Orte in Bulgarien

Bulgarien: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja/1 Nein Nein
Deutschland Ja/1 Nein Nein
Österreich Ja/1 Nein Nein
Schweiz Ja/1 Nein Nein
Türkei Ja Ja 2

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Personalausweise/ Identitätskarten

[1] Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz können auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen.

Reisepässe

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein, noch mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als zehn Jahre alt sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Pass mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein, 3 Monate sind empfohlen.

Reisepass- und Visa Hinweise

Bulgarien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für ununterbrochene und mehrmalige Aufenthalte mit Gesamtdauer von max. 90 Tagen pro Halbjahr, gerechnet vom Datum der Ersteinreise, die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz;

(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder ein gültiges Schengen-Visum (Kategorien A und C) oder ein gültiges nationales Visum (Kategorie D) besitzen.

Kosten
Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €
Gültigkeit

I.d.R. 3 Monate (einmalige Einreise).

Visa zur mehrmaligen Einreise haben eine Gültigkeit von 3, 6 oder 12 Monaten für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Halbjahr.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Hinweis für türkische Staatsangehörige:
Staatsangehörige der Türkei benötigen kein Transitvisum, wenn sie über eine permanente Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land, die Schweiz oder für Liechtenstein verfügen oder über ein Visum für ein Schengen-Land oder über ein gültiges Schengen-Visum (Kategorie A oder C) verfügen.

Türkische Staatsangehörige und ihre mitreisenden Kinder brauchen auch kein Transitvisum, wenn sie mit einem EU-Staatsbürger verheiratet sind, zusammen mit diesem nach oder durch Bulgarien reisen und bei der Einreise die Heiratsurkunde vorlegen.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch in der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). U. U. ist eine persönliche Antragstellung erforderlich.

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und noch zwei leere Seiten enthält; Kopie der relevanten Seiten.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel in Höhe von 50 € pro Tag (jedoch mindestens 500 € oder Hotel- bzw Pauschalreisevoucher, s. (h)), bei Pkw-Reisen zusätzlich 200 €. Ausgenommen sind die Angehörigen von Staatsbürgern der EU- und EFTA-Länder.
(e) Nachweis einer in der EU gültigen Krankenversicherung, die nicht weniger als 30.000 € abdeckt. Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.
(f) Reisebestätigung. Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist; u. U. Kopie.
(h) Touristen: Beleg über im Voraus bezahlte touristische Dienstleistungen (Hotels, Tickets etc.). Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.
(i) Private Besuche: Beglaubigte Einladung. Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.

(j) Langzeitvisum Kategorie D: persönliches Interview.
(k) Geschäftsvisum: Beglaubigtes Einladungsschreiben einer bulgarischen Firma, eine Bestätigung der bulgarischen Handelskammer sowie ein Begleitschreiben der Firma des Antragstellers.
(l) Gebühr in bar. Bei postalischer Antragstellung ist die Gebühr sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Erhalt der Postsendung mit dem visierten Pass in bar zu zahlen. Von der Gebühr ausgenommen sind Familienangehörige von Staatsbürgern von Bulgarien und von EU-Ländern.

(m) Minderjährige: Geburtsurkunde und eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis für Minderjährige, die alleine reisen oder in Begleitung von nur einem Elternteil/ Sorgeberechtigten.

Für die Zustellung des visierten Reisepasses ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag erforderlich.

 

Schengen-Visas

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den bulgarischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

vorübergehender Aufenthaltsort

EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Bulgarien aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u.a. der Reisepass nötig.

Werktage

5-10 Werktage zzg. Postweg. Die Expressbearbeitung in München dauert 3-4 Werktage, in Bern 3 Werktage.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer (ausgenommen sind Staatsangehörige der EU und EFTA-Länder und deren Angehörige) müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 50 €/Tag, gilt auch für Kurz- und Transitreisen, insgesamt nicht weniger als 500 €, oder über einen Voucher über im Voraus bezahlte Dienstleistungen).

Anmeldepflicht

Reisezielangabe bei der Einreise: Individualreisende, die keine EU-Bürger sind, müssen Zielort, Reisezweck und Anschrift ihres Aufenthalts in Bulgarien bei der Einreise angeben. Das Anmeldeformular erhalten Reisende an den Grenzen. Bei der Einreise auf dem Luftweg ist die Anmeldekarte bereits im Flugzeug auszufüllen. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Transitreisende, die das Land innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen.

EU-Bürger müssen bei Aufenthalten von über 90 Tagen bei der Ausländerbehörde am Aufenthaltsort ihr Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen.

EU-Bürger und Schweizer benötigen für einen Arbeitsaufenthalt in Bulgarien von über 90 Tagen weder ein Langzeitzeitvisum noch eine Arbeitserlaubnis.

Einreisedokumente

Alle Reisenden müssen eine in Bulgarien gültige Krankenversicherung nachweisen. Bei EU-Bürgern ist die Europäische Krankenversicherungskarte ausreichend, es empfiehlt sich jedoch dringend zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.

Türkei: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder brauchen ein eigenes Visum.

Hinweis: Bulgarische alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten.

Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Bulgarien

Konsulate in Lugano, Genf und Zürich. 

Telefon: +41 (31) 351 14 55/56. Konsularabteilung: +41 (31) 351 13 67. Website: www.mfa.bg/embassies/switzerland Öffnungszeiten: Botschaft: Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Bulgarien

Honorarkonsulat in Salzburg. 

Telefon: +43 (1) 505 31 13 und +43 (1) 505 64 44. Website: www.mfa.bg/embassies/austria Öffnungszeiten: Botschaft: Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Konsularabteilung der Botschaft
Telefon: +49 (30) 20 64 89 35/36. Website: www.mfa.bg Öffnungszeiten: Publikumsverkehr: Mo, Di, Do, Fr 09.00-12.00, Mi 14.00-16.00 Uhr. Telefonauskunft: Mo, Di, Do 14.00-15.30 Uhr.
Botschaft der Republik Bulgarien

Generalkonsulat in München, Konsulat in Frankfurt/M., Honorargeneralkonsulat in Hamburg, Honorarkonsulate in Darmstadt,  Magdeburg, Münster und Stuttgart.

Telefon: +49 (30) 201 09 22. Konsularabteilung: +49 (30) 20 64 89 35/36. Website: www.mfa.bg/de/embassies/germany Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Di, Do, Fr 09.00-12.00, Mi 14.00-16.00 Uhr. Telefonauskunft: Mo, Di, Do 14.00-15.30 Uhr.

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