Overlooking the Roman City in Syria
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© Creative Commons / Neil Carey

Syrien Reiseführer

Key Facts
Offizielle Landesbezeichnung

Arabische Republik Syrien.

Gebiet

185.180 qkm.

Bevölkerung

16.906.283 (UNO Schätzung 2018).

Bevölkerungsdichte

97 pro qkm.

Hauptstadt

Damaskus.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1973. Verfassung von 2012. Einkammerparlament (Volksversammlung) mit 250 Abgeordneten. Unabhängig seit 1946. Bürgerkrieg seit 2011. Übergangsregierung seit Juni 2012.

Staatsoberhaupt

Baschar al-Assad, seit 2000.

Regierungschef

Muhammad Ghazi al-Jalali, seit September 2024.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Die Arabische Republik Syrien schwelgt in ihrer Vergangenheit, die zehntausende von Jahren zurückreicht, und dem damit verbundenen kulturellen Reichtum. Syrien bewahrt unzählige Reliquien auf, die den Auf- und Abstieg verschiedener Zivilisationen dokumentieren, und es zeigt sich solch kultureller Vielgestaltigkeit nach wie vor aufgeschlossen gegenüber.

Die lange Geschichte Syriens ist voller dramatischer Episoden, die von der Einverleibung in vergangene Imperien (der Babylonier, Kanaaniter, Assyrer, Phönizier, etc.) erzählen sowie vom Feldzug Napoleons 1799/1800, von der Invasion Ägyptens in den 1830er Jahren, vom Aufstand von 1860-61 und vom Bürgerkrieg im 21. Jahrhundert. Diese konfliktreiche Vergangenheit hat jedoch zu einer Landschaft aus geschichtsträchtigen Orten geführt, angefangen von der gesamten Stadt Damaskus bis hin zu den vielen Moscheen des Landes.

Die Dramatik der Geschichte konnte jedoch dem Charakter der syrischen Bevölkerung, die – für manche überraschend – Freundlichkeit und Wärme ausstrahlt, nichts anhaben, und die Syrer sind mit Recht stolz auf ihr Land.

Reisewarnung

Stand - Mon, 12 Aug 2024 14:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 20 Nov 2024 11:36:32 +0100)

Letzte Änderungen:

Sicherheit – Sicherheitslage, Innenpolitische Lage, Kriminalität

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:

- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.

- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.

- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.

- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.

- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

In Syrien besteht auch für deutsche Staatsangehörige die Gefahr willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen.

Die Deutsche Botschaft Damaskus ist geschlossen. Deutschen Staatsangehörigen kann daher in Syrien keine konsularische Hilfe geleistet werden.

Sicherheitslage

Es kommt infolge der Aufstände 2011 weiterhin in allen Landesteilen Syriens zu Kampfhandlungen unterschiedlicher Intensität, denen immer wieder auch Zivilisten zum Opfer fallen.

Im Nachgang der Terroranschläge des 7. Oktober 2023 auf Israel ist in Syrien eine Zunahme von Luftschlägen gegen Ziele mutmaßlich irannaher Akteure und Strukturen zu verzeichnen. Diese Luftschläge erfolgen z. T. am Tag und in urbanen Gebieten bzw. auf viel befahrenen Straßen, so etwa am 1. April 2024 in Damaskus.

Die Terrororganisation IS ist weiterhin aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Die Al-Kaida-nahe VN-gelistete Terrororganisation Hayat Tahrir al-Sham (vormals Dschabhat Fatah al-Sham bzw. Dschabhat al-Nusra) kontrolliert nach wie vor Teile des Gouvernements Idlib sowie nördliche Gebiete des Gouvernements Hama und westliche Gebiete des Gouvernements Aleppo.

Am 3. April 2023 verübten mutmaßliche IS-Terroristen einen Anschlag mittels Sprengfalle auf einen Bus mit Regierungssoldaten im vom Regime kontrollierten Gouvernement Dar’a, bei dem 16 Soldaten ums Leben kamen. Einem Anschlag mit einer Autobombe in Damaskus fielen am 10. Mai 2023 zwei Polizisten im Stadtteil Barzeh zum Opfer. Später bekannte sich der IS zu diesem Anschlag. Bei einem weiteren Anschlag mittels Sprengfalle (IED) am 27. Juli 2023 im Damaszener Vorort Sayyidah Zaynab starben sechs Personen. Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.

Ausländer können ebenso wie syrische Staatsangehörige Opfer terroristischer und gewaltbereiter Dschihadisten werden. Es ist schon zu zahlreichen Entführungen von Ausländern gekommen.

  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für unvermeidliche Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.

  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.

  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die allgemeine Sicherheitslage ist im ganzen Land weiterhin äußerst volatil.

Die komplexen militärischen Auseinandersetzungen verschiedener Gruppierungen in Syrien betreffen weiterhin verschiedene Städte und Regionen. Täglich werden aus Teilen des Landes Tote und Verletzte gemeldet. Insbesondere in den Gouvernements Aleppo und Idlib ist die Lage weiterhin fragil und es kommt nach wie vor zu teils intensiven Kampfhandlungen.

Es kommt weiterhin zu Flüchtlingsbewegungen in die angrenzenden Nachbarländer. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen.

Auf die Reisewarnung/Ausreiseaufforderung für Libanon, die Teilreisewarnungen für Irak und die Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei, Jordanien und Israel wird ergänzend hingewiesen.

Kriminalität

Die Kriminalität hat seit Konfliktbeginn erheblich zugenommen. In allen Landesteilen besteht - auch für Ausländer - große Gefahr, Opfer einer Entführung zu werden.

Die staatlichen Strukturen sind in zahlreichen Orten zerfallen und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seine Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden.

