign Insurance Certificate

 

 

Ausreichende Geldmittel

Ausländer über 12 Jahre müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen (20.000 Baht pro Person /40.000 Baht pro Familie für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, wird jedoch in der Praxis bei Einreise aus Europa nicht oder nur selten kontrolliert.).

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausländer, die ohne Visum oder mit einem Touristenvisum einreisen, müssen ausreichende Geldmittel, zurzeit 20.000 Baht (ca. 565 €) als Einzelperson in bar, mindestens 40.000 Baht als Familie, nachweisen.

(c) Ggf. Impfbescheinigung gegen Gelbfieber, wenn innerhalb der letzten drei Monate ein von der WHO ausgewiesenen Gelbfieberinfektionsgebiet besucht wurde.

Aufenthaltsverlängerung

Visumfreie Einreisen (bis zu 30 Tage) sowie klassische Touristen- und Non-Immigrant-Visa können vor Ort in Thailand um bis zu 30 Tage verlängert werden. Anträge sollten direkt bei einem Immigration Office in Thailand gestellt werden, nicht über inoffizielle Visum-Vermittlerfirmen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige, die unter 20 Jahre alt sind) müssen eine offizielle Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache, der bei der Reise nicht dabei ist, mit sich führen sowie die Ausweiskopien der Eltern/ Sorgeberechtigten. Begleitende Elternteile/Sorgeberechtigte müssen das Verwandtschaftsverhältnis /die Sorgeberechtigung mit dem / für das Kind nachweisen.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Vor der Verbringung oder dem Transit durch Thailand müssen der Quarantänestation am Flughafen Bangkok (als Handgepäck Tel: 25 35 14 25 oder als Frachtgut Tel: 25 35 15 46) folgende Angaben gemacht werden: Flugstrecke, Ankunftszeit, Angaben zu den Tieren (z.B. Rasse, Geschlecht, Anzahl).
Der Export von Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung und einem amtlichen Gesundheitszeugnis erlaubt, das beim Amtstierarzt am Flughafen Bangkok erhältlich ist.
Anmerkung: Die Einfuhr von Pitbull Terriern, Rottweilern und amerikanischen Staffordshire Terriern ist verboten.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Königlich Thailändische Botschaft

Honorargeneralkonsulat in Basel. Honorarkonsulat in Genf.

Telefon: +41 (31) 970 30 30 34. Konsularabteilung: +41 (31) 970 34 14/15. Website: https://www.thaiembassy.ch/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Königlich Thailändische Botschaft

Generalkonsulat in Frankfurt/M und München. Honorarkonsulate in Essen, Hamburg und Stuttgart.

Telefon: +49 (0)30 79 48 11 17. Website: www.thaiembassy.de Öffnungszeiten: Konsularabteilung: Mo-Fr 08.30-13.00 Uhr, Telefonauskunft: Mo-Fr 14.30-17.00 Uhr.
Königlich Thailändische Botschaft

Honorarkonsulate mit Visumerteilung in Dornbirn/Bregenz und Salzburg.

Telefon: +43 1 478 33 35. Konsularabteilung: +43 1 478 3335 19 / 21. Website: https://www.thaiembassy.at/en Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr, Telefonauskunft: Mo-Fr 14.00-17.00 Uhr.

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