Kongo (Demokratische Republik): Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und sollte keine Visa oder Ein-/Ausreisestempel Ugandas, Ruandas und Burundis enthalten.
Aufgrund der anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen in einigen Landesteilen (Provinzen Equateur, Orientale, Nord- und Süd-Kivu, Bezirk Haut-Uélé und Garamba-Nationalpark im äußersten Nordosten des Landes) wird von touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo abgeraten. Vom Auswärtigen Amt besteht eine Teilreisewarnung für die Demokratische Republik Kongo.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte erteilen die Botschaften (s. Kontaktadressen).
Ein Visum für die Demokratische Republik Kongo ist erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Das Visum muss in jedem Fall - auch von Globetrottern, Individualreisenden und Expeditionsreisenden - in ihrem Herkunftsland/Wohnsitzland vor der Abreise beantragt werden.
e-Visum: 250 US$, hinzukommen 50 US$ Verwaltungsgebühr.
Deutschland und Österreich
Touristenvisum
109 € (einmalige Einreise, 1 Monat gültig);
148 € (mehrmalige Einreise, 1 Monat gültig);
173 € (einmalige Einreise, 2 Monate gültig);
199 € (mehrmalige Einreise, 2 Monate gültig);
227 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
237 € (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig);
272 € (einmalige Einreise, 6 Monate gültig);
352 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Zu den Visagebühren kommen 25 € Bearbeitungsgebühr hinzu.
Expressausstellung werden in Berlin nicht mehr angeboten.
Schweiz
Touristen-, Geschäfts- und Sondervisum für ein- und mehrmalige Einreise. Es werden keine Transitvisa ausgestellt.
Einfach- und Mehrfachvisa 1, 2, 3 oder 6 Monate. Visa müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung verwendet werden.
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft oder online.
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und freie Seiten enthält.
(d) Gelbfieber-Impfbescheinigung und internationaler Impfpass sowie Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass der Antragsteller keine ansteckenden Krankheiten hat.
(e) Rück- oder Weiterreiseticket oder Bescheinigung der Reiseagentur oder Einladung aus DR Kongo.
(f) Polizeiliches Führungszeugnis bei Aufenthalten über einem Monat.
(g) Gebühr (Überweisung).
(h) Genehmigung vom Außenministerium der Demokratischen Republik Kongo.
(i) amtlich bestätigte Einladung.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Schreiben der eigenen Firma und des Geschäftspartners mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigefügt werden. Je nach Reisezweck können zusätzliche Unterlagen verlangt werden, für Verwandtenbesuche braucht man ein von den örtlichen Behörden genehmigtes Einladungsschreiben. Alle benötigten Unterlagen müssen ins Französische übersetzt werden.
Besucher müssen sich bei der Direction Générale de Migration (DGM) (Boulevard du 30 Juin 65, Commune de Gombe, Kinshasa) auch nach jedem Ortswechsel melden.
Internationaler Impfpass mit Nachweis einer gültigen Gelbfieber- und Meningitisimpfung, Gesundheitsbescheinigung.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung, und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für Österreich zuständig.)
Honorargeneralkonsulat ohne Visumerteilung in Bremen. Honorarkonsulat in Düsseldorf.
(Mit Visaerteilung.)
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