St. Lucia: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (bzw. wird die erlaubte maximale Aufenthaltsdauer bei der Einreise festgelegt) innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (Achtung: Irland für bis zu 42 Tage visumfrei),
(b) Schweiz und
(c) Türkei (bis zu 42 Tage visumfrei).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag in ein Drittland weiterreisen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich mindestens 4 Wochen vor Reisebeginn bei der High Commission von St. Lucia in London oder bei den britischen Botschaft in Wien oder bei den "Visa Application Centres" in Genf oder in Zürich, die Vertragspartner der zuständigen diplomatischen Vertretungen in Genf und in Zürich sind.
(a) Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Visum hinaus gültig ist.
(d) Rück-/Weiterreiseticket.
(e) Nachweis des Reiseverlaufs (z.B. Buchungsbestätigung des Reisebüros).
(f) Unterkunftsnachweis.
(g) Einladung bei privater Unterkunft bei Freunden/ Verwandten.
(h) Studenten: Studienbescheinigung/Registrierung.
(i) Ausreichende Geldmittel.
(j) Ggf. Arbeitsbescheinigung.
(k) Ggf. Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Alle weiteren Unterlagen sind telefonisch bei der High Commission von St. Lucia zu erfragen.
Anfragen an das Konsulat; die Anträge werden vom Außenministerium in Castries bearbeitet.
Abhängig von der Nationalität des Antragstellers, i. Allg. jedoch 3-5 Werktage bei persönlicher Beantragung und 5-7 Werktage bei postalischer Beantragung. Man sollte mind. 4 Wochen vor Abreise das Honorarkonsulat bzw. die High Commission kontaktieren.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. (Achtung: Bei An- und Abreise über die USA berechtigt nur der eigene Reisepass mit ESTA-Genehmigung zur visumfreien Durchreise.)
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein reisende Minderjährige benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Mit Visumerteilung.
(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)
St. Lucia unterhält keine Vertretungen in Österreich und der Schweiz, zuständig sind die britischen Vertretungen (siehe Großbritannien).
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