Lesotho mountain hut
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© Creative Commons / Tjeerd

Lesotho Reiseführer

Key Facts
Offizielle Landesbezeichnung

Königreich Lesotho.

Gebiet

30.344 qkm.

Bevölkerung

2.142.249 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

70 pro qkm.

Hauptstadt

Maseru.

Regierung

Parlamentarische Monarchie (im Commonwealth) seit 1993. Verfassung von 1993. Parlament mit 120 Abgeordneten, Senat mit 33 ernannten Mitgliedern. Unabhängig seit 1966 (ehemalige britische Kolonie).

Staatsoberhaupt

König Letsie III., seit 1996.

Regierungschef

Sam Matekane, seit Oktober 2022.

Elektrizität

220 V, 50 Hz; Adapter erforderlich.

Das winzige Königreich Lesotho ist vollständig von seinem Nachbar Südafrika umgeben und besteht zum größten Teil aus Hochebene. Viele Dörfer sind so isoliert, dass man sie nur zu Pferd, zu Fuß oder mit dem Kleinflugzeug erreichen kann. Straßen sind bisher nur zu den Orten gebaut worden, an denen Lesothos Bodenschätze und Wasservorräte zu finden sind.
Von der Hauptstadt Maseru aus reisen viele Besucher in die Berge, wo man u.a. reiten, wandern, Vögel beobachten oder angeln kann. Bartgeier und Felsenadler sind von Maluti und den Drachenbergen aus zu sehen, während Letsie Lake und andere Feuchtbiotope die Heimat verschiedener Wasservögel sind. Lesotho ist der letzte Lebensraum des Glattnackenrapp.
 

Reisewarnung

Stand - Mon, 03 Nov 2025 15:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 03 Nov 2025 15:20:08 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:

- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.

- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.

- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.

- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.

- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit
Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist derzeit stabil. Spontane Demonstrationen können dennoch nicht ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Lesotho hat eine hohe Kriminalitätsrate zu verzeichnen. Besonders die Hauptstadt Maseru ist betroffen. Dies schließt Gewalttaten wie Raubüberfälle, Vergewaltigungen und Mord ein. Auch sexualisierte Gewalt (sog. Gender Based Violence) kommt häufig vor.

Es kann zu jeder Tageszeit zu Gewaltkriminalität gegen Ausländer in Form von Raubüberfällen auf Besucher populärer Restaurants, durch Überfälle auf offener Straße und auf Autofahrer oder durch Einbrüche kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Vermeiden Sie Spaziergänge und Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit und parken Sie Ihr Fahrzeug nicht in unbeleuchteten Straßen.
  • Vermeiden Sie es, mögliche Gefahrensituationen zu provozieren (bspw. Hupen oder nahes Auffahren im Straßenverkehr) und verhalten Sie sich defensiv. 
  • Reisen Sie nicht alleine (insbesondere Frauen), sondern wenn möglich in Gruppen.
  • Achten Sie bei Ihren Unterkünften auf vorhandene Sicherheitsvorkehrungen und Personal.
  • Tragen Sie Wertsachen nicht zur Schau; verzichten Sie möglichst auf große, wertvolle Handtaschen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in Menschenmengen wie an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

     

Natur und Klima

Es herrscht ein kontinentales Hochgebirgs- bis gemäßigtes Kontinentalklima und einer Regenzeit im Oktober/November.

Aufgrund der geographischen Gegebenheiten sind schnelle Wetteränderungen sowie Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und Schneefälle im Winter von Juni bis Oktober keine Seltenheit.

Lesotho ist, insbesondere in den Sommermonaten von November bis Februar, von zahlreichen Blitzeinschlägen betroffen, die auch des Öfteren zu Todesfällen führen.

  • Erkundigen Sie sich täglich vor dem Aufbrechen in Ihrer Unterkunft über die Wetteraussichten und mögliche Schließung von Bergpässen.
  • Werden Sie von einem Gewitter überrascht, suchen Sie so schnell wie möglich Schutz in einem Gebäude oder Auto.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung

Es gibt keine berufskonsularische Vertretung in Lesotho. Zuständig ist die Deutsche Botschaft Pretoria in Südafrika, die auch in konsularischen Notfällen kontaktiert werden sollte.

In Notfällen können sich Reisende vor Ort an die deutsche Honorarkonsulin in Maseru, Frau Mantopi M. Lebofa, wenden. Sie ist montags und freitags von 10-12 Uhr und dienstags bis donnerstags von 9-14 Uhr unter +266 6200 0063, +266 5725 5899 oder +266 2232 5277 oder maseru@hk-diplo.de erreichbar. Die Anschrift lautet: Corner Kingsway & Pioneer Roads, (Alliance Francaise de Maseru Compound). Außerhalb ihrer Bürozeiten können Reisende sich an den Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Pretoria wenden.

