Indien: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja/1 |
Deutschland | Ja | Nein | Ja/1 |
Österreich | Ja | Nein | Ja/1 |
Schweiz | Ja | Nein | Ja/1 |
Türkei | Ja | Nein | Ja |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Anmerkung: Es ist dringend empfohlen, sich bezüglich der Reisepass-Vorschriften persönlich bei den indischen Konsulaten rückzuversichern.
Da sich die Einreisebestimmungen oft kurzfristig ändern, ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit einer indischen konsularischen Vertretung dringend empfohlen.
Für Reisen in manche Landesteile sind Sondergenehmigungen von der Botschaft bzw. der indischen Regierung erforderlich. Der Status dieser Protected Areas und Restricted Areas kann sich kurzfristig ändern, derzeit gelten Beschränkungen für die Staaten bzw. Unionsterritorien Sikkim, Arunachal Pradesh, Ladakh, Nagaland, Manipur und Mizoram sowie für die Inselgruppen der Andamanen und Lakkadiven. Weitere Informationen sind von den Botschaften oder dem Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.
Ein Visum ist im Allgemeinen erforderlich u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
e-Tourist Visa und e-Business
[1] U. a. Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz und von allen EU-Ländern müssen bis spätestens 4 Tage vor der geplanten Einreise ein e-Tourist Visa beantragen.
Das e-Visum berechtigt für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise (Verlängerung nicht möglich) für touristische Reisezwecke bzw. für Besuchsreisen oder für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen für Geschäftsreisende (mehrmalige Einreisen). Um ein e-Visum zu beantragen, muss man mindestens 4 Tage vor der Reise nach Indien einen Electronic Travel Authorisation (ETA)-Antrag online auf indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html ausfüllen. Es besteht jedoch keine Einreisegarantie.
Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry(X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Deutschland:
Die folgenden Gebühren gelten für Deutsche.
19 € Konsulargebühr (14 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.) + Bearbeitungsgebühr des Konsularproviders + ICWF-Gebühr.
Die Zusatzgebühr für Visa für Restricted oder Protected Areas beträgt 29 €.
Österreich:
Die folgenden Gebühren gelten für Österreicher.
Touristenvisum:
92 € Konsulargebühr (bis zu 12 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise);
Geschäftsvisum:
110 € Konsulargebühr (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);
228 € Konsulargebühr (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).
e-Business Visa: 80 US$
Studentenvisum:
73 € Konsulargebühr (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).
Transitvisum:
19 € Konsulargebühr (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.).
Schweiz:
Die folgenden Gebühren gelten für Schweizer.
Touristenvisum:
88 CHF Konsulargebühr (bis zu 12 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise) + Bearbeitungsgebühr + Konsulargebühr.
Business Visum:
106 € Konsulargebühr (bis zu 1 Jahr Gültigkeit, mehrmalige Einreise) + Bearbeitungsgebühr + Konsulargebühr;
220 € Konsulargebühr (bis zu 5 Jahren Gültigkeit, mehrmalige Einreise) + Bearbeitungsgebühr + Konsulargebühr.
e-Business Visa: 80 US$.
Studentenvisum:
71 CHF Konsulargebühr (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise) + Bearbeitungsgebühr + Konsulargebühr.
Transitvisum:
18 CHF Konsulargebühr (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.) + Bearbeitungsgebühr + Konsulargebühr.
Zu den Visagebühren kommen jeweils 3 CHF Konsulargebühr der Botschaft hinzu.
Es fallen zusätzlich Bearbeitungsgebühren von 9,70 CHF beim Visa Application Centre - VFS Global in Bern an.
Transit-, Touristen-, Geschäfts-, Arbeits-, Studenten-, Konferenz-, Einreise- und Journalistenvisa, e-Tourist Visa (e-TV) u.a. für Deutsche beantragbar. Außerdem gibt es u.a. das e-Business Visa und das e-Medical Visa.
