Libanon: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Beantragung des Visums noch mindestens 6 Monate und bei Ausreise aus dem Libanon noch mindestens 1 Monat gültig sein.

Visa

Ein Visum für den Libanon ist erforderlich für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Visum bei der Einreise:
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können das Visum bei der Einreise für einen touristischen Aufenthalt von 30 Tagen (sofern nicht anders angegeben) am Beirut International Flughafen erhalten (benötigt werden bestätigte Rückflugtickets sowie eine Adresse im Libanon):

a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (für weibliche Staatsbürger dieser Länder gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen; die vorherige Visumbesorgung ist jedoch für alle Staatsbürger dieser Länder dringend empfohlen),

b) Schweiz und

(c) Türkei (für mehrmalige Einreisen und für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten).
 

Kosten

Deutschland und Österreich

Visum (ohne vorher benötigte Genehmigung von der Sicherheitsbehörde):
77 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten),
110 € (zweimalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten),
154 € (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).

Schweiz

Visum: 
88 CHF (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), 
125 CHF (zweimalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), 
175 CHF (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).

Gebühren jeweils bei der Einreise für EU-Bürger und Schweizer
Visum:
kostenlos (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),

Transitvisum:
kostenlos (bis 48 Std.),
25.000 LL (ca. 12 €) (48 Std. bis 15 Tage).

Türkei

Gebühren jeweils bei der Einreise

Visum:
kostenlos (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).

Die Gebühren unterliegen ständigen Änderungen. Die aktuelle Gebührenübersicht ist auf www.general-security.gov.lb erhältlich.

Visaarten

Touristenvisum (Individual- und Gruppenvisa), Geschäftsvisum, Transitvisum.

Gültigkeit

Maximal 6 Monate (je nach Nationalität unterschiedlich). Transitvisum: bis 48 Std. bzw. 48 Std. bis 15 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (Aufenthalt über Nacht nicht erlaubt).

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe (3,5 cm × 4,5 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie farbige Kopien der ersten drei Seiten.
(d) Gebühr (per Überweisung oder per Einzahlung auf das Konto).

(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(f) beglaubigte Kopie des Reisepasses

(g) Auslandskrankenversicherung

Touristenvisum zusätzlich:
(h) Adresse des Gastgebers oder Hotels im Libanon (außer bei Buchung einer Pauschalreise); (i) Hotelreservierung; (j) Flugticket; (k) ein Bankauszug, eine Kreditkarte, Beschäftigungsnachweis, Nachweis über Einkünfte.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Einladung der libanesischen Firma an die ausstellende Botschaft und Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit allen Reisedetails.

Alleinreisende oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisende Kinder sowie ausländische Einwohner benötigen zusätzliche Unterlagen, die bei der Botschaft im Einzelfall zu erfragen sind.

Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.

vorübergehender Aufenthaltsort

Die nötigen Formalitäten werden im Libanon abgewickelt.

Werktage

Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, EU-Länder und Schweiz: ca. 11 Tage in Berlin.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Eltern / Erziehungsberechtigten.

Einreisebeschränkungen

Personen mit israelischem Reisepass oder mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass, oder Reisepässen, die von den palästinensischen Autonomiebehörden ausgestellt wurden, wird die Einreise verweigert.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Libanesischen Republik
Telefon: +41(0)31 950 65 65. Website: berne.mfa.gov.lb/swiss/english/home Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Botschaft der Libanesischen Republik

Honorarkonsulat in Innsbruck.

Telefon: +43 (0)1 533 88 21/22. Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr.
Botschaft der Libanesischen Republik

Honorarkonsulat in Frankfurt/M..

Telefon: +49 (0)30 474 98 60. Website: www.libanesische-botschaft.info Öffnungszeiten: Mo-Do 08.00-15.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr. Publikumsverkehr: Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr.

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