Geld & Zollfreies Einkaufen in Kongo (Republik)
Wechselkurse:
CFA Franc€1 = XOF655.96
Euro
SFr1 = €0.76
Geld & Währung
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XAF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in der Republik Kongo. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Kreditkarten werden immer häufiger akzeptiert, Bargeldzahlung wird jedoch vorgezogen. Diners Club und Mastercard werden selten akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und Pinnummer Bargeld abgehoben werden kann, existieren vereinzelt nur in großen Städten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Die Aus- und Einfuhr der Landeswährung verboten. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist deklarationspflichtig.
Zollfreies Einkaufen in Kongo (Republik)
Folgende Artikel können zollfrei in die Republik Kongo eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder eine Schachtel Zigarren oder eine Schachtel Tabak;
1 Flasche alkoholische Getränke;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch (geöffneter Flakon).
Beim Import von teuren Gegenständen (Kameras, Uhren) wird geraten, die Rechnung mitzuführen und eine Zollerklärung auszufüllen. Ein Laptop sollte als für die Arbeit notwendiges Hilfsmittel deklariert werden.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