Achtung:
Geschäftsvisa: Für alle Geschäftsreisenden, die von ihrer deutschen Firma nach Indien entsandt werden.
Arbeitsvisa: Für alle anderen Geschäftsreisegründe, wenn ein indischer Arbeitsvertrag vorliegt, sowie für Monteure und Techniker, die von ihrer deutschen Firma nach Indien entsandt werden.
Die erforderliche Visumkategie für Techniker und Monteure hat sich in der letzten Zeit mehrfach kurzfristig geändert. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft ist dringend empfohlen.
Nicht nur für die Beantragung des Visums ist die richtige Visumkategorie wichtig, sondern auch bei der Einreise und während des Aufenthaltes. Wer nach Indien einreisen möchte oder sich schon dort aufhält und nicht die für den Reisezweck entsprechende Visumkategorie besitzt, muss mit einer Zurück- oder Ausweisung rechnen.
Ein Visum ist gültig ab dem Datum der Ausstellung bis zum Ablauf des auf dem Visum angegebenen Zeitraums. Im Normalfall beträgt die Gültigkeit sechs Monate (Touristen- und Geschäftsvisum) bis zu fünf Jahren.
Transitvisum: 14 bzw. 15 Tage ab Ausstellungsdatum für Aufenthalt von bis zu 72 Std.
e-Tourist Visa: gültig 365 Tage ab der Ausstellung. Berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen ab der Einreise. Es wird nicht häufiger als dreimal pro Kalenderjahr ausgestellt.
e-Tourist Visa (e-Tv): mehrmalige Einreise
e-Business Visa: mehrmalige Einreise, 365 Tage gültig, bis zu 180 Tage Aufenthalt
e-Medical Visa: dreimalige Einreise
Hinweis: Wer die Gültigkeitsdauer des Visums überschreitet, muss mit Haftstrafen und mehrjährigen Einreisesperren rechnen.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem ersten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitbereich nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Es ist dringend empfohlen, sich diese Regelung von der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall bestätigen zu lassen (s. Kontaktadressen.)
Deutschland: Beantragung beim Konsularprovider: International Visa Services Europe GmbH. Persönlich oder postalisch in Berlin (folgende Visaarten können in Berlin nur persönlich beantragt werden: Projekt, Entry, Arbeit mit / ohne Arbeitsvertrag aus dem Zielland. Einreichung der Unterlagen in München frühestens 8 Wochen vor dem Reisetermin.
Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar.
Österreich: Der Visumantrag muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung eingereicht werden (s. Kontaktadressen).
Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar.
Schweiz: Persönlich, online oder postalisch bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder beim Visa Application Center - VFS Global in Bern (s. Kontaktadressen).
Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar.
Hinweis: Nach Ablauf der Gültigkeit eines Touristenvisums muss eine zeitliche Frist bis zu einer Neubeantragung eingehalten werden. Diese Frist beträgt in Frankfurt und Hamburg 1 Monat.
Achtung: Derzeit kommt es zu Ablehnungen von Visumanträgen wegen Unvollständigkeit und sogar bis zu dreimonatigen Sperren für eine Neubeantragung. Ein lückenloses und detailliertes Ausfüllen des Online-Antrags ist deshalb unerlässlich. Eine Kontaktaufnahme mit der konsularischen Vertretung ist empfohlen.
e-Tourist Visa
Online-Bewerbung mindestens 4 Tage vor der Abreise auf indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html. Ein aktuelles Passbild und die relevanten Seiten des Reisepasses müssen bei der Online-Beantragung hochgeladen werden und die Visumgebühren müssen online bezahlt werden. Das ETA wird dem Antragsteller via E-Mail zugesandt. Bei der Einreise muss das ETA vorgelegt werden.
(a) 1 Online-Antragsformular ( https://indianvisaonline.gov.in/visa/).
