China (Volksrepublik): Visa- und Reisepassbestimmungen
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1 |
| Deutschland | Ja | Ja | 1 |
| Österreich | Ja | Ja | 1 |
| Schweiz | Ja | Ja | 1 |
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Ein Reisepass ist allgemein erforderlich. Er muss bei der Einreise – sowohl für visumpflichtige als auch für visumfreie Aufenthalte – noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Wiedereinreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten zum Zeitpunkt der Ausreise empfohlen.
Achtung: In China gilt für Ausländer ab 16 Jahren die gesetzliche Pflicht, sich jederzeit mit einem Original-Ausweisdokument (Reisepass) ausweisen zu können.
a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS (www.cits.net) organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter.
(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.
(c) Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Achtung: Seit dem 20. November 2025 kann vor der Einreise nach China die Arrival Card entweder online oder zunächst noch in Papierform an einem Self-Service-Kiosk ausgefüllt würden. Die Arrival Card dient der einfachereren und beschleunigten Einreise.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind die folgenden Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische und geschäftliche Aufenthalte, für Stopover-Aufenthalte (Transit) sowie für Besuche von Freunden und Verwandten und Austauschreisen von bis zu 30 Tagen. Diese Regelung gilt aktuell bis zum 31. Dezember 2026:
a) [1] Deutschland und Österreich;
b) [1] Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (Rep.), Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern;
c) [1] Schweiz.
(Hinweis: Die einseitige visumfreie Einreise für bis zu 30 Tage umfasst mittlerweile nahezu alle EU-Mitgliedstaaten sowie u. a. Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Montenegro, Nordmazedonien, das Vereinigte Königreich, Australien, Neuseeland, Japan und Südkorea.)
Chinesische Inselprovinz Hainan: Staatsbürger von 61 Ländern (darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz und alle anderen EU-Länder) können die Inselprovinz Hainan für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen ohne Visum besuchen. Dies gilt neben Tourismus (auch für Individualreisende) u. a. für Geschäftsreisen, Verwandtenbesuche, medizinische Behandlungen und Konferenzen.
Deutschland:
Die folgenden Visumgebühren gelten für deutsche Staatsbürger sowie Staatsbürger von Schengen-Staaten (sofern ein Visum erforderlich ist):
Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige, zweimalige oder mehrmalige Einreise für 6/12 Monate):
Gesamtkosten standard: 110,45 € (reduzierte Konsulatsgebühr: 45,00 € + Servicegebühr Visa Center: 65,45 €).
(Hinweis: Die reduzierte Konsulatsgebühr von 45 € gilt gemäß Beschluss der chinesischen Behörden bis zum 31. Dezember 2026.)
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gelten folgende Visumgebühren (inkl. Servicegebühr des Visa Centers von 65,45 €):
- Einmalige Einreise: 95,45 € (30 € Konsulat + 65,45 € Visa Center)
- Zweimalige Einreise: 115,45 € (50 € Konsulat + 65,45 € Visa Center)
- Mehrmalige Einreise (6 Monate): 135,45 € (70 € Konsulat + 65,45 € Visa Center)
- Mehrmalige Einreise (12 Monate): 165,45 € (100 € Konsulat + 65,45 € Visa Center)
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen vor Ort in China möglich.
Österreich:
Die folgenden Visumgebühren gelten für österreichische Staatsbürger sowie Staatsangehörige von Schengen-Staaten (sofern ein Visum erforderlich ist):
Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige, zweimalige oder mehrmalige Einreise für 6/12 Monate):
Gesamtkosten standard: 111,00 € (reduzierte Konsulatsgebühr: 45,00 € + Servicegebühr Visa Center Wien: 66,00 €).
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Österreich gelten folgende Visumgebühren (zzgl. 66,00 € Servicegebühr des Visa Service Centers):
- Einmalige Einreise: 96,00 € (30 € Konsulat + 66 € Servicegebühr)
- Zweimalige Einreise: 116,00 € (50 € Konsulat + 66 € Servicegebühr)
- Mehrmalige Einreise (6 Monate): 136,00 € (70 € Konsulat + 66 € Servicegebühr)
- Mehrmalige Einreise (12 Monate): 166,00 € (100 € Konsulat + 66 € Servicegebühr)
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen vor Ort in China möglich.
Schweiz:
Die folgenden Visumgebühren gelten für Schweizer Staatsbürger sowie Staatsangehörige von Schengen-Staaten (sofern ein Visum erforderlich ist):
Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige, zweimalige oder mehrmalige Einreise für 6/12 Monate):
Gesamtkosten standard: 163,50 CHF (reduzierte Konsulatsgebühr: 45,00 CHF + Servicegebühr Visa Center: 118,50 CHF).
