Libanon: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss bei der Beantragung des Visums noch mindestens 6 Monate und bei Ausreise aus dem Libanon noch mindestens 1 Monat gültig sein.
Ein Visum für den Libanon ist erforderlich für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visum bei der Einreise:
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können das Visum bei der Einreise für einen touristischen Aufenthalt von 30 Tagen (sofern nicht anders angegeben) am Beirut International Flughafen erhalten (benötigt werden bestätigte Rückflugtickets sowie eine Adresse im Libanon):
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (für weibliche Staatsbürger dieser Länder gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen; die vorherige Visumbesorgung ist jedoch für alle Staatsbürger dieser Länder dringend empfohlen),
b) Schweiz und
(c) Türkei (für mehrmalige Einreisen und für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten).
Deutschland und Österreich
Visum (ohne vorher benötigte Genehmigung von der Sicherheitsbehörde):
77 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten),
110 € (zweimalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten),
154 € (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Schweiz
Gebühren jeweils bei der Einreise für EU-Bürger und Schweizer
Visum:
kostenlos (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),
Transitvisum:
kostenlos (bis 48 Std.),
25.000 LL (ca. 12 €) (48 Std. bis 15 Tage).
Türkei
Gebühren jeweils bei der Einreise
Visum:
kostenlos (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Die Gebühren unterliegen ständigen Änderungen. Die aktuelle Gebührenübersicht ist auf www.general-security.gov.lb erhältlich.
Maximal 6 Monate (je nach Nationalität unterschiedlich). Transitvisum: bis 48 Std. bzw. 48 Std. bis 15 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (Aufenthalt über Nacht nicht erlaubt).
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
(a) 1 Antragsformular
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe (3,5 cm × 4,5 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie farbige Kopien der ersten drei Seiten.
(d) Gebühr (per Überweisung oder per Einzahlung auf das Konto).
(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) beglaubigte Kopie des Reisepasses
(g) Auslandskrankenversicherung
Touristenvisum zusätzlich:
(h) Adresse des Gastgebers oder Hotels im Libanon (außer bei Buchung einer Pauschalreise); (i) Hotelreservierung; (j) Flugticket; (k) ein Bankauszug, eine Kreditkarte, Beschäftigungsnachweis, Nachweis über Einkünfte.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Einladung der libanesischen Firma an die ausstellende Botschaft und Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit allen Reisedetails.
Alleinreisende oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisende Kinder sowie ausländische Einwohner benötigen zusätzliche Unterlagen, die bei der Botschaft im Einzelfall zu erfragen sind.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, EU-Länder und Schweiz: ca. 11 Tage in Berlin.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Eltern / Erziehungsberechtigten.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
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