Kuwait: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Ein Reisepass ist erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und darf keinen israelischen Einreisestempel enthalten.

Visa

Ein Visum für Kuwait ist erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Visum bei der Einreise/ e-Visum:
U.a. Reisende der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten für einen touristischen Aufenthalt bei der Einreise auf dem Luftweg das Einreisevisum für einen Aufenthalt von maximal 1 Monat vom Flughafenzoll direkt am Flughafen. Dazu muss für die Fluggesellschaft eine Bestätigung vorliegen, dass das Visum bei der Ankunft erhältlich ist, sowie ein bestätigter Rück- beziehungsweise Weiterflug, eine Hotelbuchung oder eine private Adresse. Bei der Einreise empfiehlt es sich, ggf. ein Einladungsschreiben eines kuwaitischen Sponsors vorzuweisen. Die gegebenenfalls erforderliche Prüfung der Unterlagen kann zu längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung führen. Die Staatsangehörigen der im Folgenden genannten Länder können alternativ vorab ein e-Visum beantragen.

(a) EU-Länder und Schweiz;

(b) Türkei.

Bei der Einreise auf dem Landweg muss vor der Reise ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung eingeholt werden.

Kosten

 

Deutschland und Österreich

Visum bei der Botschaft

Einreisevisum: 50 € (3 Monate gültig), 100 € (1 Jahr gültig, mehrfache Einreise).

Arbeitsvisum: 100 €.

Visum bei der Einreise am Flughafen 10 €.

e-Visum: 3 KD (variiert je nach Nationalität)

Schweiz

Einreisevisum: 150 CHF (einfache Einreise), 150 CHF (mehrfache Einreise).

Transit: 75 CHF.

Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Visaarten

Touristen-, Einreise-, Geschäftsvisum und Einreisegenehmigung (NOC).

Gültigkeit

Einreisegenehmigung: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von max. 1 Monat. E-Visum: 3 Monate gültig ab Beantragung für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat, einmalige Einreise.
Vorab besorgtes Visum: i. d. R. entsprechend des beantragten Zeitraums.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Deutsche Reisende benötigen für einen reinen Transitaufenthalt kein Transitvisum.

 

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen), bei der Einreise oder als e-Visum.

Touristenvisa werden Reisenden auch über ihr Hotel in Kuwait vermittelt.

Für ein Besuchervisum wird ein Einladungsschreiben benötigt, das die einladende Person in Kuwait  an das zuständige Konsulat faxen muss. Sobald eine Genehmigung des kuwaitischen Innenministeriums vorliegt, kann der Visumantrag vom Konsulat bearbeitet werden. 

Ein Geschäftsvisum wird in der Regel vom einladenden kuwaitischen Unternehmen beantragt. 

Antragsunterlagen

Einreisevisum (Antrag an die Botschaft):
(a) 2 Antragsformulare (keine Fotokopien).
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Gebühr (von der Bank abgestempelte Original-Durchschrift des Überweisungsbelegs, keine Fotokopien).

(e) No Objection Certificate" (NOC), ausgestellt vom kuwaitischen Innenministerium. 

(f) Brief des deutschen Arbeitgebers in englischer Sprache.

(g) Wohnsitz / Hotelreservierung.

Arbeitsvisum

(a) -(g)

(h) No Objection Certificate oder Einladung des kuwaitischen Geschäftspartners oder Sponsors.
(i) Gültige Arbeitserlaubnis aus Kuwait.
(j) Gesundheitszeugnis und HIV-Test (bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten).

(k) Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, beglaubigt vom Justizministerium oder vom Landesgericht und übersetzt ins Englische bzw. ins Arabische.

Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigefügt werden.

Touristenvisa sind über die Hotels in Kuwait erhältlich. Die Fotokopien der ersten drei Seiten des Reisepasses werden dafür benötigt; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Nähere Angaben von der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Geschäftsvisa und Einreisegenehmigungen werden im Allgemeinen nur nach vorheriger Einladung vom Geschäftspartner oder Sponsor erteilt. Wenn vom Partner in Kuwait beim Innenministerium ein No Objection Certificate (NOC) beantragt wird, ist kein Visum nötig, der Partner muss jedoch den Besucher am Flughafen unter Vorlage des NOC abholen.

 

e-Visum

(a) Reisepass, der noch mindestens länger als 6 Monate gültig ist.

(b) Visumgebühr (bezahlbar via Kreditkarte).

vorübergehender Aufenthaltsort

Anträge an die Botschaft (s. Kontaktadressen).

Werktage

Über die Botschaft: ca. 3-4 Wochen.

e-Visum: mindestens 2 Werktage.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreisebeschränkungen

Personen mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass wird die Einreise verweigert (Zweitpass erforderlich).

Ausreisegenehmigung

Achtung: Die Ausreise kann im Fall von ausstehenden Rechnungen verweigert werden, dazu zählen u.a Strafzettel, Betriebskosten-, Internet- und Telefonrechnungen.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft des Staates Kuwait

Generalkonsulat in Genf.

Telefon: +41 (0)31 356 70 00. Website: https://www.kuwaitembassy.ch/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Botschaft des Staates Kuwait
Telefon: +43 (0)1 405 56 46. Website: www.kuwaitembassy.at Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr; Konsularabtlg.: 09.00-12.30 Uhr.
Botschaft des Staates Kuwait

Generalkonsulat in Frankfurt/M.

Telefon: +49 (0)30 897 30 00. Konsularabt.: +49 (0)30 89 73 00 57. Website: https://kuwait-botschaft.de/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

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