Infrastruktur/Verkehr

In Lesotho herrscht Linksverkehr. Zwar wurden in den letzten Jahren einige Überlandstraßen asphaltiert, ganz überwiegend besteht das Straßennetz aber weiterhin aus unbefestigten Straßen. Schlaglöcher, häufige Fußgänger und Tiere auf der Straße sowie fehlende Straßenbeleuchtung stellen am Tag und besonders nach Einbruch der Dunkelheit ein Risiko dar.

Die Überlandstraßen sind häufig eng, kurvenreich und unübersichtlich und werden bei Schnee- und Regenwetter äußerst unsicher.

Der kaum vorhandene öffentliche Nah- und Fernverkehr ist unzuverlässig und unsicher.

  • Fahren Sie vorausschauend und defensiv.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Nutzen Sie für Überlandfahrten möglichst einen Geländewagen mit Vierradantrieb. Für Routen, die den Sani-Pass an der östlichen Grenze zu Südafrika einschließen, ist ein solcher Geländewagen unerlässlich.
  • Sollten Sie im Winter (Juni bis Oktober) nach Lesotho fahren, bereiten Sie sich und Ihr Auto auf die Witterungsverhältnisse vor und erkundigen Sie sich täglich in Ihrer Unterkunft nach möglichen Sperrungen von Straßen und Bergpässen.
  • Verzichten Sie auf die Benutzung von Sammeltaxis.

Führerschein

Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Der deutsche Führerschein wird für touristische Aufenthalte auch in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung in die englische Sprache anerkannt.

LGBTIQ

Nach Reformen des Strafrechts gilt es als umstritten, ob homosexuelle Handlungen in Lesotho gemäß nationaler Gesetzgebung weiterhin einen Straftatbestand erfüllen; in den letzten Jahren ist keine strafrechtliche Sanktionierung bekannt geworden. Gleichwohl gelten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Lesotho weiterhin als gesellschaftliches Tabu. In der Öffentlichkeit ist daher Zurückhaltung zu empfehlen, da beispielsweise offene Zuneigungsbekundungen gleichgeschlechtlicher Paare als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen werden könnten.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen ist strafbar und wird mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen geahndet.

Kinderprostitution stellt eine Straftat dar und wird mit hohen Strafen geahndet.

Der königliche Palast, Regierungsgebäude, der Flughafen und andere öffentliche Gebäude sowie Militärfahrzeuge und uniformierte Personen dürfen nicht fotografiert werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Fotografieren eine Genehmigung eingeholt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Loti (LSL), der 1:1 an den südafrikanischen Rand (ZAR) gebunden ist. Auch der ZAR gilt im ganzen Land als Zahlungsmittel, wobei Münzen jedoch nicht immer akzeptiert werden. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist an vielen Orten möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: 

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und über zwei freie Seiten für Ein-/Ausreisestempel verfügen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt bis zu 14 Tagen kein Visum. Für längere Aufenthalte wird ein Visum benötigt. Das E-Visaverfahren ist derzeit ausgesetzt.

Bei der visumsfreien Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen. 

Ein- und Ausreise aus Südafrika zwecks Verlängerung des dortigen Aufenthalts

Ein Kurzaufenthalt in Lesotho ermöglicht nicht einen 90 Tage überschreitenden „visafreien“ Aufenthalt in Südafrika. Bei Wiedereinreise nach Südafrika kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn vor dem Abstecher nach Lesotho der visumfreie Aufenthalt von 90 Tagen in Südafrika schon ausgeschöpft war.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig. Ferner sollte die Heiratsurkunde der Eltern (wenn zutreffend) und die Geburtsurkunde mitgeführt werden.

Einfuhrbestimmungen

Fremd- und Landeswährungen dürfen bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR nach Lesotho eingeführt werden. Beträge, die diese Höhe überschreiten, müssen beim Grenzübertritt gemeldet werden.

Die Einfuhr von pornographischem Material ist verboten. Zollfrei eingeführt werden dürfen: 400 Zigaretten oder 50 Zigarren, 1 l Wein oder 1 l alkoholische Getränke, eine Flasche Parfüm mit maximal 300 ml Inhalt.

Gesundheit
Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich, wenn innerhalb von 6 Tagen nach der Abreise aus einem Gelbfiebergebiet eingereist wird. Von dieser Einreisebestimmung ausgenommen sind Kinder unter 9 Monaten und Passagiere, die Länder mit Gelbfieberrisiko durchreisen und die Transitbereiche nicht verlassen.

Reiseimpfungen:

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut angeraten. 

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Lesotho ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt medizinisches Fachpersonal. Gute ärztliche Versorgung ist in den angrenzenden Großstädten Südafrikas (Bloemfontein/Südafrika) zu finden. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten im benachbarten Südafrika oder Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken nur eingeschränkt gewährleistet. Die Apotheken haben nur ein eingeschränktes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. 

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. 
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

In Lesotho besteht ein Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen 

Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. 
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können. 
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten. 
  • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. 
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Ggf. weitere Hinweise zu Brandsaison oder anderweitiger Saisonalität.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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