Korea (Nord): Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich.

Kosten

Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Visaarten

Touristen-, Besuchs- und Geschäftsreisevisum.

Transit

Nordkorea ist kein Transitland. Bei Reise über China sind zwei Transitvisa für China erforderlich.

Antragstellung an

Persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die Visumerteilung erfolgt nur persönlich.

Besucher können in der Regel als Teilnehmer einer vom koreanischen Fremdenverkehrsamt genehmigten Gruppenreise das Land bereisen. Individualreisen sind nur möglich, wenn die gesamte Reiseroute im Voraus gebucht und ebenfalls vom koreanischen Fremdenverkehrsamt genehmigt wurde.

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (in bar bei Antragstellung).

(e) Einladung (für Touristen organisiert sie meist das Reisebüro).

Touristenvisum zusätzlich:
(f) Bestätigung des Korea International Tourist Bureau in Pyongyang über die Reisebuchung und erfolgte Bezahlung sowie ggf. Genehmigungsvermerk für die Visumerteilung.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Einladungsschreiben der nordkoreanischen Firma mit Hinweis auf Beantragung der Genehmigung zur Visumerteilung in Pyongyang und deren direkte Zustellung an die Botschaft.

Werktage

I. Allg. mindestens 1 Monat. Wenn die Genehmigung des Fremdenverkehrsamtes vorliegt, erfolgt die Ausstellung auch kurzfristig.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel in bar verfügen.

Einreisedokumente

Ausländer müssen eine für die Dauer des Aufenthalts gültige Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea
Telefon: +41 (0)31 951 66 21. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea
Telefon: +43 (0)1 894 23 13, +43 (0)1 894 23 11 (Konsularabt.) Öffnungszeiten: Konsularabt.: Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea
Telefon: +49 (0)30 20 62 59 90. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr.

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