Orte in Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder 1 Ja Nein
Deutschland 1 Ja Nein
Österreich 1 Ja Nein
Schweiz 1 Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Personalausweise/ Identitätskarten

[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten können mit mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Personalausweis / Identitätskarte für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einreisen:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 6 Monaten):

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.

Kosten

Visum (mehrmalige Einreisen) mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen: 57 €.

Visaarten

Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage.
Visum für mehrmalige Einreisen: Maximal 1 Jahr. (Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf 90 Tage nicht überschreiten).

Antragstellung an

Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.
(b) 1 Passfoto.
(c) Bestätigung des Reisebüros über Flug- oder Bahnticket.
(d) Ggf. Visum für Drittländer.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Reise und für eine Auslandsreisekrankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Bargeld; bargeldlose Zahlungsmittel, sofern eine Bank aus Bosnien-Herzegowina deren Annahme bestätigt; Einladungsschreiben der zu besuchenden Person mit Kostenübernahme ihrerseits im Bedarfsfall, beglaubigt von der für den Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde sowie der zuständigen Verwaltungsbehörde).
(f) Bei persönlicher Antragstellung in Berlin: Nachweis über Überweisung der Visumgebühr. Bei persönlicher Antragstellung in anderen Konsulaten: Zahlung der Gebühr in bar.

(g) ausgefüllter Visumantrag.

(h) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

(i) beglaubigte Einladung bei Privatbesuch.

(j) Nachweis der bezahlten Unterkunft und Verpflegung über einen Reiseveranstalter.

Bei Geschäftsreisen:
Schreiben der entsendenden Firma mit genauer Angabe des Reisezwecks, der Aufenthaltsdauer und der Kostenübernahme durch die Firma sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Bosnien-Herzegowina. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina, von der für den Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson zuständigen Verwaltungsbehörde und der zuständigen Polizeibehörde beglaubigt werden.

Werktage

Ca. 2 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel in bar verfügen: Mindestens 150 KM (ca. 75 €)  pro Person und pro Tag.

Anmeldepflicht

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise polizeilich melden, wenn ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen geplant ist. Hotels übernehmen üblicherweise innerhalb von 12 Stunden nach dem Check-in die Registrierung ihrer Gäste. Reisende, die nicht in einem Hotel untergebracht sind, müssen sich innerhalb von 12 Stunden nach Ankunft bei der zuständigen Polizeidienststelle melden. Die Gebühr für die eigene Registrierung beträgt 10 KM (ca. 5 €). Nichtbefolgung wird mit Geldbußen und schlimmstenfalls Abschiebung geahndet.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die Erlaubnis sollte in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und muss amtlich beglaubigt sein.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Bosnien und Herzegowina

Konsulat in Zürich.

Telefon: +41 (0)31 351 10 51/52. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Bosnien und Herzegowina

Honorarkonsulate in Graz und Wien. 

Telefon: +43 (0)1 811 85 55. Konsularabt.: +43 (0)1 811 85 34. Website: https://bh-botschaft.at/de/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabtlg.: Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr; telefonisch Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Bosnien und Herzegowina

Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M., München und Stuttgart. Honorarkonsulat in Leipzig.

Telefon: +49 (0)30 81 47 12 10. Konsularabt.: +49 (0)30 81 47 12 31/33. Website: www.botschaftbh.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr. Telefonische Auskünfte: 13.00-16.00 Uhr.

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