Sicherheitshinweise, Botschaften und Fremdenverkehrsämter in Mauretanien
Reisewarnung
Stand - Tue, 06 Aug 2024 12:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 06 Aug 2024 12:19:10 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.
Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone, insbesondere
- die Region Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérate
und - die östlich und nordöstlich der Stadt Ouadane gelegenen Teile von Adrar
wird dringend abgeraten.
Von unbegleiteten Reisen ohne ausgearbeitetes Sicherheitskonzept in Abstimmung mit lokalen Sicherheitsbehörden
- in die Regionen Hodh El Gharbi und Hodh El Charghi (mit Oualata), insbesondere in das Grenzgebiet zu Mali in den Regionen Guidimaka und Assaba
- sowie die östlich von Tidjikja gelegenen Wüstengebiete in der Region Tagant (Tichitt),
wird abgeraten.
Terrorismus
In Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region grundsätzlich Anschlags- und Entführungsrisiken. Anschläge terroristischer Gruppen, die sich auch gegen ausländische Personen und Einrichtungen richten können, sind in der gesamten Region und damit grundsätzlich auch in Mauretanien zu befürchten. Besonders gefährdet sind die Grenzgebiete zu Mali und Algerien.
- Seien Sie an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen besonders aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Bei spontanen Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere im Anschluss an das Freitagsgebet in den Moscheen der Städte, können gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.
In der Region Tiris Zemmour im Nordosten gibt es ein militärisches Sperrgebiet zwischen Cheggat im Nordosten, Ain Bentili im Nordwesten, Dhar Tichitt im Südwesten und Lemreyye im Südosten, das nicht betreten werden darf.
-
Verfolgen Sie die Nachrichten in den lokalen und sozialen Medien aufmerksam.
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Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
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Respektieren Sie Sperrzonen.
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Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Allgemeine Kriminalität wie Diebstahl und bewaffneter Raub kommen vor, auch Sexualdelikte werden berichtet.
Die Sicherheitslage, insbesondere in den Grenzgebieten zu Algerien und Mali, wird auch durch grenzüberschreitend operierende kriminelle Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Vor Versuchen, über das unmittelbare Grenzgebiet Algeriens oder Malis ein- oder auszureisen, wird gewarnt. Von Reisen auf dem Landweg durch die Westsahara wird u.a. aufgrund der Gefahr von Überfällen dringend abgeraten, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung und siehe Reise- und Sicherheitshinweise zu Marokko.
- Seien Sie wachsam und beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
- Meiden Sie abgelegene und dunkle Stadtteile und begeben Sie sich nicht alleine auf unbekanntes Terrain.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht überwiegend trockenes und heißes Wüstenklima.
Während der Regenzeit von Juli bis Anfang Oktober kann es insbesondere am Fluss Senegal, aber auch in den Regionen Adrar und Tagant, Hodh El Chargui und Hodh El Gharbi, zu Überschwemmungen und nicht passierbaren Pisten und Straßen kommen. Auch die Stromversorgung und Kommunikation können beeinträchtigt sein.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Auf Überlandstraßen besteht aufgrund undisziplinierter Fahrweise und unvermutet auftauchender Hindernisse wie Tiere und Menschen auf der Strecke eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere bei Dunkelheit. Im Winterhalbjahr und im Osten des Landes wird es teils schon zwischen 17 und 18 Uhr dunkel. Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, wobei es auf dem Land in der Regel keine Möglichkeit der schnellen Erstversorgung bzw. des Transports in ein Krankenhaus gibt. Dies gilt besonders für die sogenannte „Route de l’Espoir“ von Nouakchott nach Néma, die vor allem auf der Strecke Nouakchott - Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert.
Teile der Strecke zwischen Boutilimit, Kiffa und Ayoun El-Atrous (N3) sind in sehr schlechtem Zustand und nur eingeschränkt befahrbar, siehe auch Abschnitt Sicherheit.
Bei Fahrten tief ins Land/ins Landesinnere sind ausreichend Wasser und Treibstoff mitzuführen, da es keine Versorgungsmöglichkeiten gibt; Brunnen sind selten und häufig verunreinigt. Bei Reisen in Wüstengebiete bestehen erhebliche Risiken, auch durch das extreme Klima.
In weiten Teilen Mauretaniens abseits der großen Städte besteht kein Mobilfunknetz.
- Verzichten Sie unbedingt auf Fahrten bei Dunkelheit.
- Fahren Sie über Land und insbesondere abseits der asphaltierten Straßen stets im Konvoi und mit angemessener Ausrüstung sowie Wasser-, Treibstoff- und Lebensmittelvorräten.
