Russische Föderation: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.
In der Praxis werden nach Informationen des Auswärtigen Amtes z. T. auch geringere Restgültigkeiten (mindestens aber 3 Monate) akzeptiert. Verbindliche Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur in Ausnahmefällen möglich ( z.B. Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muss.
Mitglieder von Reisegruppen (Standard-Pauschalreisen, Busreisen und Kreuzfahrten) sowie Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen sollten ihre Unterlagen dem Reiseveranstalter geben, der die Anträge an das nächste Reisebüro weiterleitet.
Für ausländische Staatsangehörige sowie für Doppelstaatler, die auch die russische Staatsangehörigkeit besitzen besteht das Risiko für willkürliche Festnahmen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder sind visumpflichtig und müssen für geschäftliche und touristische Aufenthalte (bis zu 16 Tage) sowie für Besuchszwecke ein Online-Visum beantragen. Die Einreise kann nur über bestimmte Grenzübergänge und Flughäfen erfolgen.
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
b) Schweiz;
c) Türkei.
Hinweis: Fährschifftouristen unterliegen einer 72-stündigen Visafreiheit.
Anmerkung: Bei der Einreise ist eine zweiteilige Migrationskarte auszufüllen; ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen (nicht Zollbehörden) bei der Einreise, der andere Teil von den Grenzkontrollorganen anlässlich der Ausreise einbehalten. Die Migrationskarte ist gut aufzubewahren.
E-Visum:
einmalige Einreise für touristische, private und geschäftliche Aufenthalte: 2 Monate gültig, max. 16 Tage Aufenthalt inklusive An- und Abreisetage: 40 US$. Kostenlos für Kinder unter 6 Jahren.
Deutschland und Österreich:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:
Einmalige Einreise:
78 € (Bearbeitung in 4-20 Tagen), 156 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).
Zweimalige Einreise:
124 € (Bearbeitung in 4-20 Tagen), 248 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).
Touristenvisa werden zur ein- oder zweimaligen Einreise ausgestellt. Staatsangehörige von Österreich, Griechenland, Spanien und Ungarn können auch ein Touristenvisum beantragen, das zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und eine Gültigkeit von 6 Monaten hat.
Schweiz:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:
Einmalige oder zweimalige Einreise:
45 CHF (Bearbeitung in 4-20 Arbeitstagen),
90 CHF (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).
Die Preise enthalten keine Versandgebühren und keine Gebühren der Visazentren.
Staatsbürger der Türkei müssen die für sie geltenden Visumgebühren im zuständigen Konsulat erfragen. Das E-Visum, das u.a. türkische Antragsteller für den fernen Osten Russlands beantragen können, ist kostenlos.
Online-Visum: 60 Tage gültig, max. 16 Tage Aufenthalt (An- und Abreisetag zählen als Aufenthaltstage). Verlängerungen, die beim Innenministerium beantragt werden können, sind möglich.
Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende mit mindestens 6 Monate über den Aufenthalt gültigem Reisepass, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb des Flughafens einmalig umsteigen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind.
Ist für die Weiterreise ein Flughafenwechsel nötig, ist ein Transitvisum erforderlich.
Das Visum muss online beantragt werden. Auf der Website des russischen Außenministeriums kann das Visum auch über eine APP beantragt werden. Die Visum-Beantragung muss in diesem Fall maximal 40 Tage und mindestens 4 Tage vor der Abreise eingereicht werden.
Deutschland
Antragsteller sind weiterhin berechtigt, Visa bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu beantragen.
Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
Österreich
Antragsteller sind weiterhin berechtigt, Visa bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu beantragen.
Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
Schweiz
Türkische Antragsteller
E-Visum:
(a) 1 Antragsformular (online auszufüllen). Das ausgefüllte Antragsformular erhält der Antragsteller mit einem Barcode im PDF-Format zurück. Es muss ausgedruckt und im Original unterzeichnet bei der Antragstellung eingereicht werden.
(b) 1 aktuelles biometrisches, digitales Passfoto im jpg-Format in Farbe (3,5 x 4,5 cm) mit weißem Hintergrund. das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein. Weitere Informationen zu den Passbildbestimmungen sind auf der Website des Außenministeriums der Russischen Föderation erhältlich.
(c) maschinenlesbarer Reisepass (Gültigkeit s. Reisepass) mit mindestens einer freien Seite (Mehrfachvisa: mit zwei freien Seiten).
(d) Kreditkarte für die Bezahlung der Konsulargebühren. Kinder unter 6 Jahren sind von Konsulargebühren ausgenommen.
(e) Aktueller Krankenversicherungsnachweis, der weltweit bzw. für Russland gültig und anerkannt ist. Der Krankenversicherungsnachweis unterliegt zahlreichen Bestimmungen, die bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen erfragt werden müssen.
(f) Rückflugticket (Fotokopie).
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Bestätigte Aufnahme des Antragstellers von einem Reiseveranstalter, der im Einheitlichen Föderalen Touristenregister eingetragen ist.