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz gelten folgende Visumgebühren (zzgl. 118,50 CHF Servicegebühr des Visa Centers):
- Einmalige Einreise: 148,50 CHF (30 CHF Konsulat + 118,50 CHF Servicegebühr)
- Zweimalige Einreise: 158,50 CHF (40 CHF Konsulat + 118,50 CHF Servicegebühr)
- Mehrmalige Einreise (6 Monate): 168,50 CHF (50 CHF Konsulat + 118,50 CHF Servicegebühr)
- Mehrmalige Einreise (12 Monate): 188,50 CHF (70 CHF Konsulat + 118,50 CHF Servicegebühr)
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen vor Ort in China möglich.
Kategorien: Visa für kommerzielle Besuche (M-Visum), nicht-kommerzielle Besuche/Austauschreisen (F-Visum), touristische Aufenthalte (L-Visum), lange Aufenthalte, hochrangige Talente (R-Visum), Besuche von Verwandten chinesischer Staatsbürger oder Personen mit ständigem Aufenthaltstitel (Q-Visum), Familienbesuche von in China arbeitenden/studierenden Ausländern (S-Visum), Visa für Flugzeug- und Schiffs-Crews (C-Visum), Studentenvisa (X-Visum), Journalistenvisa (J-Visum), Arbeitsvisa (Z-Visum), Transitvisa (G-Visum) sowie Gruppenvisa.
Touristen- und Gruppenvisa werden für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa (L-Visum) werden ebenso für Individualreisende vergeben.
Gültigkeitsdauer:
Touristenvisum (L-Visum): In der Regel 3 Monate (ein- oder zweimalige Einreise) oder bis zu 6/12 Monate (mehrmalige Einreise je nach Abkommen/Vorvisa).
Geschäftsvisum (M-Visum): 3, 6 oder 12 Monate (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise).
Transitvisum (G-Visum): Je nach Transitroute für den genehmigten Zeitraum (in der Regel max. 7 bis 14 Tage).
Hinweise:
- Visumfreie Kurzaufenthalte: Bitte beachten Sie, dass Staatsbürger vieler europäischer Länder (u. a. Deutschland, Österreich, Schweiz) für touristische, geschäftliche, Transit- und Besuchszwecke von bis zu 30 Tagen aktuell kein Visum benötigen.
- Kreuzfahrten & Hainan: Für Kreuzfahrtpassagiere gibt es spezielle visumfreie Regelungen (z. B. visumfreie Einreise in bestimmten Häfen oder für die Inselprovinz Hainan für bis zu 30 Tage). Ein mehrmaliges Touristenvisum ist für deutsche/EU-Staatsbürger bei entsprechenden Nachweisen (Reiseverlauf) ebenfalls regulär beantragbar.
24-Stunden-Transit (Visumfrei):
Transitreisende aller Nationalitäten, die innerhalb von 24 Stunden zu einem Ziel in einem Drittland weiterfliegen/-reisen und über gültige Dokumente verfügen, benötigen kein Visum. Bei einem Zwischenstopp kann am Flughafen eine vorübergehende Einreiseerlaubnis (*Temporary Entry Permit*) beantragt werden, um den Transitbereich bzw. das Flughafengelände zu verlassen.
Wichtiger Hinweis zur Visumfreiheit für EU-Bürger:
Staatsbürger u. a. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie fast allen EU-Ländern können derzeit für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen (touristisch, geschäftlich, Transit) vollständig visumfrei nach China einreisen.
72-Stunden / 144-Stunden-Transit ohne Visum (72/144-Hour Visa-Free Transit):
Reisende aus 54 zugelassenen Staaten (darunter alle EU-Länder, Schweiz, UK, USA) mit einem bestätigten Weiterreiseticket in ein Drittland inner- oder außerhalb der Transitfrist können die folgenden Transitregeln nutzen:
1. 72-Stunden-Transit:
Gilt aktuell noch an ausgewählten Flughäfen wie Changsha, Harbin und Guilin.
2. 144-Stunden-Transit (in zahlreichen Regionen/Provinzen):
Der 144-Stunden-Transit ist mittlerweile an 37 Grenzübergängen (Flughäfen, Seehäfen, Bahnhöfe) verfügbar. Der zulässige Aufenthaltsbereich ist je nach Einreisehafen auf die entsprechende Region/Provinz beschränkt:
- Region Peking-Tianjin-Hebei: Einreise u. a. über Beijing Capital Airport, Beijing Daxing Airport, Tianjin Binhai Airport, Tianjin Cruise Port, Shijiazhuang Zhengding Airport, Qinhuangdao Port.
