Bosnien und Herzegowina: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | 1 | Ja | Nein |
Deutschland | 1 | Ja | Nein |
Österreich | 1 | Ja | Nein |
Schweiz | 1 | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Brauchen Sie ein Visum?
Unser bevorzugter Partner VisaCentral kann für Sie schnell und einfach ein Visum beantragen.
Visum beantragen![1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten können mit mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Personalausweis / Identitätskarte für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einreisen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 6 Monaten):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.
Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage.
Visum für mehrmalige Einreisen: Maximal 1 Jahr. (Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf 90 Tage nicht überschreiten).
Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.
(b) 1 Passfoto.
(c) Bestätigung des Reisebüros über Flug- oder Bahnticket.
(d) Ggf. Visum für Drittländer.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Reise und für eine Auslandsreisekrankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Bargeld; bargeldlose Zahlungsmittel, sofern eine Bank aus Bosnien-Herzegowina deren Annahme bestätigt; Einladungsschreiben der zu besuchenden Person mit Kostenübernahme ihrerseits im Bedarfsfall, beglaubigt von der für den Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde sowie der zuständigen Verwaltungsbehörde).
(f) Bei persönlicher Antragstellung in Berlin: Nachweis über Überweisung der Visumgebühr. Bei persönlicher Antragstellung in anderen Konsulaten: Zahlung der Gebühr in bar.
(g) ausgefüllter Visumantrag.
(h) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
(i) beglaubigte Einladung bei Privatbesuch.
(j) Nachweis der bezahlten Unterkunft und Verpflegung über einen Reiseveranstalter.
Bei Geschäftsreisen:
Schreiben der entsendenden Firma mit genauer Angabe des Reisezwecks, der Aufenthaltsdauer und der Kostenübernahme durch die Firma sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Bosnien-Herzegowina. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina, von der für den Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson zuständigen Verwaltungsbehörde und der zuständigen Polizeibehörde beglaubigt werden.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel in bar verfügen: Mindestens 150 KM (ca. 75 €) pro Person und pro Tag.
Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise polizeilich melden, wenn ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen geplant ist. Hotels übernehmen üblicherweise innerhalb von 12 Stunden nach dem Check-in die Registrierung ihrer Gäste. Reisende, die nicht in einem Hotel untergebracht sind, müssen sich innerhalb von 12 Stunden nach Ankunft bei der zuständigen Polizeidienststelle melden. Die Gebühr für die eigene Registrierung beträgt 10 KM (ca. 5 €). Nichtbefolgung wird mit Geldbußen und schlimmstenfalls Abschiebung geahndet.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die Erlaubnis sollte in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und muss amtlich beglaubigt sein.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Konsulat in Zürich.
Honorarkonsulate in Graz und Wien.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M., München und Stuttgart. Honorarkonsulat in Leipzig.
Brauchen Sie ein Visum?
Unser bevorzugter Partner VisaCentral kann für Sie schnell und einfach ein Visum beantragen.
Mit über 50 Jahren Erfahrung sind CIBT und die Tochtergesellschaft VisumCentrale die größten und etabliertesten Visum- und Reisepassdienstleister der Welt.
VisumCentrale verfügt über die Kompetenz, das Knowhow und die internationalen Netzwerke, die für die schnellstmögliche Organisation von Reisedokumenten und Legalisierungen erforderlich sind.
Angebot von VisumCentrale:
- Minimale Bearbeitungszeiten.
- Komplettservice.
- Visum- und Reisepassexperten.
- Sichere Bearbeitung.
- Auftragsverfolgung in Echtzeit.