(b) 2 aktuelle Passbilder in Farbe (5,1x 5,1 cm). Der Bildhintergrund muss weiß sein, nur ein heller Bildhintergrund reicht nicht aus.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate (bei Geschäftsreisen: 12 Monate) gültig ist und zwei freie Seiten enthält.
(d) Visumgebühr (Postanweisung, Barzahlung nur am Schalter oder Banküberweisung) und die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 €.
(e) Bei postalischer Antragstellung: Mit 5,50 € frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben).
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die belegt, dass der Antragsteller seit mindestens 24 Monaten im jeweiligen Land wohnhaft ist bzw. ggf. ausgefülltes Zusatzformular.
Touristenvisum:
(a) - (f) und
(g) Buchungsbestätigung für ein Rück- oder Weiterreiseticket (Schweizer Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine Kopie der Buchungsbestätigung für den Hinflug).
Geschäftsvisum:
(a) - (f) und
(h) Entsendungsschreiben der Firma mit Reiseanlass und -zweck sowie Angabe aller zu besuchenden Orte und Bestätigung der Kostenübernahme.
(i) Einladungsschreiben des indischen Unternehmens mit vollständigen Angaben über Name des Reisenden, Zweck und Dauer des Aufenthalts sowie mit CIN (Corporate Identity Number). Entsendungs- und Einladungsschreiben müssen inhaltlich übereinstimmen.
(j) Handelsregisterauszug des einladenden Unternehmens.
(k) Zeugnisse und Qualifikationen.
Achtung: Für ein Arbeitsvisum (employment visa) sind zusätzliche Unterlagen (u.a. ein Lebenslauf und eine Verpflichtungserklärung (letter of undertaking)) notwendig. Außerdem müssen alle Unterlagen ins Englische übersetzt sein und die genaue Adresse des Einsatzortes muss in der offiziellen Einladung enthalten sein. Vor allem für Techniker und Monteure hat sich die Visumkategorie in letzter Zeit mehrfach kurzfristig geändert. Wer eine Geschäftsreise plant, sollte sich unbedingt nach der korrekten Visumkategorie und den einzureichenden Unterlagen erkundigen.
Studentenvisum:
(a) - (f) und
(j) Einschreibungsbestätigung der Schule bzw. Universität in Indien.
(k) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
e-Tourist Visa
(a) ETA, das nach der Online-Beantragung via E-Mail zugestellt wird.
(b) digitales, aktuelles, quadratisches, randloses Foto mit hellem oder weißem Hintergrund (Minimum 10 KB, Maximum 1 MB),(Brillenträger müssen für das Foto die Brille abnehmen).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Scan der Seiten des Reisepasses mit Personendaten und Passfoto im pdf-Format
(e) Rückflugticket bzw. Weiterflugticket.
(f) ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
(g) Bezahlung der Visumgebühr bei Online-Antragstellung.
Eine Sondererlaubnis wird für Sperrgebiete benötigt (s. Anmerkung).
Hinweis: Bei Visumbeantragung im indischen Generalkonsulat München sind derzeit alle bisher erteilten Visa für Indien im Original oder als Kopie vorzuweisen. Sollten die Reisepässe, die diese alten Visa enthalten, vernichtet worden sein, muss der Antragsteller dies schriftlich erklären. In Einzelfällen wurde eine Bestätigung der örtlichen Meldebehörde über den Einzug und die Vernichtung des Reisepasses verlangt.
Hinweis zur Antragstellung: Es gelten strenge Vorschriften, wie der Antrag formell einzureichen ist. Er darf nicht geknickt worden sein, muss in einem Umschlag oder einer Klarsichthülle stecken und die einzelnen Seiten dürfen nicht zusammengeklammert sein. Passfotos, deren einzig akzeptables Format 5 x 5 cm ist, dürfen nur mit einer Büroklammer am Antrag befestigt sein. Die Unterschrift des Antragstellers unter dem Passfoto muss genau in das dafür vorgesehene Textfeld passen. Bei Anträgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden.
