Geld & Zollfreies Einkaufen in Syrien
Wechselkurse:
Syrian Pound€1 = S£536.03
Geld & Währung
1 Syrisches Pfund / 1 Syrische Lira = 100 Piaster. Währungskürzel: S£, SYP (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 1.000, 500, 200, 100 und 50 S£ im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 25, 10, 5, 2 und 1 S£. Piaster sind nicht mehr im Gebrauch.
Derzeit können keine Kreditkarten im Land genutzt werden, Kaufgeschäfte müssen mit Bargeld getätigt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Schalter: Sa-Do 09.00-12.00 Uhr. Das Bankpersonal steht z. T. etwas länger zur Verfügung.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist derzeit verboten. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 5.000 US$. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe des deklarierten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge.
Geld (Euro und US-Dollar) kann am Flughafen, in Banken und in autorisierten Wechselstuben umgetauscht werden. Die Landeswährung kann i. Allg. nicht in harte Währungen zurückgetauscht werden. Alle Banken unterstehen der Regierungskontrolle, in jeder größeren Stadt gibt es mindestens eine Filiale der syrischen Kommerzbank. Viele Dienstleistungen müssen von Ausländern in Devisen bezahlt werden.
Zollfreies Einkaufen in Syrien
Folgende Artikel können zollfrei nach Syrien eingeführt werden (ohne Altersbegrenzung):
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 50 Zigarillos oder 250 g Tabak;
570 ml alkoholische Getränke;
30 g Parfüm, 500 ml Creme/Lotion und 500 ml Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke bis zum Wert von 250 S£.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Schusswaffen und Munition. Lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel und alle Produkte, die Bestandteile aus Vögeln enthalten.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
