China (Volksrepublik): Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1 |
Deutschland | Ja | Ja | 1 |
Österreich | Ja | Ja | 1 |
Schweiz | Ja | Ja | 1 |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des Visums bzw. zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein. Bei visumfreier Einreise muss der Reisepass bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monate bei der Ausreise empfohlen.
a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS (www.cits.net) organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter.
(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.
(c) Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind die folgenden Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische und geschäftliche Aufenthalte, für Stopover-Aufenthalte sowie für Besuche von Freunden und Verwandten von bis zu 15 Tagen. Diese Regelung gilt noch bis zum 31. Dezember 2025:
a) [1] Deutschland und Österreich;
b) [1] Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (Rep.), Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern;
c) [1] Schweiz.
Chinesische Inselprovinz Hainan: U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle Länder können die Inselprovinz Hainan für einen touristischen Aufenthalt von max. 30 Tagen (Kreuzfahrtreisende bis zu 15 Tage) ohne Visum besuchen, wenn die Reise von zugelassenen Reisebüros organisiert wird, welche einer Einladung von chinesischen Instanzen folgen und die die Daten des Reisenden an das Exit-Entry Administration Bureau of Hainan übermitteln müssen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz.
Deutschland:
Die folgenden Visumgebühren gelten für deutsche Staatsbürger und für Staatsbürger von Schengen-Staaten:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen):
einmalige Einreise, zweimalige Einreise, mehrmalige Einreise 6 und 12 Monate: 45 € (Konsulatsgebühr: 45 € + Servicegebühr vom Visa Center: 65,45 €)
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gelten folgende Visumgegühren:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen)
95,45 € (einmalige Einreise),
115,45 € (zweimalige Einreise);
135,45 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate);
165,45 € (mehrmalige Einreise, 12 Monate).
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Bearbeitungsgebühr der Konsularprovider: 65,45 €.
Österreich:
Die folgenden Visumgebühren gelten für österreichische Staatsbürger und für Staatsangehörige von Schengen-Staaten:
Touristen- und Geschäftsvisum: einmalige Einreise, zweimalige Einreise, mehrmalige Einreise 6 und 12 Monate: 111 € (Konsulatsgebühr: 45 € + Servicegebühr vom Visa Center: 66 €)
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Österreich gelten folgende Visumgegühren:
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 99 €;
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 116 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 136 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 166 €;
Service-Gebühr des Visa Service Centers: 66 (Standard) €.
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Schweiz:
Die folgenden Visumgebühren gelten für Schweizer Staatsbürger und Staatsangehörige von Schengenstaaten:
Touristen- und Geschäftsvisum: einmalige Einreise, zweimalige Einreise, mehrmalige Einreise 6 und 12 Monate: 45 CHF (Konsulatsgebühr: 45 CHF + Servicegebühr vom Visa Center: 188,50 CHF)
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Kategorien: Visa für kommerzielle Besuche, nicht-kommerzielle Besuche, touristische Aufenthalte, lange Aufenthalte, hochrangige Personen, Besuche von nicht-chinesischen Staatsbürgern, Besuche von chinesischen Staatsbürgen und Visa für Flugzeug-Crews. Dazu kommen Studentenvisa, Journalistenvisa, kurzfristige Arbeitsvisa, Transitvisa, Gruppen-, sowie Visa für Familienbesuche.
Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.
Touristenvisum: 3 Monate (ein-, zwei- und mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 6 Monate (mehrmalige Einreise), 12 Monate (mehrmalige Einreise).
Transitvisa: maximal 7 Tage.
Hinweis: Touristenvisa für 3 Monate mit mehrmaliger Einreise werden nur an Kreuzfahrtpassagiere vergeben und nur dann, wenn nachweisbar ist, dass die mehrmalige Einreise im Laufe der Kreuzfahrt tatsächlich notwendig ist. Mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ist zu rechnen.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen werden, jedoch nicht der Flughafen.
