Seychellen: Visa- und Reisepassbestimmungen
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein/1 |
| Deutschland | Ja | Ja | Nein/1 |
| Österreich | Ja | Ja | Nein/1 |
| Schweiz | Ja | Ja | Nein/1 |
| Türkei | Ja | Ja | Nein/1 |
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Allgemein erforderlich, muss bis zur Ausreise gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Für touristische, geschäftliche oder private Aufenthalte auf den Seychellen ist vorab kein Visum erforderlich. Reisende, die auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, müssen jedoch zwingend vor der Freigabe eine digitale Einreisegenehmigung (Seychelles Travel Authorisation) beantragen. Diese wird erteilt, sobald ein gültiger Reisepass, ein Passbild, eine Bestätigung des Hin- und Rückflugtickets (bzw. Weiterflugtickets oder einer Kreuzfahrt) sowie Nachweise über gebuchte Unterkünfte für die gesamte Aufenthaltsdauer vorgelegt werden.
Die Seychelles Travel Authorisation ist jeweils für eine einzelne Einreise gültig. Der Antrag kann bis zu 30 Tage im Voraus gestellt werden und sollte spätestens 24 Stunden vor dem Abflug eingehen. Bei einer Beantragung mindestens 24 Stunden vor der Einreise beträgt die reguläre Bearbeitungsgebühr 10 €. Sie sollte rechtzeitig vor Reiseantritt über das offizielle Online-Portal eingereicht werden.
Die Bearbeitungsgebühr für die digitale Einreisegenehmigung (Seychelles Travel Authorisation) beträgt bei einer regulären Beantragung mindestens 24 Stunden vor der Einreise 10 € pro Person.
Transitreisende, die mit demselben Flugzeug in ein Drittland weiterreisen und ein Ticket für die Weiterreise und reservierte Sitze im Flugzeug vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Die Beantragung der digitalen Einreisegenehmigung (Seychelles Travel Authorisation) kann bis zu 30 Tage vor der geplanten Ankunft auf den Seychellen vorgenommen werden. Der Antrag wird online über das Seychelles Electronic Border System oder bequem über die offizielle Seychelles e-Border App eingereicht.
Anträge an die Einwanderungsbehörde (Department of Internal Affairs, Immigration Division, Independence House, Victoria, SC-Mahé (Tel: 61 11 10).
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für die Schweiz zuständig.)
(ohne Visumerteilung)
(Auch für Österreich und die Schweiz zuständig.)
Honorarkonsulate in Berlin, Düsseldorf und Hamburg.
(Auch für Deutschland zuständig.)
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