Tibet: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei zwei- oder mehrmaliger Einreise mindestens 9 Monate.
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren. Grundsätzlich gilt für Reisen nach Tibet:
- Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung, um die Autonome Region Tibet besuchen zu können. Diese ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Donglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: +86 10 6498 0373, zu beantragen.
- Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
- Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
- Weitere Informationen bietet das Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China unter www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-service/inchina/0-ubs.html
Weitere Informationen von den chinesischen Botschaften und Konsulaten.
Die Autonome Region Tibet ist eine chinesische Provinz. Alle Reisenden der oben genannten Länder benötigen deshalb Einreisevisa für China. Visa zur einmaligen Einreise sind i. Allg. 30 Tage gültig, obwohl auch Visa für 60 oder 90 Tage erhältlich sind.
Viele chinesische Botschaften haben die Ausstellung von Visa an Visumagenturen übertragen. Reisende sollten sich in diesem Fall für die Beantragung eines Visums direkt an die Visumagentur wenden, nicht an die Botschaft.
(a) Journalisten müssen sich von der Presseabteilung der für sie zuständigen chinesischen Botschaft akkreditieren lassen, bevor sie ein Visum beantragen können.
(b) Geschäftsreisende benötigen für die Visumbeantragung eine offizielle Einladung der chinesischen Firma oder Organisation.
(c) Staatsbürger von Ländern, die nicht in der obigen Tabelle genannt sind, sollten sich für die Einreisebestimmungen an die für sie zuständige Botschaft wenden.
Deutschland:
Die folgenden chinesischen Visumgebühren gelten für deutsche Staatsbürger:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen): 30 € (einmalige Einreise), 45 € (zweimalige Einreise); 60 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 60 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 90 € (mehrmalige Einreise).
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gelten die folgenden chinesischen Visumgegühren:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen): 30 € (einmalige Einreise), 50 € (zweimalige Einreise); 70 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 70 € (mehrmalige Einreise)
Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 100 € (mehrmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme bis 11.00 Uhr): 30 € pro Person; innerhalb von 2 Arbeitstagen: 20 € pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Österreich:
Die folgenden chinesischen Visumgebühren gelten für österreichische Staatsbürger:
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 30 €;
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 45 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 60 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 90 €;
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Österreich gelten die folgenden chinesischen Visumgegühren:
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 33 €;
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 50 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 70 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 100 €;
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme bis 10.00 Uhr): 33 €; innerhalb von 3 Arbeitstagen: 23 €;
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Schweiz:
Die folgenden chinesischen Visumgebühren gelten für Schweizer Staatsbürger:
Touristen- und Geschäftsvisum: 80 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig), 100 CHF (zweimalige Einreise, 6 Monate gültig), 130 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 190 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gruppenvisum: 80% der Gebühr des Einzelvisums.
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme nur bis 11.00 Uhr): 50 CHF pro Person, innerhalb von 2 Arbeitstagen: 35 CHF pro Person. Gruppenreisen: 15 CHF pro Person.
Die Visumgebühren für ausländische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz sind im Einzelnen bei der konsularischen Vertretung zu erfragen.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Touristenvisum: 3 Monate (ein-, zwei- und mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 6 Monate (mehrmalige Einreise), 12 Monate (mehrmalige Einreise).
Transitvisa: maximal 7 Tage.
Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung jedoch 4-7 Arbeitstage. Eine Expressbearbeitung dauert 1-3 Arbeitstage.
Hinweis: In Frankfurt wurde die Samedaybearbeitung eingestellt, die Expressbearbeitung ist jedoch weiterhin möglich. In Berlin ist eine Samedaybearbeitung u. U. möglich.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, München.
Außenstelle der Botschaft in Bonn.
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