Hongkong (China): Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 1 Monat gültig sein.
Bei Weiterreisen in andere südostasiatische Länder muss der Pass am Tag der Weiterreise jedoch noch mehr als sechs Monate gültig sein.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Kosten

Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die konsularischen Vertretungen Chinas oder an das Hongkong Immigration Department (Kontaktadresse s. Antragstellung).

Gültigkeit

Aufenthaltsvisum i.d.R. 3 Monate (aber bis zu 6 Monaten möglich), abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.

Antragstellung an

Persönlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft von China (s. Kontaktadressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11, Internet: www.immd.gov.hk).

Antragsunterlagen

Besuchervisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Rückflugticket.
(e) Nachweis über Hotelbuchung.
(f) ggf. Arbeitsvertrag der Firma in Hongkong oder Studiennachweis der Universität.
(g) ggf. Kopie der noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Gebühr (in bar bei Antragstellung).

Geschäftsvisum zusätzlich:
(i) Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Hongkong.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne Weiteres ausgestellt.

Werktage

Unterschiedlich, in Deutschland 1-10 Wochen, in Österreich etwa 2-6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz (Agriculture, Fisheries and Conservation Department, Import and Export Division, 5th Floor, Cheung Sha Wan Government Offices, 303 Cheung Sha Wan Road, Kowloon, Hongkong SAR, Tel.: (00852) 18 23.) in Hongkong beantragt werden.

Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf. Weiterhin erforderlich ist ein implantierter Microchip und ein Impfzertifikat (Hunde: Tollwut, Parvovirose, Hundestaupe, Hepatitis. Katzen: Tollwut, Panleukopenie, Katzenschnupfen). Bei der Einfuhr muss nachgewiesen werden, dass das Tier während der letzten 6 Monate im Heimatland war und dort während dieser Zeit keine Tollwutfälle aufgetreten sind.

Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Anmerkung

Die diplomatische Vertretung erfolgt durch die chinesischen Botschaften, bei denen auch Visa erhältlich sind (Kontaktadressen siehe China).

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