Bulgarien: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja/1 | Nein | Nein |
Deutschland | Ja/1 | Nein | Nein |
Österreich | Ja/1 | Nein | Nein |
Schweiz | Ja/1 | Nein | Nein |
Türkei | Ja | Ja | 2 |
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Visum beantragen![1] Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz können auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen.
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein, noch mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als zehn Jahre alt sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Pass mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein, 3 Monate sind empfohlen.
Bulgarien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für ununterbrochene und mehrmalige Aufenthalte mit Gesamtdauer von max. 90 Tagen pro Halbjahr, gerechnet vom Datum der Ersteinreise, die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder ein gültiges Schengen-Visum (Kategorien A und C) oder ein gültiges nationales Visum (Kategorie D) besitzen.
I.d.R. 3 Monate (einmalige Einreise).
Visa zur mehrmaligen Einreise haben eine Gültigkeit von 3, 6 oder 12 Monaten für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Halbjahr.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Hinweis für türkische Staatsangehörige:
Staatsangehörige der Türkei benötigen kein Transitvisum, wenn sie über eine permanente Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land, die Schweiz oder für Liechtenstein verfügen oder über ein Visum für ein Schengen-Land oder über ein gültiges Schengen-Visum (Kategorie A oder C) verfügen.
Türkische Staatsangehörige und ihre mitreisenden Kinder brauchen auch kein Transitvisum, wenn sie mit einem EU-Staatsbürger verheiratet sind, zusammen mit diesem nach oder durch Bulgarien reisen und bei der Einreise die Heiratsurkunde vorlegen.
Persönlich oder postalisch in der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). U. U. ist eine persönliche Antragstellung erforderlich.
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und noch zwei leere Seiten enthält; Kopie der relevanten Seiten.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel in Höhe von 50 € pro Tag (jedoch mindestens 500 € oder Hotel- bzw Pauschalreisevoucher, s. (h)), bei Pkw-Reisen zusätzlich 200 €. Ausgenommen sind die Angehörigen von Staatsbürgern der EU- und EFTA-Länder.
(e) Nachweis einer in der EU gültigen Krankenversicherung, die nicht weniger als 30.000 € abdeckt. Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.
(f) Reisebestätigung. Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist; u. U. Kopie.
(h) Touristen: Beleg über im Voraus bezahlte touristische Dienstleistungen (Hotels, Tickets etc.). Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.
(i) Private Besuche: Beglaubigte Einladung. Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.
(j) Langzeitvisum Kategorie D: persönliches Interview.
(k) Geschäftsvisum: Beglaubigtes Einladungsschreiben einer bulgarischen Firma, eine Bestätigung der bulgarischen Handelskammer sowie ein Begleitschreiben der Firma des Antragstellers.
(l) Gebühr in bar. Bei postalischer Antragstellung ist die Gebühr sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Erhalt der Postsendung mit dem visierten Pass in bar zu zahlen. Von der Gebühr ausgenommen sind Familienangehörige von Staatsbürgern von Bulgarien und von EU-Ländern.
(m) Minderjährige: Geburtsurkunde und eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis für Minderjährige, die alleine reisen oder in Begleitung von nur einem Elternteil/ Sorgeberechtigten.
Für die Zustellung des visierten Reisepasses ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag erforderlich.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den bulgarischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Bulgarien aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u.a. der Reisepass nötig.
5-10 Werktage zzg. Postweg. Die Expressbearbeitung in München dauert 3-4 Werktage, in Bern 3 Werktage.
Ausländer (ausgenommen sind Staatsangehörige der EU und EFTA-Länder und deren Angehörige) müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 50 €/Tag, gilt auch für Kurz- und Transitreisen, insgesamt nicht weniger als 500 €, oder über einen Voucher über im Voraus bezahlte Dienstleistungen).
Reisezielangabe bei der Einreise: Individualreisende, die keine EU-Bürger sind, müssen Zielort, Reisezweck und Anschrift ihres Aufenthalts in Bulgarien bei der Einreise angeben. Das Anmeldeformular erhalten Reisende an den Grenzen. Bei der Einreise auf dem Luftweg ist die Anmeldekarte bereits im Flugzeug auszufüllen. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Transitreisende, die das Land innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen.
EU-Bürger müssen bei Aufenthalten von über 90 Tagen bei der Ausländerbehörde am Aufenthaltsort ihr Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen.
EU-Bürger und Schweizer benötigen für einen Arbeitsaufenthalt in Bulgarien von über 90 Tagen weder ein Langzeitzeitvisum noch eine Arbeitserlaubnis.
Alle Reisenden müssen eine in Bulgarien gültige Krankenversicherung nachweisen. Bei EU-Bürgern ist die Europäische Krankenversicherungskarte ausreichend, es empfiehlt sich jedoch dringend zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder brauchen ein eigenes Visum.
Hinweis: Bulgarische alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Konsulate in Lugano, Genf und Zürich.
Honorarkonsulat in Salzburg.
Generalkonsulat in München, Konsulat in Frankfurt/M., Honorargeneralkonsulat in Hamburg, Honorarkonsulate in Darmstadt, Magdeburg, Münster und Stuttgart.
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