- Yangtze-Delta-Region (Shanghai, Jiangsu, Zhejiang): Einreise u. a. über Shanghai Pudong Airport, Shanghai Hongqiao Airport, Shanghai Cruise Ports, Hangzhou Xiaoshan Airport, Ningbo Lishe Airport, Nanjing Lukou Airport.
- Provinz Guangdong: Einreise u. a. über Guangzhou Baiyun Airport, Shenzhen Bao'an Airport, Jieyang Chaoshan Airport sowie diverse Seehäfen.
- Provinz Henan: Zhengzhou Xinzheng International Airport.
- Provinz Yunnan: Kunming Changshui Airport, Lijiang Sanyi Airport, Mohan Railway Port (Bewegung in bis zu 9 Städten/Bezirken in Yunnan gestattet).
- Weitere Städte/Provinzen: Chongqing, Xi'an (Provinz Shaanxi), Chengdu/Sichuan, Liaoning (Shenyang, Dalian), Shandong (Qingdao), Fujian (Xiamen), Hubei (Wuhan) u. v. m.
Bedingungen für den Transit:
Reisende benötigen einen Reisepass (Gültigkeit mind. 3 Monate) sowie ein bestätigtes Ticket für die Weiterreise in ein Drittland (Hongkong, Macau und Taiwan gelten als Drittländer). Der vorgegebene Aufenthaltsraum (Provinz/Region) darf nicht verlassen werden. Zudem ist die polizeiliche Registrierung der Unterkunft erforderlich (wird bei Hotelübernachtung automatisch vom Hotel erledigt).
Kreuzfahrtpassagiere:
Reisegruppen auf Kreuzfahrtschiffen können an chinesischen Kreuzfahrthäfen (u. a. Shanghai, Tianjin, Dalian, Qingdao, Guangzhou, Hainan) unter Organisation einer registrierten chinesischen Reiseagentur für bis zu 15 Tage visumfrei einreisen.
Deutschland
Diplomaten- und Servicevisa persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor.
Alle anderen Visaarten (z.B. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum etc.) müssen bei den Chinese Visa Application Service Center nach vorheriger Nutzung des Online-Termin-Systems und nach Ausfüllen des Online-Visumformulars persönlich beantragt werden (Visaservice-Zentrale Berlin, Invaliden Str. 116, Tel: (030) 979 92 00 00; Visaservice-Zentrale Frankfurt, Bockenheimer Landstr. 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Tel: (069) 26 91 91 30; Visaservice-Zentrale München, Lutzstr. 2, 80687 München, Tel: (089) 58 92 74 60; Visaservice-Zentrale Hamburg, Willy-Brandt-Str. 57, 5. OG, 20457 Hamburg, Tel: (040) 323 10 60 00.), Visaservice-Zentrale Düsseldorf, Pempelforter Straße 50, 40211 Düsseldorf, Tel: (0211) 540 88 50.).
Die Visumbeantragung ist nur noch persönlich und nicht mehr im Auftrag möglich, weil von jedem Antragsteller Fingerabdrücke genommen und jeweils ein Lichtbild gemacht werden.
Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.
Österreich
Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.
Schweiz
Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.
Visumfreier Transitaufenthalt
Eine Online-Registrierung für die Visumbefreiung vor der Reise bei der Shanghai General Station of Immigration Inspection beschleunigt die Abfertigung am Flughafen.
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (nur online beim zuständigen Chinese Visa Application Service Center erhältlich).
(b) 1 aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches, farbiges Passfoto (3,3 x 4,8 cm) mit weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung muss auf das ausgedruckte Antragsformular geklebt werden.
(c) Reisepass, der beim Visumantrag noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens zwei freie und gegenüberliegende Seiten enthält. Sowie Kopie der relevanten Seiten des Reisepasses. Außerdem eine Kopie der Reisepassseiten mit persönlichen Daten.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(e) Kopie aller bezahlten Hotelreservierungen mit Angaben zur An- und Abreise, Adressen und Telefonnummern der Hotels für den gesamten Aufenthalt (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto).
(f) Kopie des bezahlten Flugtickets (Hin- und Rückflug) (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto). Visum für zwei- und mehrmalige Einreise nur mit entsprechender Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (per Kreditkarte, in bar bei Antragstellung in Zürich).
(h) ggf. Original und Kopie der Aufenthaltsgenehmigung/ Meldebescheinigung/ Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Ansonsten muss der Visumantrag im Heimatland gestellt werden.
(i) detaillierter Reiseplan (genaue Auflistung aller Orte, die besucht werden).
(j) Impfnachweis gegen Corona.
Staatsangehörige der Türkei: Lebenslauf.
Zusätzliche Anforderungen der chinesichen Konsulate in Hamburg und Frankfurt:
- Inhaber von Reisepässen, die nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich ihren alten Reisepass im Orginial vorlegen, wenn sie zwischen 16 und 55 Jahre alt (Männer) sind bzw. zwischen 18 und 40 Jahre alt (Frauen) sind.
