Uruguay: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig sein. Ein Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, wird empfohlen, besonders wenn ein Transit in Drittstaaten geplant ist. 
 
Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften an den Reisepass hinsichtlich seiner Mindestgültigkeit kann von den staatlichen Vorschriften abweichen. Reisende sollten diesbezüglich ihre Fluggesellschaft kontaktieren. Staatsangehörige Deutschlands sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise aus / nach Deutschland über ein gültiges Ausweisdokument zu verfügen.
Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

 

Visaarten

Transit- und Touristenvisum.

Gültigkeit

3 Monate, Verlängerung um weitere 3 Monate vor Ort bei der Dirección Nacional de Migración möglich.

Transit

Die Möglichkeit des Transit without visa (TWOV) besteht nicht. Ein Transitvisum ist für alle visumpflichtigen Reisenden erforderlich.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch spätestens 4 Wochen vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

Antragsunterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Nationalität unterschiedlich und sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall zu erfragen. Unter Umständen ist eine Genehmigung aus Monetvideo notwendig.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.

Werktage

3-4 Wochen.

Einreisedokumente

(a) Reisepass.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Rück-/Weiterreisetickets.
(d) Ggf. Visa für Drittländer.

(e) Auslandskrankenversicherung, die für Uruguay gültig ist.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisende Minderjährige benötigen eine vom zuständigen Konsulat auf Spanisch ausgestellte und vom/von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Ausreise aus Uruguay länger als ein Jahr in Uruguay aufgehalten haben.

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde und andere Haustiere wird ein internationales Gesundheitszeugnis benötigt, das u.a. bescheinigt, dass das Tier frei von Parasiten ist. Zusätzlich wird ein internationaler Impfpass mit Nachweis einer Tollwutimpfung verlangt, der bestätigt, dass die Impfung maximal 30 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Der Impfpass muss ein Foto des Tieres enthalten.

Bei Hunden zusätzlich: Impfung gegen „Tenia Echinococcus granulozus“ muss mit dem Mittel Praziquantel zwischen 72 Stunden bis 30 Tage vor Abreise verabreicht und im Impfpass vermerkt werden.

Für die Ausreise von Hunden und Katzen aus Uruguay, die sich länger als 30 Tage im Land aufgehalten haben, ist es innerhalb von 10 Tagen vor Ausreise aus Uruguay erforderlich, eine entsprechende Bescheinigung beim „Ministerio de Ganaderia Agricultura y Pesca“ (Tel: 23 08 86 53 -Anschrift: Millán 4741, Montevideo- oder 2412 63  38 -Anschrift: Constituyente 1476, Montevideo-) ausstellen zu lassen.
 

Achtung: Da es keine Quarantäneeinrichtung gibt, werden Tiere, die die nötigen Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, getötet. Detaillierte Informationen von den zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Vögel dürfen nicht eingeführt werden.

Hinweis: Genaue Angaben zur Einfuhr von Haustieren sind auf der Webseite des Generalkonsulats von Uruguay in Hamburg (www.conuruale.de) erhältlich.

Ausreisegenehmigung

Reisende erhalten an der Grenzstelle einen Einreisezettel, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss. Dieser sollte gut aufbewahrt werden, da eine Neuausstellung zeitaufwändig ist.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Uruguay

Generalkonsulat in Hamburg, Honorarkonsulate in Bremen, Frankfurt/M., Essen, München und Stuttgart.

Telefon: +49 (0)30 263 90 16. Öffnungszeiten: Mo-Do 09.30-13.00 und 14.30-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr.
Botschaft der Republik Uruguay

Konsulat in Basel.

Telefon: +41 (0)31 311 27 92 und 312 22 26. Konsularabt.: +41 (0)31 312 14 00. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabtlg.: 08.00-14.00 Uhr.
Botschaft der Republik Uruguay

Honorarkonsulat in Salzburg.

Telefon: +43 (0)1 535 66 36. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

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