Unter anderem deutsche, österreichische und schweizer Transitreisende sowie alle EU-Bürger können sich unter den oben genannten Bedingungen max. 72 Stunden an den folgenden Einreiseorten aufhalten, vorausgesetzt sie verfügen über ein gültiges Flugticket zur Ausreise aus China (VR). Die Ein- und Ausreise muss an den folgenden sowie für den jeweiligen Aufenthaltsort vorgesehenen Flughafen / Kanton erfolgen:
Ein visumfreier Transit von max. 144 Stunden ist möglich in Peking, in Shanghai, in Chongqing, in Xi'an, in Ningbo und in den Provinzen Jiangsu, Guangdong, Zhejiang und Chengdu, Sichuan, Kunming und Yunnan sowie in den Regionen Peking-Tianjin-Hebei, Yangtze-Delta-Region bei Einreise über die folgenden für den jeweiligen Aufenthaltsort vorgesehen Flughäfen / Häfen/ Bahnhöfe:
Baiyun International Airport,
Beijing Capital International Airport,
Hangzhou Xiaoshan International Airport,
Jieyang Chaoshan International Airport,
Nanjing Lukou International Airport,
Außerdem ist ein gültiger Reisepass notwendig, sowie ein gültiges Flugticket für das Drittland, das die Ausreise aus den oben genannten Orten in das Drittland innerhalb von 72/144 Stunden nachweist. Der Kurzbesucher darf die oben genannten Orte nicht verlassen bzw. über Landweg ein- und ausreisen. Die Reisenden müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren lassen. Weitere Informationen über das Transit ohne Visum erhalten Sie über das Auswärtige Amt bzw. über die chinesische Botschaft in Berlin.
Kreuzfahrtpassagiere, die in Gruppen reisen und in Shanghai von Board gehen, können sich bis zu 15 Tagen visumfrei in Shanghai bzw. in Peking und Küstenprovinzen wie Liaoning, Hebei, Tianjin, Shandong, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Guangdong, Guangxi und Hainan aufhalten, wenn die Reise von einer Reisegesellschaft organisiert und durchgeführt wird, die in der VR China registriert ist.
Deutschland
Diplomaten- und Servicevisa persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor.
Alle anderen Visaarten (z.B. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum etc.) müssen bei den Chinese Visa Application Service Center nach vorheriger Nutzung des Online-Termin-Systems und nach Ausfüllen des Online-Visumformulars persönlich beantragt werden (Visaservice-Zentrale Berlin, Invaliden Str. 116, Tel: (030) 979 92 00 00; Visaservice-Zentrale Frankfurt, Bockenheimer Landstr. 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Tel: (069) 26 91 91 30; Visaservice-Zentrale München, Lutzstr. 2, 80687 München, Tel: (089) 58 92 74 60; Visaservice-Zentrale Hamburg, Willy-Brandt-Str. 57, 5. OG, 20457 Hamburg, Tel: (040) 323 10 60 00.), Visaservice-Zentrale Düsseldorf, Pempelforter Straße 50, 40211 Düsseldorf, Tel: (0211) 540 88 50.).
Die Visumbeantragung ist nur noch persönlich und nicht mehr im Auftrag möglich, weil von jedem Antragsteller Fingerabdrücke genommen und jeweils ein Lichtbild gemacht werden.
Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.
Österreich
Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.
Schweiz
Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.
Visumfreier Transitaufenthalt
Eine Online-Registrierung für die Visumbefreiung vor der Reise bei der Shanghai General Station of Immigration Inspection beschleunigt die Abfertigung am Flughafen.
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (nur online beim zuständigen Chinese Visa Application Service Center erhältlich).
(b) 1 aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches, farbiges Passfoto (3,3 x 4,8 cm) mit weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung muss auf das ausgedruckte Antragsformular geklebt werden.
(c) Reisepass, der beim Visumantrag noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens zwei freie und gegenüberliegende Seiten enthält. Sowie Kopie der relevanten Seiten des Reisepasses. Außerdem eine Kopie der Reisepassseiten mit persönlichen Daten.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(e) Kopie aller bezahlten Hotelreservierungen mit Angaben zur An- und Abreise, Adressen und Telefonnummern der Hotels für den gesamten Aufenthalt (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto).
(f) Kopie des bezahlten Flugtickets (Hin- und Rückflug) (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto). Visum für zwei- und mehrmalige Einreise nur mit entsprechender Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (per Kreditkarte, in bar bei Antragstellung in Zürich).
(h) ggf. Original und Kopie der Aufenthaltsgenehmigung/ Meldebescheinigung/ Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Ansonsten muss der Visumantrag im Heimatland gestellt werden.
(i) detaillierter Reiseplan (genaue Auflistung aller Orte, die besucht werden).
(j) Impfnachweis gegen Corona.
Staatsangehörige der Türkei: Lebenslauf.