Geschäftsreisevisum:
(a) - (j) und
(k) Arbeitsgenehmigung (Employment License) (für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung wird eventuell ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt);
(l) Offizielles Einladungsschreiben im Original eines zuständigen Ministeriums, Provinzregierung, einer ermächtigten Firma (und ein Certificate of Registration) oder einer offiziellen chinesischen Organisation (bitte im Einzelfall genau erfragen). Türkische Staatsangehörige müssen beim chinesichen Konsulat in Berlin das offizielle behördliche Einladungsschreiben sowie ein Schreiben der einladenden chinesischen Firma vorlegen. Visum für 12 Monate: Kopie des abgelaufenen Visums der gleichen Kategorie, das nicht älter als 6 Monate sein darf, oder offizielle Einladung chinesischer Behörden für die gewünschte Visumkategorie.
(m) Informationen über die einladenden Personen / Institution
(n) Kopien aller vorherigen chinesischen Visa.
Für die folgenden Tätigkeiten wird jedoch ein Arbeitsvisum/eine Arbeitserlaubnis verlangt:
Gruppenvisum:
(j) zusätzlich Bestätigung (Brief oder Fax) des chinesischen Reiseveranstalters, nummerierte Passkopien aller Reiseteilnehmer sowie eine Liste der Reiseteilnehmer in dreifacher Ausfertigung.
Visum für private Besuche:
(k) Einladungsbrief mit Kopie des Reisepasses und der chinesischen Aufenthaltsgenehmigung der zu besuchenden nicht-chinesischen Person bzw. Kopie der chinesischen Identitätskarte des zu besuchenden chinesischen Staatsbürgers. (Chinesisches Konsulat in München: Mit Ausstellungsdatum sowie mit Name und Telefonnummer der Kontaktperson in China, die Einladung darf nicht älter als sechs Monate sein.)
(l) Visum, das zur mehrmaligen Einreise berechtigt: Einladungsschreiben von einem zuständigen chinesischen Ministerium.
Tibet-Reisende benötigen neben dem Visum für die VR China auch eine Sondergenehmigung des tibetischen Fremdenverkehrsamtes.
Hinweis: Es ist in jedem Fall dringend ratsam, sich zum genauen Umfang der Antragsunterlagen im Einzelfall bei der chinesischen Botschaft zu erkundigen.
Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage in Deutschland und frühestens 90 Tage in der Schweiz vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung in allen Konsulaten bei persönlicher Beantragung mindestens 3-4 Arbeitstage und bei postalischer Beantragung mindestens 2 Wochen.
Die Beantragung eines Geschäftsvisum dauert für deutsche Antragsteller in Berlin, Frankfurt und München in der Regel 3-4 Werktage.
Expressbearbeitung innerhalb von zwei Konsulararbeitstagen ist zurzeit in Berlin nur für Geschäftsvisa möglich.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Für Ausländer besteht in China eine allgemeine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bzw. der zuständigen Behörde (*Public Security Bureau / Entry-Exit Administration*) innerhalb von 24 Stunden nach Einreise (in ländlichen Regionen innerhalb von 48 Stunden). Wer in einem offiziell registrierten Hotel übernachtet, wird beim Check-in automatisch vom Hotelpersonal im System registriert.
Bei einer Unterbringung in privaten Unterkünften (z. B. bei Freunden, Verwandten oder in Mietwohnungen) muss die Registrierung selbstständig vorgenommen werden. In mehreren Großstädten und Provinzen – darunter Peking, Shanghai, Shenzhen und Guangzhou – ist diese Registrierung für ausländische Besucher mittlerweile bequem online über ein digitales Registrierungsportal oder entsprechende Mini-Apps (z. B. via WeChat) möglich.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets
(b) Ggf. Reisepapiere für Drittländer
(c) ausreichende Geldmittel und Hotelvoucher.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Für Individual- und Gruppenreisen nach Tibet werden offizielle Reisegenehmigungen (TAR Permit) des tibetischen Fremdenverkehrsamtes erteilt (in Peking: 118 Beisihuan Douglu, 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: (010) 64 98 03 73), die auch über die Botschaften erhältlich sind. Weitere Informationen von den chinesischen Botschaften und Konsulaten.
Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 7 Tagen (Pudong Airport) bzw. 30 Tagen (alle anderen Flughäfen). Die Kosten trägt der Tierhalter.
Anmerkung: Katzen, Hunde und andere Haustiere sind in chinesischen Hotels verboten.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, München.
Außenstelle der Botschaft in Bonn.
(mit Visumerteilung).
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