Belarus: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1 |
Deutschland | Ja | Ja | 1 |
Österreich | Ja | Ja | 1 |
Schweiz | Ja | Ja | 1 |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Da sich Einreisebestimmungen häufig kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft erkundigen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, [1] ausgenommen sind die Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von max. 30 Tagen pro Einreise und nur bei Ein- und Ausreise über den Landweg oder über die Flughäfen Minsk, Brest, Witebsk, Gomel, Grodno and Mogilljow (ausgenommen von der visumfreien Einreise sind Reisende, die von russischen Flughäfen einreisen oder zu russischen Flughäfen weiterreisen; ausgenommen sind auch offiziell Reisende wie z.B. dienstliche oder dipolamtische). Die Zahl der Einreisen ist unbegrenzt, die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro Kalenderjahr darf jedoch nicht überschritten werden. Voraussetzungen für die visumfreie Einreise sind außerdem ein gültiger Reisepass. Der Reisepass muss mindestens 90 Tage über die Ausreise hinaus gültig sein; finanzielle Mittel: mindestens ca. 22 Euro pro Tag; eine während des Aufenthalts in Belarus gültige Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000 Euro.:
Visum bei der Einreise:
Ein Visum bei der Einreise wird ausschließlich am Nationalen Flughafen Minsk ausgestellt. Die Erteilung liegt im Ermessen der Grenzbeamten. Bei Einreise über die Russische Föderation ist die Erteilung eines Visums bei der Einreise nicht möglich. Mindestens zwei Tage vor der Beantragung eines Visums am Flughafen Minsk muss eine Registrierung des Reisenden durch eine einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erfolgen-
Visum bei der Einreise
Reisende, die ein Visum bei der Einreise benötigen, müssen sich für mindestens 2 Tage vor der geplanten Reise bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums registrieren lassen. Weitere Informationen unter www.mfa.gov.by/en/.
Visa für Personen unter 15 Jahren sind kostenlos.
Deutschland, Österreich:
Die folgenden Visumgebühren gelten für deutsche und österreichische Staatsangehörige.
individuelles Visum: 35 €.
Expressbearbeitung innerhalb von 48 Stunden: Die normale Gebühr verdoppelt sich.
Gruppenvisum (einmalige Einreise): 10 € pro Person. Expressbearbeitung: 20 € pro Person.
Schweiz:
individuelles Visum: 60 €.
Einfaches Visum, Touristenvisum, Transitvisum (48 Std. Aufenthalt), Mehrfachvisum (Dauervisum bzw. Visum für zwei-, drei- oder mehrmalige Ein- und Ausreise), Gruppenvisum ab 6 Personen.
Maximal 1 Jahr. Die Gültigkeit hängt von der Dauer des Aufenthaltes und von der Gültigkeit des Reisepasses ab (z. B. können Visa nicht über die Gültigkeit des Passes hinaus ausgestellt werden).
Eine Möglichkeit zum visumfreien Transit besteht nicht. Es muss vor der Durchreise ein Transitvisum beantragt werden.
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Besuchervisum (einfaches Visum):
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 aktuelles Passfoto (nur biometrische Passfotos (35 x 45 mm), die nicht älter als 6 Monate sind).
(c) Reisepass, der mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig ist und zwei freie Seiten enthält.
(d) Kinder unter 16 Jahren benötigen eine Kopie der Geburtsurkunde und Kopien von Hauptseiten der Elternpässe (mit der Passnummer, einem Lichtbild und der Gültigkeitsdauer).
(e) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per Bank-Karte.
(f) Beglaubigte Einladung einer juristischen Person in Belarus.
(g) Ggf. Kopie des gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland/Österreich.
(h) Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung nach belarussischen Vorgaben.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(a-h) Geschäfts-/Gastreisen über 30 Tage: Beglaubigte Einladung der belorussischen Firma bzw. einer juristischen Person in Belarus (mit Reisegrund und Kostenübernahme sowie Name, Vorname, Geburtsdatum und Reisepassnummer des Reisenden, Aufenthaltsdauer und Ein- und Ausreise-Daten; außerdem muss ersichtlich sein, ob Zwei- oder Dreifachvisum notwendig ist.);
Touristenvisum zusätzlich:
(a-h) Voucher eines lizenzierten belorussischen Reisebüros unter Angabe der Referenznummer der Hotelbuchung in Belarus. EU-Bürger können anstatt einer Einladung auch eine bestätigte Hotelreservierung von max. 10 Tagen vorlegen. Das Visum erlaubt dann dem Antragsteller, sich so lange in Belarus aufzuhalten, wie die Hotelreservierung vorgibt.
