Rumänien: Visa- und Reisepassbestimmungen

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Personalausweise/ Identitätskarten

U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen. Personalausweis und Identitätskarte müssen bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein:

EU-Länder und Schweiz.

Anmerkung: Für längere Aufenthalte (ca. ab 30 Tagen) empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen.

Reisepässe

Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei Visumpflicht noch mind. 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er während des Aufenthalts inklusive des Ausreisetags gültig sein. Fluggesellschaften weichen zum Teil von den staatlichen Anforderungen an den Reisepass ab.

Reisepass Hinweis

Rumänien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.

(b) Türkische Staatsbürger benötigen kein Visum, wenn sie über eine Aufenthaltserlaubnis für einen Schengen-Staat oder über ein Schengen-Visum (Typ C oder D) verfügen.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum:

Flughafen-Transitvisum: 80,00 €

Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €

Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 45,00 €

 

Visaarten

Kurzzeitvisum (z.B. Privatbesuche, touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen), Langzeitvisum (z.B. Arbeit, Studium), Flughafentransit- und Transitvisum (einfach und doppelt), Gruppenvisum

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: Bis 90 Tage, ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Langzeitvisum: 90 Tage, mit Verlängerungsmöglichkeit in Rumänien.
Transitvisum: 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Dies gilt nicht für Staatsangehörige einiger Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen.

Kein Transitvisum benötigen türkische Staatsbürger, wenn sie Rumänien innerhalb von 5 Tagen verlassen, um in ein Drittland zu gelangen und über gültige Reisepässe sowie gültige unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz oder über ein gültiges Schengen-Visum verfügen. Ausreichende Geldmittel sind vorzuweisen. Der Reiseverlauf muss nachvollziehbar und der Transit durch Rumänien notwendig sein. Weitere Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.

Antragstellung an

Persönlich beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft.

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular (erhältlich unter www.mae.ro oder bei der Botschaft)
(b) 2 aktuelle Passfotos (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und 2 freie Seiten enthält.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar).
(e) Ggf. Buchungsbestätigung (Pauschalreise) oder bei privaten Besuchen notariell beglaubigte Einladung seitens einer physischen oder juristischen Person mit Wohnsitz in Rumänien.
(f) Nachweis einer Hin- und Rückfahrkarte.
(g) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Gegenwert von 50 € pro Tag).
(h) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Abdeckung von mindestens 30.000 €.
(i) Unterkunftsnachweis.
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Geschäftsreisen zusätzlich:
(k) Schreiben bzw. Einladung der eigenen Firma und des rumänischen Geschäftspartners (z. T. sind zusätzliche Unterlagen erforderlich).

Schengen-Visas

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den rumänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

vorübergehender Aufenthaltsort

Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Werktage

Kurzzeitaufenthalt: I.d.R. 2-7 Tage; Langzeitaufenthalt: Bis zu 30 Tage. Staatsangehörige von Ländern, die eine Einladung benötigen, müssen mit einer noch längeren Bearbeitungszeit rechnen.

Ausreichende Geldmittel

Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 50 € pro Tag und nicht weniger als 500 € für den gesamten Aufenthalt). Ausgenommen sind u.a. EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz.

Einreisedokumente

Rück- oder Weiterreisepapiere, Unterkunftsnachweis, ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer), Nachweis einer in Rumänien gültigen Krankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte; Reiserückholversicherung dringend empfohlen).

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Rumänien aufhalten wollen, müssen ihren Aufenthalt bei der zuständigen Verwaltungsbehörde des Immigrationsamtes vor Ablauf der 3 Monate registrieren lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Vögel: Exotische Vögel benötigen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, in dem bestätigt wird, dass ihr Herkunftsort frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Nachweis einer Impfung gegen Newcastle-Krankheit ist erforderlich.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
 
Weitere Informationen erteilt das rumänische nationale Veterinäramt ANSVSA

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