(i) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:
Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)
oder
Nachweis von Wohneigentum
oder
Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie.
(j) Kopie des zuletzt erteilten russischen Visums.
(m) Minderjährige: Minderjährige benötigen ein eigenes E-Visum; Kopie der Geburtsurkunde; alleinreisende Minderjährige: notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisendenden Elternteile / Sorgeberechtigten
Hinweis zum Touristenvisum:
- Touristische Referenz: Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters oder des russischen Hotels (vorgeschriebenes amtliches Dokument).
- Buchungsbeleg des Hotels zusammen mit der Akkreditierungsnummer des Hotels bzw. Nachweis einer Privatunterkunft.
Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben. Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.
Privatreisevisum:
(a)-(m),
(n) Einladung durch das Innenministerium, das vom russischen Gastgeber besorgt wird.
(o) Eigenes Begleitschreiben mit genauen Angaben zur Reise.
(p) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:
Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)
oder
Nachweis von Wohneigentum
oder
Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie.
Geschäftsvisum:
(a)-(m).
(n) Selbständig Erwerbstätige (erforderlich nur für Deutsche, aber nicht für andere EU-Staatsbürger): Original und Kopie der Registrierung der eigenen Firma bzw.
Angestellte und Arbeiter (erforderlich nur für Deutsche, aber nicht für andere EU-Staatsbürger): Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf Firmenpapier mit Angabe von Position des Arbeitnehmers, Monatsgehalt und Entsendung zur Dienstreise nach Russland.
(o) Für Geschäfts- und Dauervisa muss vom russischen Geschäftspartner eine förmliche, originale Einladung beim Innen- bzw. Außenministerium in Moskau beantragt werden. Nach Erhalt der Bestätigung aus Moskau kann das Visum abgeholt werden. Hinweis zur Einladung: Kulturschaffende, Wissenschaftler, Sportler und andere Berufsgruppen benötigen u. U. keine Einladung. Weitere Auskünfte dazu erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Transitvisum:
(a)-(c),
(d) Visum für das Land des Bestimmungsortes.
(e) Tickets für die ganze Reiseroute. Vom Reiseticket abhängig, bestätigte Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Einreisedokumente für das Zielland müssen vorgelegt werden. Transitreisende dürfen nur mit einem Transitvisum den Flughafen verlassen.
Einreisevisum für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten:
(a)-(m).
(n) Aktueller negativer HIV-Test mit ärztlicher Bescheinigung (auch für Arbeits-, Geschäfts-, Technikervisa).
Für Verwandten- oder Freundesbesuche muss man eine Einladung vorweisen können. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften.
Für die Zustellung des visierten Reisepasses ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag notwendig.
Türkische Antragsteller
E-Visum für den fernen Osten Russlands:
(a) Online-Antrag;
(b) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Nicht benötigt werden Dokumente, die den Zweck der Reise belegen (z.B. offizielle Einladung, Buchungsbestätigung des Hotels etc.)
Alle Reisenden, müssen sich innerhalb von einem Tag durch ihr Hotel bzw. innerhalb von sieben Tagen von einem russischen Bürgen (Gastfamilie bzw. Geschäftspartner) bei der örtlichen Polizei bzw. bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM) des Innenministeriums der Russischen Föderation registrieren lassen. Dazu sind der Reisepass mit Visum und die Migrationskarte (s. Visum) notwendig. Möglich ist auch die postalische Registrierung in Post-Filialen, was gebührenpflichtig ist.
Bei jedem Ortswechsel mit einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen muss der Meldepflicht, die streng kontrolliert wird, erneut nachgekommen werden. Registrierungen können auch durch den russischen Partner des dt., öster. oder schweizer Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat.
Bei Arbeitsaufenthalten kann die Meldeanschrift der Sitz der russischen Firma/Organisation sein.
Es empfiehlt sich, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren.
Anträge zur Visumverlängerungen können beim Innenministerium der Russischen Föderation gestellt werden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis, das einen amtlichen Stempel des Herkunftslands trägt und das max. 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde, sowie ein Heimtierausweis benötigt. Hunde und Katzen müssen mindestens 30 Tage, aber nicht länger als 1 Jahr vor Abreise gegen Tollwut geimpf worden sein (Nachweis).
Tauben dürfen nicht eingeführt werden.
Anmerkung: Haustiere sind in russischen Hotels nicht gestattet
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Genf. Honorarkonsulate in Zürich und Lausanne.
Anmerkung: Der Eingang zur Konsularabteilung befindet sich an der Hauptstraße, Brunnadernstr. 53.
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Salzburg, Tel. +43 (662) 62 41 84. Honorarkonsulate in Innsbruck und Bludenz.
Generalkonsulate in Bonn, Frankfurt/M., Hamburg, Leipzig und München. Honorarkonsulate in Hannover, Nürnberg und Stuttgart.
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