Kongo (Republik): Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Unterschiedlich je nach Visum und Aufenthaltsdauer. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und das Transitgebiet nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Persönliche Antragstellung ist empfohlen.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Gebühr (in bar bei persönlicher Antragstellung oder per Verrechnungsscheck).
(e) Rück- oder Weiterreiseticket.
(f) Gelbfieber-Impfbescheinigung.
Touristische Reisen zusätzlich:
(g) Buchungsbestätigung des Hotels.
(h) für Aufenthalte ab 60 Tagen: Polizeiliches Führungszeugnis.
Geschäftsreisen zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben über Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme sowie Einladungsschreiben des kongolesischen Geschäftspartners.
Besuchsreisen zusätzlich:
(i) Einladungsschreiben des Verwandten/Bekannten.
Bei Antragstellung auf dem Postweg sollte ein frankierter Einschreiben beigefügt werden.
Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere,
internationaler Impfausweis mit einer gültigen Gelbfieberimpfung.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für Österreich zuständig.)
Honorarkonsulate in Erbach, Hannover-Laatzen und München.
(Keine Visaerteilung.)
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