Mongolei: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Achtung:
In der Mongolei empfiehlt es sich, den Reisepass mit den entsprechenden Aufenthaltsstempeln (Visum, Registrierung bei der Polizei etc.) ständig mit sich zu führen, da unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei vorkommen und das Fehlen entsprechender Papiere zu vorübergehender Festnahme führen kann.

Reisepass Hinweis

Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich

über den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Chinggis Khaan),

per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,

mit dem Auto:

Mongolisch-russische Grenze:

Altanbulag/Khiagt (Selenge Aimag), 

Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag), 

Mongolisch-chinesische Grenze:

Zamynd-Uud/Ereen (Dornod Aimag).

Bei Einreise mit dem Auto muss in der Regel eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet. Das Auto wird in den Pass des Reisenenden eingetragen. Soll es im Land bleiben,  empfiehlt es sich, die Einfuhr beim mongolischen Hauptzollamt in Ulan Bator voranzumelden, möglichst über einen Reiseunternehmer vor Ort. Die Einfuhr kann auch direkt beim mongolischen Zoll, Abteilung für Überprüfung und Kontrolle (Tel/Fax.: (+976) 11 35 00 48) auf Englisch beantragt werden. Notwendig sind Personalien, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Angaben zum Fahrzeug (Marke, Motornummer, Fahrgestellnummer) sowie Datum und Grenzübergang der geplanten Ein- und Ausreise. Bei einer derartigen Voranmeldung von Deutschland aus kann die Kaution entfallen.

Visa

Allgemein erforderlich. Ausgenonmmen sind u.a. die folgenden Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte  von max. 30 Tagen (einmal verlängerbar für Reisende aus Staaten, die mit der Mongolei ein gegenseitiges Abkommen zur Visumbefreihung abgeschlossen haben, bei der Immigrationsbehörde um weitere 30 Tage):

(a) Deutschland, Österreich (bis zum 31.12.2025) und alle anderen EU-Länder (bis zum 31.12.2025).

(b) Schweiz (bis zum 31.12.2025).

(c) Türkei. 
 

Kosten

in Deutschland, Österreich
für alle Nationalitäten

Touristen- und Geschäftsvisum:
45 € (Deutsche) / 50  (Österreicher) (einmalige Einreise; Aufenthalt länger als 30 Tage); 
100 € (Deutsche) / 105 € (Österreicher) (mehrmalige Einreise; Aufenthalt bis 90 Tage).

Transitvisum:
20 € (einmalige Durchreise);
45 € (Deutsche) / 50 € (Österreicher)  (zweimalige Durchreise);
70 € (mehrmalige Durchreise).

Hinzu kommt eine Servicegebühr in Höhe von 10 €.

Expressausstellung (1-3 Tage):
Deutschland: Zuschlag in Höhe von 40 € pro Visum.
Österreich: die doppelte Visumgebühr.

in der Schweiz

45 CHF (einmalige Einreise; Aufenthalt länger als 30 Tage); 

93 CHF (mehrmalige Einreise; Aufenthalt bis 90 Tage). 

 

Transitvisum: 

22 CHF (einmalige Durchreise).

 

 

Visaarten

Besucher-, Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Gültigkeit

Im Normalfall ist das Einreisevisum ab Ausstelldatum 90 Tage gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat.

Transit

Am Flughafen von Ulan Bator steht kein Transitraum zur Verfügung. Daher benötigen visumpflichtige Reisende auch bei kurzem Aufenthalt zwischen zwei Flügen ein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

 

Antragsunterlagen

Für deutsche Staatsangehörige:

(a) Antragsformular (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).

(b) Reisepass (muss bei der Einreise in die Mongolei mindestens noch 6 Monate gültig sein).

(c) Offizielle Einladung aus der Mongolei (muss von der mongolischen Immigrationsbehörde genehmigt sein).

(d) Passbild (Bildformat von 35×45 mm, ohne Rand)

(e) Bearbeitungsgebühren (Überweisungsbeleg).

(f) Rückumschlag, falls per Post zurückgesendet wird (adressiert und frankiert)

(g) Touristen und Geschäftsreisende benötigten eine bestätigte Hotelreservierung entweder von ihrem Reiseunternehmen oder vom Hotel.

(h) Touristen und Geschäftsreisende benötigen einen Nachweis über das gebuchte Reiseticket (Flug / Zug).

Für alle anderen Staatsangehörigen:

(a) Antragsformular (vollständig ausfüllen, persönlich unterschreiben)

(b) Reisepass (muss ab dem geplanten Datum der Ankunft in der Mongolei mindestens noch 6 Monate gültig sein)

(c) Bestätigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt (Anmeldung)

(d) Passbild (Bildformat von 35×45 mm, ohne Rand)

(e) Bearbeitungsgebühren 

(f) Rückumschlag, falls per Post zurückgesendet wird (adressiert und frankiert)

(g) Offizielle Einladung von der mongolischen Immigrationsbehörde.

(h) Nachweis über das gebuchte Reiseticket.

(i) Nachweis über die Unterbringung.

 

Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen an die Botschaft (s. Kontaktadressen).

Werktage

In Berlin: 5 Tage. In Genf: 3-5 Werktage.
Expressausstellung: 24 Std., max. 3 Tage nach Eingang der Unterlagen.

Anmeldepflicht

Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten 48 Stunden bei der Immigrationsbehörde in Ulaanbaatar registrieren.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. 

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige (insbesondere Doppelstaatler) unter 16 Jahren müssen eine originale beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten auf Mongolesisch mit sich führen. Führen Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnahmen muss das Verwandtschaftsverhältnis z.B. mittels einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

Ausreisegenehmigung

Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten 7 Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, an- und vor der Ausreise wieder abmelden sowie ein Ausreisevisum einholen.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Mongolei

Konsulat in Zürich.

Telefon: +41 (0)22 774 19 74. Website: https://geneva.embassy.mn/ Öffnungszeiten: Konsularabtlg.: Mo-Do 09.30-12.30 Uhr und 14.30-16.30 Uhr.
Botschaft der Mongolei

Honorarkonsulate in Wien und Salzburg. 

Telefon: +43 (0)1 535 28 07 11/12/17, Konsularabtlg. +43 (0)1 535 28 07 13 Website: https://vienna.embassy.mn/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabtlg.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Mongolei

Honorargeneralkonsul in Frankfurt/M., Honorarkonsulate in Dresden, Köln und München.

Telefon: +49 (0)30 47 48 06 0, Konsularabtlg. +49 (0)30 47 48 06 22 Website: https://berlin.embassy.mn/ Öffnungszeiten: Konsularabt.: Mo-Mi 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr, Do 09.00-13.00 Uhr.

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