- Nutzen Sie möglichst erfahrene Reiseführer oder informieren Sie sich genau.
- Hinterlassen Sie Informationen über geplante Routen und Abfahrts- und Ankunftszeiten.
- Führen Sie nach Möglichkeit auf Überlandfahrten und Wüstentouren auch adäquate Kommunikationsmittel wie z.B. ein Satellitentelefon mit.
Führerschein
Es wird ein internationaler Führerschein benötigt, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
Ein- und Ausreise von und nach Algerien, Senegal und Mali
Die Einreise nach und von Senegal ist an den offiziellen Grenzübergängen in Diama und Rosso grundsätzlich möglich. In Diama gibt es einen Damm für Fußgänger und Fahrzeuge, in Rosso tagsüber eine Fährverbindung. Es gibt längere Wartezeiten. Der Grenzübertritt an anderen Stellen oder mit einem Boot ist verboten, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung und Kriminalität.
Ein- und Ausreise in die Westsahara
Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten. Die Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist problematisch, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. In der Westsahara kann keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land, Rechtsgrundlage ist die Scharia. Auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen ist Rücksicht zu nehmen.
Der Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. So sind z.B. Restaurants während des Ramadans, mit Ausnahme größerer Hotels, tagsüber geschlossen.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind im mauretanischen Strafrecht ein schweres Vergehen und mit Todesstrafe bedroht. In der Praxis werden homosexuelle Lebenspartnerschaften jedoch meist stillschweigend geduldet, sofern Diskretion gewahrt wird. Eine rechtliche Gleichstellung besteht nicht. Die öffentliche Zurschaustellung von Intimität, auch in heterosexuellen Partnerschaften, kann zu heftigen Reaktionen führen und sollte vermieden werden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten.
Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution sind verboten und werden streng geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Ouguiya (MRU). Sie ist nicht frei konvertierbar. Kreditkarten werden meist nur in größeren Hotels akzeptiert. Die Mitnahme von Devisen ist daher empfehlenswert.
In Nouakchott und einigen größeren Städten gibt es Möglichkeiten zum Geldtransfer. Vor allem in Nouakchott und Nouadhibou ist an einer wachsenden Zahl von Geldautomaten das Geldabheben mit Kredit- und zum Teil auch mit Debitkarte (Girocard) möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien ein Visum, das derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. an den Flughäfen Nouakchott und Nouadhibou gegen eine Gebühr von 55 EUR (passend in bar zu entrichten) erteilt wird.
Derzeit ist keine Visumerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Devisen können bis zu einem Gegenwert von 1.000 USD ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag ist bei Einfuhr zu deklarieren, zumal bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird.
Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 USD in Devisen.
Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich. Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittungen der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Ausfuhr von größeren Beträgen der Landeswährung ist nicht erlaubt.
Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak ohne Erklärung eingeführt werden.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken und Schweinefleisch ist streng verboten; entsprechende Ware wird ggf. bei Einreise konfisziert und Geldstrafen verhängt.
Bei Ankunft am Flughafen von Nouakchott wird jedes Gepäckstück durchleuchtet.
Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS“ erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollten Reisende verlangen.
Einreise mit dem Fahrzeug
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung mit französischsprachiger Bescheinigung darüber vorzulegen oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen.
Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.
Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren fällig.
Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden.
Heimtiere
Bei Einfuhr von Hunden und Katzen sind ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis und ein Nachweis über eine Tollwutimpfung erforderlich. Das Gesundheitszeugnis soll nicht älter als eine Woche sein. Ein Mikrochip ist bei Einreise nicht erforderlich.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Reiseimpfungen:
Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf dem aktuellen Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Mauretanien ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist abhängig von Regenfällen saisonal und regional unterschiedlich:
- Ganzjährig hohes Risiko: in den südlichen tropischen Landesteilen in der Nähe zum nordöstlichen Teil von Senegal und Mali
- Saisonal hohes Risiko von Juni bis Dezember: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen, inkl. der Städte Nouakchott, Tichit, Nema, ggf. auch in Provinzregionen Adrar und Inchini in der Regenzeit (kein Regen seit mehreren Jahren)
- Saisonal mittleres Risiko von Januar bis Mai: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen, inkl. der Städte Nouakchott, Tichit, Nema
- Ganzjährig mittleres Risiko: Sahara; meiste Teile der Provinz Adrar und der Stadt Nouadhibou
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und West-Nil-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch Zikavirus-Infektionen im Land vorkommen.
- Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
- Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die in Mauretanien sporadisch vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
- Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Mauretanien wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
- Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Mauretanien besteht eine Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
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Weitere Hinweise für Ihre Reise