Brasilien: Visa- und Reisepassbestimmungen
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Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische, Besuchs- und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Sechs-Monatszeitraums (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder (Ausnahme: Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zwölf-Monatszeitraums: Irland (Rep.), Kroatien, Polen, Portugal, Slowenien, Tschechische Republik);
(b) Schweiz und
(c) Türkei (Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zwölf-Monatszeitraums).
Anmerkung: Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen. Techniker und Monteure benötigen in jedem Fall ein Visum.
Gebühren der Brasilianischen Botschaft in Berlin für visumpflichtige Nationalitäten:
Business-, Touristen- und Transitvisum: 88 € (alle Nationalitäten bis auf Amerikaner), 176 € (Amerikaner);
Touristen-, Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei (Policia Federal) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Alle Visa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, nicht über Nacht bleiben und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Auch wenn unter den genannten Bedingungen ein Transit möglich ist, wird visumpflichtigen Staatsangehörigen empfohlen, vor der Reise ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Achtung: Transitvisafreiheit besteht nicht beim Transit
(a) zwischen dem São Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport,
(b) zwischen dem Rio de Janeiro Galeão Airport und dem Santos Dumont Airport,
(c) am Confis Airport in Belo Horizonte.
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen). In Frankfurt ist derzeit nur eine persönliche Antragstellung möglich.
Antragsteller für Geschäfts- oder Arbeitsvisa müssen bei Antragstellung und bei der Visumabholung persönlich in der konsularischen Vertretung erscheinen.
Touristenvisum:
(a) Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über mindestens 2 freie Seiten verfügt.
(b) Upload des Online-Antrags.
(c) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (Gehaltsabrechnung und Arbeitsbescheinigung, bestätigter Kreditrahmen o. Ä.).
(d) 1 biometrisches Passfoto.
(e) Deutsche Antragsteller: Kopie der Geburtsurkunde, Antragsteller aller anderen Nationalitäten: Beglaubigte Geburtsurkunde.
(f) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder Bescheinigung des Reisebüros über Reisedaten und erfolgte Bezahlung der Reise/des Flugtickets.
(g) Gebühr (Beleg über Überweisung; Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft mindestens drei Tage vor Einreichung des Visumantrags; bei persönlicher Antragstellung per ec-Karte direkt im Konsulat).
(h) Ggf. internationales über Gelbfieber-Impfzeugnis oder ärztliches Attest (s. Gesundheit).
(i) Gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(j) Österreich: Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder Schule.
(k) ggf. polizeiliches Führungszeugnis
(l) Frankierter Rückumschlag.
Minderjährige:
(m) Beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde in englischer, deutscher, französischer, portugiesischer oder spanischer Sprache bzw. beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(m) Firmenschreiben an das brasilianische Konsulat mit Angaben zu Name und Funktion des Angestellten, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Besuchsgrund und –dauer, Angabe der auszuübenden Tätigkeit und der Adresse der Firma in Brasilien und Bestätigung der vollen finanziellen Verantwortlichkeit (Bei Beantragung in Frankfurt: Firmenschreiben auf Deutsch und auf Englisch; Versicherung, dass keine technische Tätigkeit ausgeführt werden soll.).
(m) Ein notariell beglaubigtes Einladungsschreiben im Original des Unternehmens in Brasilien auf Portugiesisch.
(n) Referenzschreiben der Bank, wenn der Geschäftsreisende selbstständig ist.
(o) Bei Beantragung in München: vom Bundeszentralregister beglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 3 Monate).
(p) Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage).
Arbeits-/Technikvisum: Unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer ist eine Kopie der internationalen Geburtsurkunde erforderlich. Bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen genügt eine Kopie des Einladungsschreibens. Es sollte von einem Notar beglaubigt worden sein.
Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. Persönliche Antragstellung: In der Regel ca. 3 - 7 Tage, maximal 90 Tage. Postalisch: ca. 10 Tage. In Frankfurt: 2 Wochen. In Berlin: 2 Werktage für Arbeitsvisa, 15 Werktage für alle anderen Visaarten.
(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Ein internationales Impfzertifikat gegen Gelbfieber wird von Reisenden in die brasilianischen Bundesstaaten Bahía, Espírito Santo, Rio de Janeiro und São Paulo verlangt.
Die Aufenthaltsberechtigung kann vor ihrem Ablauf bei der brasilianischen Bundespolizei um weitere 90 Tage verlängert werden. Dies gilt jedoch nicht für Arbeit-/Technikvisa.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alle Minderjährigen mit brasilianischer Staatsangehörigkeit (auch Doppelstaatler), die allein oder nur mit einem Elternteil einreisen oder in Begleitung Dritter reisen, müssen eine schriftliche Reisegenehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Die Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Auch nicht-brasilianischen, alleinreisenden Minderjährigen, wird empfohlen, eine Einverständniserklärung und die Ausweisdaten der Sorgeberechtigten mit sich zu führen.
Vögel dürfen nicht nach Brasilien verbracht werden.
Für Hunde und Katzen wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 7 Tage alt ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den 40 Tagen vor Abreise frei von ansteckenden Krankheiten war. Das Gesundheitszeugnis muss von einem brasilianischen Konsulat beglaubtigt worden sein.
Für Tiere, die älter als 3 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist.
Weitere Informationen (z.B. ob ein Microchip erforderlich ist) sind von der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen.
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