Gruppenvisum (für Touristengruppen ab 5 Personen):
(a) Reisepasse, die mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig sind und zwei freie Seiten enthalten.
(b) Liste in zweifacher Ausführung mit Angaben über Namen und Vornamen der Teilnehmer, Geschlecht, Geburtsdaten, Passnummern und Nationalität.
(c) Bestätigung des Reiseveranstalters mit genauen Angaben zur Reiseroute mit Übernachtungsorten, zu den Reisedaten und den benutzten Verkehrsmitteln.
(d) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per ec-Karte.
(e) Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung.
Transitvisum:
(a) Gültige Einreisedokumente (Visum, falls erforderlich) für das Zielland.
(b) 1 Antragsformular.
(c) 1 aktuelles Passfoto.
(d) Gültiger Reisepass, die mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig ist und zwei freie Seiten enthält.
(e) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per ec-Karte.
(f) Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung.
Bei postalischer Antragstellung ist in jedem Fall ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Achtung: EU-Bürger benötigen derzeit für die meisten Visumarten eine offizielle Einladung. Der Antragsteller muss außerdem im Visumsantrag den genauen Reisezweck, die vollständige Bezeichnung (den Namen) und die Anschrift der einladenden belorussischen juristischen (natürlichen) Person sowie die vorgesehene Wohnadresse in Belarus (z.B. Hotelanschrift) angeben. U. U. sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Mehrfachvisum/Dauervisum:
Anträge und Unterlagen müssen von Ministerien, der heimischen Firma bzw. der Niederlassung in Belarus beim Außenministerium in Minsk eingereicht werden (Ul. K. Marxa 37, 220 030 Minsk. Tel: (0172) 22 26 61). Eine Begründung des Antrages seitens des Antragstellers ist erforderlich. Nach der Zustimmung des Außenministeriums kann das Dauervisum von jeder Botschaft der Republik Belarus ausgestellt werden. Einzelheiten sind bei den Botschaften oder direkt beim Außenministerium erfragen.
Ausländer müssen ausreichende Mittel von ca. 20 € pro Aufenthaltstag für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Republik Belarus sowie für die Ausreise auf folgende Art und Weise nachweisen:
- Bargeld in Nationalwährung der Republik Belarus bzw. in einer anderen durch die Nationalbank konvertierbaren Währung,
- Dokumente, die den Erhalt von Zahlungsmitteln ermöglichen,
- eine durch Innenbehörden der Republik Belarus erstellte Einladung für einen befristeten Aufenthalt,
- Nachweise über die Buchung und Bezahlung einer Unterkunft und der Verpflegung in der Republik Belarus.
- Garantieschreiben eines Einzelunternehmens bzw. einer juristischen Person über die Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Ausländers entstehenden Kosten,
- Vorhandensein eines Fahrzeuges bzw. von Rückfahrkarten in den Heimatstaat, zum Ort des ständigen Wohnsitzes bzw. in ein drittes Land.
Von allen Ausländern, die sich länger als 10 Werktage in Belarus aufhalten, wird eine Registrierung bei der Ausländerbehörde verlangt.
Die Registrierung erfolgt durch das Hotel. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung am Tag der Einreise selbst vornehmen. Es ist auch möglich, sich online über das Unified Portal of e-Services (NAIS) registrieren zu lassen.
Hierzu werden benötigt: Migrationskarte, 2 Passbilder, jeweils 1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums, 1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (nicht bei Privatbesuchen), 2 bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf Russisch erhältlich). Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden. Reisende müssen dort übernachten, wo sie gemeldet sind.
(a) ausreichende Geldmittel von mindestens ca. 22 € pro Aufenthaltstag.
(b) Während des Aufenthalts in Belarus müssen Reisende das Original eines Auslandskrankenversicherungs-Vertrags vorweisen können. Darin muss Folgendes enthalten sein:
- Kontaktdaten einschließlich der Telefonnummer der Versicherungsgesellschaft;
- die persönlichen Daten des Reisenden;
- eine in Belarus gültige Reisekrankenversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 10.000 €.
Eine Verlängerung ist nur für Diplomaten möglich. Touristen müssen einen neuen Antrag an das Innenministerium stellen. Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erklärung in russischer Sprache wird verlangt, wenn ein minderjähriges Kind nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet wird. Bei Begleitung durch Dritte oder unbegleiteten Reisen Minderjähriger ist eine entsprechende Erklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
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