Das Verhalten syrischer Sicherheitsbehörden ist oft unvorhersehbar und willkürlich.

  • Bewegungen in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.

Natur und Klima

Syrien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

In der Küstenzone herrscht mediterranes, in Damaskus, Aleppo und im Landesinneren kontinentales Klima mit trockenen Sommern und kalten, teils feuchten Wintern.

Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Dürreperioden kommen. In den Wintermonaten können Überschwemmungen auftreten.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Damaskus ist geschlossen. Deutschen Staatsangehörigen kann daher in Syrien keine konsularische Hilfe geleistet werden.

Die nächsten erreichbaren deutschen Auslandsvertretungen, die außerhalb Syriens jedoch nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten können, sind die deutsche Botschaft in Beirut, die deutsche Botschaft in Amman, die deutsche Botschaft in Ankara und das deutsche Generalkonsulat in Erbil. 

Es wird darauf hingewiesen, dass organisierte Reisen über – zum Teil auch in Deutschland ansässige – Reiseunternehmen in Syrien keinen besseren Schutz vor Sicherheitsvorfällen bieten. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Reisen nur mit Duldung und häufig in Begleitung syrischer Sicherheitskräfte stattfinden, wodurch Teilnehmende einem zusätzlichen Sicherheitsrisiko ausgesetzt sein können.

Infrastruktur/Verkehr

Seit 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines (Syrianair) und seit 2023 gegen Cham Wings in Kraft, laut derer u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für diese Fluglinien durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.

Die Infrastruktur im Land hat unter dem anhaltenden Konfliktgeschehen erheblich gelitten.

In den Städten und auf den Hauptverbindungsstraßen Syriens gibt es eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der syrischen Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig ungeregelte Kontrollen durchführen. Dabei kann es auch zu Forderungen nach Geldzahlungen, Schusswechseln oder willkürlichen Festnahmen kommen. Insbesondere Frauen sind in diesen Kontrollen einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Reisen im Land ist durch Kampfhandlungen vielerorts weiterhin sehr gefährlich. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards für Fahrzeuge führen zu einer hohen Unfallrate.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Darunter fallen auch die zahlreichen Checkpoints der syrischen Armee und Sicherheitsdienste im Land. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot, sie zu betreten und zu fotografieren.

Der islamische Glaube ist Teil der syrischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Aus allen Landesteilen, auch solchen, die nicht unter der Kontrolle des Regimes stehen, sind Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert.

Rechtliche Besonderheiten

Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann neben klar erkennbaren Kasernen, Polizeistationen und Militärcheckpoints auch schwerer zu identifizierende Infrastruktur wie z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Auslandsvertretungen von Drittstaaten, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten. Das Verbot sollte unbedingt beachtet und beim Fotografieren allgemeine Zurückhaltung gewahrt werden. Auch in den nicht vom Regime kontrollierten Gebieten kann Fotografieren als versuchtes Ausspionieren gewertet werden. Festnahmen und Inhaftierungen können die Folge sein.

Drogendelikte werden streng geahndet und führen zu hohen Strafen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das Syrische Pfund (SYP). Aufgrund sanktionsrechtlicher Bestimmungen gegen Syrien können derzeit keine Kreditkarten mehr im Land genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige Kaufgeschäfte. Zahlungen müssen mit Bargeld getätigt werden. Das SYP kann nicht außerhalb Syriens umgetauscht werden; ein Geldwechsel kann am Flughafen, in Banken und Wechselstuben erfolgen. Geldwechsel auf der Straße ist nicht erlaubt. Bei Einreise verlangen syrische Behörden in der Regel den Umtausch eines Mindestbetrags in Höhe von 100 USD in SYP.

Einreise und Zoll

Siehe Sicherheit – Reisewarnung/Ausreiseaufforderung

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Syriens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum.

Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin beantragen.

Die deutschen Auslandsvertretungen können dabei keine Unterstützung z.B. in Form der Ausstellung konsularischer Bescheinigungen leisten.

An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung syrischer Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.

Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, droht eine fünf- bis zehnjährige Haftstrafe sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5 bis 10 Millionen SYP.

Voraufenthalte in Israel

Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.

Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland

Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt und ausschließlich den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen. Nach einem Beschluss des syrischen Kabinetts müssen syrische Staatsangehörige bei Einreise nach Syrien einen Betrag von 100 USD, umgetauscht zum Gegenwert des offiziellen syrischen Wechselkurses, zahlen.

Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland, müssen auch bei nur besuchsweiser Einreise damit rechnen, zum Militärdienst eingezogen oder zur Zahlung eines Geldbetrages zur Freistellung vom Militärdienst gezwungen zu werden. Eine vorab eingeholte Reisegenehmigung der syrischen Botschaft in Berlin stellt keinen verlässlichen Schutz vor Zwangsmaßnahmen seitens des syrischen Regimes dar. Auch aus Landesteilen, die aktuell nicht unter der Kontrolle des syrischen Regimes stehen, sind Fälle zwangsweiser Rekrutierung bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5.000 USD muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.

Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS-Geräten sollte verzichtet werden.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen „Angeboten“ an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten, vor allem in der Al Hasakah-Region endemisch. Der letzte Fall wurde 2005 gemeldet, wobei das Monitoring seit 2010 aufgrund des Konflikts unterbrochen ist. Das Infektionsrisiko besteht in der Zeit von Mai bis Oktober und kann insgesamt als gering eingeschätzt werden.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.

  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Weitere Infektionskrankheiten

Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.

Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor.

Medizinische Versorgung

Bedingt durch den anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten und steht nicht verlässlich zur Verfügung. 

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Beachten Sie mögliche Ausschlussklauseln oder Sonderregelungen bei Vorliegen einer Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amts, wie sie gegenwärtig für Syrien gilt.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

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