Hinweis zu ausländischen Antragstellern: Türkische (und andere nicht-deutsche) Antragsteller müssen auf ihrem Visumantrag folgende Erklärung handschriftlich hinzufügen: „Mir ist bekannt, dass die Bearbeitung meines Visumantrages im Konsulat aufgrund meiner nicht-deutschen Staatsbürgerschaft länger dauert.“ Diese Erklärung, ohne die der Visumantrag nicht bearbeitet wird, ist zu unterschreiben.
Generell ist die Bearbeitungszeit von Visa je nach Antragsort unterschiedlich und sollte im Einzelfall erfragt werden. In etwa gelten folgende Zeiträume, die jedoch nicht garantiert werden können:
Persönlich: I. d. R. 3-5 Tage. Samedaybearbeitung in Berlin möglich, jedoch nicht in der Schweiz. 1-2 Arbeitstage in Österreich. Sameday- oder Expressbearbeitung in Hamburg derzeit nicht möglich. Die Expressbearbeitung ist in München derzeit nicht möglich.
Postalisch (jeweils plus Postweg):
Deutschland: Ca. 5 Arbeitstage ab Eingang der Gebühren (Frankfurt: 7-10 Tage, München: 6 Tage).
Österreich: 10-12 Arbeitstage.
Schweiz: 5-7 Arbeitstage (Touristenvisum bis 6 Monate) bzw. mindestens 7-10 Arbeitstage (Touristenvisum bis 1 Jahr).
Geschäfts- und Arbeitsvisa: in Frankfurt derzeit mindestens 5 Tage, in München derzeit mindestens 10 Tage, in Hamburg bis zu 2 Wochen.
Die Bearbeitung von Visa für langfristige Aufenthalte dauert mehrere Wochen bis Monate.
Die Bearbeitungszeit für ausländische Antragsteller dauert i. Allg. länger als für deutsche, österreichische oder Schweizer Antragsteller. So müssen Personen pakistanischer Herkunft (auch wenn sie einen schweizer, deutschen oder österreichischen Pass besitzen) bei der erstmaligen Einreise nach Indien eine längere Zeitspanne für die Einholung des Visums einrechnen. Es dauert mindestens 45 Tage, da die Unterlagen zur Prüfung nach Delhi geschickt werden müssen.
e-Visum
Das e-Visum kann mindestens 4 Tage und maximal 120 Tage vor der Abreise beantragt werden.
Alle ausländischen Staatsbürger, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten oder bei entsprechender Auflage unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien online registrieren: www.boi.gov.in/content/online-registration.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u. ä.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren mit mindestens zwei freien Seiten oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.
Schweizer: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.
Türken: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.
Anmerkung: Es ist dringend empfohlen, sich bezüglich der Vorschriften zur Anerkennung von Ausweisdokumenten von Kindern bei der zuständigen konsularischen Vertretung rückzuversichern. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren müssen über eine Einverständniserklärung sowie über eine Passkopie beider Elternteile verfügen. Minderjährige, die mit nur einem Elternteil reisen, benötigen die Einverständniserklärung sowie die Passkopie des anderen Elternteils.
Für Haustiere (max. 2 Tiere pro Passagier) wird ein Gesundheitszeugnis (Ausstellungsdatum max. 1 Woche vor Abreise) und Tollwutimpfzertifikat aus dem Herkunftsland benötigt. Für Haustiere ist außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ("No Objection Certificate") des Animal Quarantine and Certification Services spätestens 2 Wochen vor Abreise einzuholen. Haustiere werden bei der Ankunft, die vorher anzumelden ist, tierärztlich untersucht.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat in Genf.
Konsularabteilung: Opernring 1, Stiege E, 4. Stock, 1010 Wien (ohne Visaerteilung)
Generalkonsulate in Frankfurt/M., Hamburg und München; Honorarkonsulat in Stuttgart.
Für die französischsprachige Schweiz: 70 Rue de Lausanne, 1202 Genève.
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