Zusätzliche Anforderungen der chinesichen Konsulate in Hamburg und Frankfurt:
- Inhaber von Reisepässen, die nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich ihren alten Reisepass im Orginial vorlegen, wenn sie zwischen 16 und 55 Jahre alt (Männer) sind bzw. zwischen 18 und 40 Jahre alt (Frauen) sind.
Geschäftsreisevisum:
(a) - (j) und
(k) Arbeitsgenehmigung (Employment License) (für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung wird eventuell ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt);
(l) Offizielles Einladungsschreiben im Original eines zuständigen Ministeriums, Provinzregierung, einer ermächtigten Firma (und ein Certificate of Registration) oder einer offiziellen chinesischen Organisation (bitte im Einzelfall genau erfragen). Türkische Staatsangehörige müssen beim chinesichen Konsulat in Berlin das offizielle behördliche Einladungsschreiben sowie ein Schreiben der einladenden chinesischen Firma vorlegen. Visum für 12 Monate: Kopie des abgelaufenen Visums der gleichen Kategorie, das nicht älter als 6 Monate sein darf, oder offizielle Einladung chinesischer Behörden für die gewünschte Visumkategorie.
(m) Informationen über die einladenden Personen / Institution
(n) Kopien aller vorherigen chinesischen Visa.
Für die folgenden Tätigkeiten wird jedoch ein Arbeitsvisum/eine Arbeitserlaubnis verlangt:
Gruppenvisum:
(j) zusätzlich Bestätigung (Brief oder Fax) des chinesischen Reiseveranstalters, nummerierte Passkopien aller Reiseteilnehmer sowie eine Liste der Reiseteilnehmer in dreifacher Ausfertigung.
Visum für private Besuche:
(k) Einladungsbrief mit Kopie des Reisepasses und der chinesischen Aufenthaltsgenehmigung der zu besuchenden nicht-chinesischen Person bzw. Kopie der chinesischen Identitätskarte des zu besuchenden chinesischen Staatsbürgers. (Chinesisches Konsulat in München: Mit Ausstellungsdatum sowie mit Name und Telefonnummer der Kontaktperson in China, die Einladung darf nicht älter als sechs Monate sein.)
(l) Visum, das zur mehrmaligen Einreise berechtigt: Einladungsschreiben von einem zuständigen chinesischen Ministerium.
Tibet-Reisende benötigen neben dem Visum für die VR China auch eine Sondergenehmigung des tibetischen Fremdenverkehrsamtes.
Hinweis: Es ist in jedem Fall dringend ratsam, sich zum genauen Umfang der Antragsunterlagen im Einzelfall bei der chinesischen Botschaft zu erkundigen.
Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage in Deutschland und frühestens 90 Tage in der Schweiz vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung in allen Konsulaten bei persönlicher Beantragung mindestens 3-4 Arbeitstage und bei postalischer Beantragung mindestens 2 Wochen.
Die Beantragung eines Geschäftsvisum dauert für deutsche Antragsteller in Berlin, Frankfurt und München in der Regel 3-4 Werktage.
Expressbearbeitung innerhalb von zwei Konsulararbeitstagen ist zurzeit in Berlin nur für Geschäftsvisa möglich.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Für Besucher mit privater Unterkunft und für visumfreie Transitreisende besteht Meldepflicht bei der lokalen Polizei bzw. dem zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) binnen 24 Stunden nach Einreise. Hotels übernehmen die Meldung für ihre ausländischen Gäste automatisch.
Ausländische Besucher in Peking haben die Möglichkeit, die Anmeldung auf der Website des Pekinger Public Security Bureaus online vorzunehmen.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets
(b) Ggf. Reisepapiere für Drittländer
(c) ausreichende Geldmittel und Hotelvoucher.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Für Individual- und Gruppenreisen nach Tibet werden offizielle Reisegenehmigungen (TAR Permit) des tibetischen Fremdenverkehrsamtes erteilt (in Peking: 118 Beisihuan Douglu, 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: (010) 64 98 03 73), die auch über die Botschaften erhältlich sind. Weitere Informationen von den chinesischen Botschaften und Konsulaten.
Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 7 Tagen (Pudong Airport) bzw. 30 Tagen (alle anderen Flughäfen). Die Kosten trägt der Tierhalter.
Anmerkung: Katzen, Hunde und andere Haustiere sind in chinesischen Hotels verboten.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, München.
Außenstelle der Botschaft in Bonn.
(mit Visumerteilung).
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