Allgemeines: Besucher sollten über die islamischen Religionsgesetze Bescheid wissen und sich entsprechend verhalten. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas in den Vereinigten Arabischen Emiraten sollten Besucher die islamischen Moralvorstellungen respektieren. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit, Homosexualität und unehelicher Geschlechtsverkehr sind per Gesetz verboten. Einige in Europa gängige Inhaltsstoffe von Medikamenten, wie z.B. Codein oder CBD-Öl, werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Betäubungsmittel eingestuft, so dass deren Besitz illegal ist.
Die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend eingeschätzt werden, wird mit Geld- und / oder Haftstrafen geahndet. Gleiches gilt für Randalieren, Sachbeschädigung, Missionieren von islamischen Personen sowie Beleidigungen und Rufschädigungen des Staates oder seiner Gründer.
Umgangsformen: Männer und Frauen begrüßen sich jeweils untereinander mit einem kurzen Händedruck, es ist jedoch auch im Geschäftsleben nicht üblich, dass sich Personen unterschiedlichen Geschlechts die Hände reichen. Man sollte sich seinem gegenüber stets bescheiden und respektvoll zeigen, auch dem Servicepersonal gegenüber. Schreien ist auch im Streitfall sehr verpönt. Vor dem Betreten eines Privathauses oder einer Moschee sind die Schuhe auszuziehen. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird. Die linke Hand sollte nie zum Überreichen oder Entgegennehmen von Gegenständen benutzt werden. Bei einer Einladung gilt es als höflich, zwei kleine Tassen Kaffee oder Tee zu trinken, wobei die Tasse stets in der rechten Hand gehalten wird. Es gilt als unhöflich, ein angebotenes Getränk auszuschlagen. Die Kinder des Gastgebers freuen sich über eine Kleinigkeit, Gastgeschenke für die Frau des Hauses sollte man jedoch unterlassen. Männer sollten es vermeiden, mit nichtverwandten arabischen Frauen in Kontakt zu treten oder sie zu beobachten. Diskussionen über die Religion und die Politik sollte man besser unterlassen. Gespräche finden in der Regel nur zwischen Personen gleichen Geschlechts statt.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist auf der Straße akzeptabel, Knie und Schultern sollten jedoch bedeckt sein. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden, auf tiefe Ausschnitte und durchsichtige Stoffe sollte verzichtet werden. Während des Ramadan sollten Frauen langärmelige Kleidung tragen und Männer auf das Tragen von kurzer Freizeitkleidung verzichten. Arabische Frau wird man in der Öffentlichkeit nur langärmelig bekleidet sehen. Zu offiziellen Anlässen ist formelle Kleidung angebracht. Jeans und Tennisschuhe sind in vielen Restaurants, Bars und Nachtklubs nicht gestattet. An einigen Stränden sind Bikinis erlaubt, solange auch ein Oberteil getragen wird und es sich nicht um ein Tanga-Höschen handelt.
Fotografieren: Es ist verboten, militärische Einrichtungen, Häfen, Brücken, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Herrscherpaläste, Industrieanlagen sowie Erdöl- oder Erdgasanlagen zu fotografieren oder zu filmen. Bei Zuwiderhandlung wird die Kamera/der Film/der Chip konfisziert und im Einzelfall muss mit Verhaftung gerechnet werden. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Wer ohne zu fragen, fremde Personen fotografiert, riskiert eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe.
Rauchen: Rauchen ist in einigen Emiraten auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden wie Einkaufszentren, Büros, Schulen, Universitäten, in Postämtern, beim Friseur sowie in Restaurants, Cafés, Bars und Kinos sowie auf einigen Stränden und Gärten verboten. Während des Fastenmonats Ramadan ist es auch Nichtmuslimen untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen; Ausnahmen gelten für Bars und Restaurants in einigen Hotels.
Trinkgeld: Obwohl eine Service-Gebühr meist bereits in der Hotel- bzw. Restaurantrechnung enthalten ist, erwarten Kellner bei gutem Service ein Trinkgeld in Höhe von 10-15%. Diese Regel gilt nicht in einfacheren Restaurants und in Cafés. Auch andere Dienstleister wie Gepäckträger, Frisöre und Zimmermädchen erwarten ein kleines Trinkgeld. Im Taxi wird der Fahrpreis üblicherweise aufgerundet.