Peru: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und am Ausreisetag gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.
 
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Visa

Ein Visum ist für die Einreise nach Peru allgemein erforderlich. Ausgenommen von der Visumpflicht sind u. a. Staatsangehörige der folgenden Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen:

(a) EU-Länder (z. B. Deutschland, Österreich),

(b) Schweiz sowie

(c) Türkei (für touristische Aufenthalte).

Die virtuelle Einreisekarte (Tarjeta Andina de Migración – TAM Virtual) wird bei der Passkontrolle an allen internationalen Flughafen-, See- und Landgrenzstellen elektronisch erfasst. Physische Einreisekarten müssen in der Regel nicht mehr ausgefüllt werden.

Elektronisches Visumsystem e-SAMI:
Reisende aller Nationalitäten, die visumpflichtig sind oder für sonstige Aufenthaltszwecke ein Visum benötigen, können Anträge über das behördliche Online-Portal e-SAMI (Sistema de Atención a Migraciones im Exterior) einreichen.

Kosten

Deutschland und Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 US$.
Die Gebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich besitzen und in Deutschland oder Österreich ihren Wohnsitz haben. Gebühren sind vom aktuellen Wechselkurs abhängig.

Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 US$.
Die Gebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Gebühren sind vom aktuellen Wechselkurs abhängig.

 

Visaarten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Studenten- und Transitvisum. Einzelheiten von der Botschaft.

Gültigkeit

Touristenvisum: 12 Monate gültig für eine Aufenthaltsdauer von max. 90 Tagen.
Geschäftsvisum: 12 Monate gültig für eine Aufenthaltsdauer von max. 90 Tagen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem selben Flugzeug oder dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über reservierte Sitzplätze verfügen, benötigen kein Transitvisum. Gültige Reisedokumente und die Bestätigung der Platzreservierung müssen vorgelegt werden.

Antragstellung an

Persönlich im Konsulat bzw. in der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Postalische Anträge werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet.

Antragsunterlagen

Visumbeantragung (über das e-SAMI Online-Portal):
Staatsangehörige, die visumpflichtig sind oder ein Visum für besondere Aufenthaltszwecke benötigen, leiten ihren Antrag digital über das behördliche Portal e-SAMI (Sistema de Atención a Migraciones im Exterior) ein. Über das Portal werden die erforderlichen Dokumente hochgeladen und die Bearbeitung nachverfolgt.

Mitzubringende / hochzuladende Unterlagen (Touristenvisum):

  • Digitales Antragsformular (über das e-SAMI-Portal ausgefüllt).
  • Farbiges Passfoto im digitalen Format.
  • Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
  • Buchungsbestätigung für die Rück- oder Weiterreise sowie ein Unterkunftsnachweis (z. B. Hotelreservierung) bzw. Einladung.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (z. B. Kopie des letzten Kontoauszugs).
  • Nachweis über den Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Konsularvertretung.
  • Privatreisen: Einladungsschreiben (vom peruanischen Außenministerium legalisiert) oder Hotelbuchung.
  • Zahlung der Visumgebühr über die im Portal angegebenen Zahlungswege.

Geschäftsvisum (zusätzlich):

  • Firmenschreiben des Arbeitgebers mit Angabe von Reisedauer, Anlass und den zu besuchenden Unternehmen in Peru.
  • Einladungsschreiben des peruanischen Geschäftspartners mit detaillierter Begründung der Geschäftsreise.

Hinweis: Nach der Prüfung der digital eingereichten Unterlagen über e-SAMI kann die zuständige peruanische Konsularvertretung eine persönliche Vorsprache bzw. ein Interview zur Vorlage der Originaldokumente verlangen.

Werktage

Unterschiedlich. Auskunft erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig. Sie müssen sich nach ihrer Ankunft bei der Superintendencia Nacional de Contribuciones (Finanzbehörde) melden.

Einreisedokumente

Gelegentlich muss das Rück- bzw. Weiterflugticket vorgelegt werden. 

Aufenthaltsverlängerung

Touristen- und Geschäftsvisa sind nicht verlängerbar. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein oder in Begleitung nur eines Elternteils reisende Minderjährige unter 18 Jahren, die auch die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen (bei Aufenthalten über 90 Tagen) oder ihren Wohnsitz in Peru haben, benötigen für die Ausreise aus Peru eine von einem peruanischen Notar beglaubigte Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Elternteile.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Internationaler Impfausweis (erhältlich beim Amtstierarzt) benötigt, der Angaben zum Halter, zur Identität des Tieres und über eine Tollwutimpfungen (mind. 30 Tage alt) enthält und sowohl vom Amtstierarzt als auch von der ihm übergeordneten deutschen, österreichischen oder schweizer Dienststelle (in Berlin ist dies das Standesamt Berlin I) und schließlich vom zuständigen peruanischen Konsulat beglaubigt werden muss. Benötigt wird auch eine amtstierärztliche Bescheinigung, dass das Tier frei von Krankheiten ist, welche ebenfalls den beschriebenen Beglaubigungsweg durchlaufen muss. Eine Quarantäne ist dann in Peru nicht notwendig.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Peru

Generalkonsulate mit Visumerteilung in Genf und Zürich.

Telefon: +41 (0)31 351 85 55. Konsularabt.: +41 (0)31 351 85 67. Website: www.embaperu.ch Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 und 15.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Peru

Honorarkonsulate in Innsbruck und Salzburg.

Telefon: +43 (0)1 713 43 77 11. Konsularabt.: +43 (0)1 713 43 77 12. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr und 14.30-16.30 Uhr (Publikumsverkehr nachmittags nur nach Vereinbarung).
Botschaft der Republik Peru

Generalkonsulate mit Visumerteilung in Hamburg, München und Offenbach am Main. Honorarkonsulate mit Visumerteilung in Bremen, Düsseldorf, Hannover und Leipzig.

Telefon: +49 (0)30 206 41 03. Konsularabt.: +49 (0)30 229 14 55 und +49 (0)30 229 15 87. Website: www.botschaft-peru.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr (nur nach telefonischer Vereinbarung). Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr, telefonische Sprechzeiten: Mo-Fr 11.00-13.00 Uhr.

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