Lesotho: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der Reisepass sollte noch über mindestens zwei leere Seiten verfügen.

Reisepass Hinweis

Da die Einreise über Südafrika erfolgt, müssen auch die dortigen Einreisebestimmungen erfüllt werden.

Visa

Ein Visum ist allgemein für die Einreise nach Lesotho erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von 14 Tagen (Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 3 Monate) (sofern nicht anders angegeben):

(a) Deutschland, Österreich und einige weitere EU-Länder (Irland Rep. für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen) ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien und Ungarn).

(b) Schweiz.

Kosten

e-Visum

einmalige Einreise: 150 US$

mehrmalige Einreise: 250 US$

Gültigkeit

3 Monate.

Transit

Die Möglichkeit des visumfreien Transits besteht nicht.

Antragstellung an

Längerfristige Touristen-, Geschäfts-, Studenten- und Diplomaten-Visa müssen als e-Visum bei der offiziellen Visa-Webseite des Königreichs Lesotho beantragt werden: evisalesotho.com

Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(c) 2 Passfotos.
(b) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist und der noch über mindestens zwei freie Seiten verfügt.
(d) Zahlungsbeleg für die Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck bei Antragstellung).
(e) Nachweis über bestätigtes Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung).

Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.

Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.

vorübergehender Aufenthaltsort

Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Werktage

e-Visum: 72 Std.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen bei der Einreise ausreichende Geldmittel nachweisen können.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Alleinreisende Minderjährige müssen über eine schriftliche Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Eltern / Sorgeberechtigten verfügen. Außerdem sollte die Geburtsurkunde des Kindes und die Heiratsurkunde der Eltern vorgelegt werden.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft des Königreichs Lesotho
Telefon: +41 (0)22 900 05 26. Konsularabtlg. +41 (0)22 906 10 50.
Honorarkonsulat des Königreiches Lesotho

(Ohne Visumerteilung.)
 

Telefon: +43 (0)1 512 76 47. Öffnungszeiten: Termine nach tel. Vereinbarung.
Botschaft des Königreichs Lesotho

(Auch für Österreich zuständig.)

Honorargeneralkonsule mit Visumerteilung in Flörsheim bei Frankfurt/M. und Hannover. Honorarkonsulat in München.

Telefon: +49 (0)30 257 57 20.

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