Mauretanien: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder. U.a. können deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger das Visum bei Einreise am Flughafen Nuakchott bzw. am Grenzpunkt 55 Km von Nouadhibou beantragen. Die Visumgebühr in Höhe von 55 € (ca. 60 US$) bis 95 € muss in bar entrichtet werden.
Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken:
Touristen- und Geschäftsvisum bei der Einreise:
55 € (ca. 60 US$) bis 95 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen) in bar.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Ausschließlich persönlich beim zuständigen Konsulat von Mauretanien.
Achtung: Zurzeit werden Visa bei Ankunft am Flughafen Nuakchott bzw. an der Grenze erteilt. Die Botschaft von Mauretanien in Berlin stellt zurzeit keine Visa aus.
(a) 1 Antragsformular (auf Französisch auszufüllen) (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, und Kopie des Reisepasses.
(d) Individualreisen: genaue Reiseroute und Reisedaten (zu besuchende Orte, Grenzübergänge, Flughäfen etc.).
(e) Beleg über Hotelbuchung oder ein Schreiben des Gastgebers.
(f) Bescheinigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets oder Bankbescheinigung über ausreichende Geldmittel für die Reise.
(g) Gebühr (per Verrechnungsscheck oder per Überweisung) - Beleg ist bei der Einreise vorzulegen!.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer, Beruf des Reisenden und Bestätigung der Kostenübernahme;
(i) Einladung der Firma in Mauretanien.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Der Beleg über die bezahlten Visumgebühren ist dem Grenzbeamten vorzulegen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reisen Kinder unter 18 Jahren allein, benötigen sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für Österreich zuständig.)
Keine Visumerteilung. Ausstellung von Visa ausschließlich am internationalen Flughafen Nouakchott oder am Grenzpunkt 55 Km von Nouadhibou.
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