Syrien: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

- Türkei

Kosten

Deutschland
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger (für Ausländer mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland gelten andere Gebühren).
Einreisevisum:
60 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig).

Schweiz

Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Schweizer Staatsangehörige bei Antragstellung bei der syrischen Botschaft in Paris: 60 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig)

Gebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller; Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der Ausstellung.
Einreisevisum: einmalige Einreise: 3 Monate; mehrmalige Einreise: 6 Monate.

Transitvisum: einmaliger Transit: 3 Monate; mehrmaliger Transit: 6 Monate.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) spätestens 3 Wochen vor der geplanten Reise. In Berlin werden Visa nur noch in Ausnahmefällen erteilt.

Antragsunterlagen

(a) 2 Antragsformulare (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Antragstellung in Berlin: Kopie aller relevanten Seiten).
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(e) Gebühr (Bareinzahlung auf das Konto oder per Banküberweisung mit Original-Zahlungsbeleg).
(f) Empfohlen: Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets.

(g) Minderjährige unter 15 Jahren: Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten / Eltern.

(i) bestätigte Hotelreservierung oder Einladungsschreiben.

(j) Arbeitsnachweis, Immatrikulation, Rentennachweis etc. 

Geschäftsvisum zusätzlich:
(k) Entsendungsschreiben mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anträge an die Einwanderungsbehörde in Damaskus.

Werktage

7-10 Werktage. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn die Dringlichkeit nachgewiesen wird (Selbst dann dauert die Bearbeitung derzeit mindestens 1 Woche). Der Antrag sollte mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn bei der Botschaft eingehen. Postalische Beantragung: 20 Werktage.
Hinweis: Die Bearbeitung von Anträgen nichtdeutscher Staatsbürger dauert länger, da eine Genehmigung aus Syrien erforderlich ist.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Bei einem Aufenthalt, der 14 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Aufenthalte von bis zu 3 Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden. Journalisten müssen sich innerhalb von 24 Stunden beim Ministry of Information in Damaskus melden.

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Kinder brauchen die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormundes.

Einreisebeschränkungen

Die Einreise und der Transit von israelischen Staatsbürgern ist nicht gestattet. Enthält ein Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland verlangt. Bei Krankheitsverdacht besteht Quarantänepflicht.
Die Verbringung von Vögeln nach Syrien ist verboten.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Generalkonsulat der Arabischen Republik Syrien

(mit Visumerteilung)

Telefon: +41 (0)22 732 56 58.
Botschaft der Arabischen Republik Syrien
Telefon: +43 (0)1 533 46 33. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-13.30 Uhr.
Botschaft der Arabischen Republik Syrien

Honorarkonsulat in Bremen.

Telefon: +49 (0)30 50 17 70. Website: www.syrianembassy.de Öffnungszeiten: Mo-Do 08.30-16.00 Uhr. Visaabt.: 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Arabischen Republik Syrien

(Auch für die Schweiz zuständig.)

Telefon: +33 (0)1 40 62 61 00. Website: ambassadesyrie.fr Öffnungszeiten: Mo-Do 09.30-13.30 Uhr.

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