Togo: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Ein e-Visum für Togo ist erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Hinweis: Das e-Visum muss mindestens 5 Tage vor der Einreise über die offizielle Webseite der Regierung Togos beantragt werden.
Achtung: Für Flugreisende ist vor der Einreise eine Online-Registrierung obligatorisch. Der dabei automatisch genererierte QR-Code dient als Registrierungsbestätigung und sollte stets mitgeführt werden.
Deutsche, österreichische und Schweizer Antragsteller
e-Touristenvisum: 25.000 FCFA (Aufenthalt bis zu 15 Tagen, einmalige Einreise);
e-Touristenvisum: 35.000 FCFA (Aufenthalt bis zu 15 Tagen, mehrmalige Einreise).
e-Business-Visum
25.000 FCFA (Aufenthalt bis zu 15 Tagen, einmalige Einreise);
35.000 FCFA (Aufenthalt von bis zu 15 Tagen, mehrmalige Einreise).
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Flugzeug weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Das e-Visum wird über die Webseite der Regierung Togos beantragt. Weitere Informationen sind unter voyage.gouv.tg erhältlich.
Einreisevisum:
(a) 1 Antragsformular (e-Visum beantragbar auf voyage.gouv.tg/).
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der mindestens 3 Monate länger als das Visum gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält + Kopie der ersten drei Seiten.
(d) Gebühr.
(e) Hotelreservierung oder Einladung.
(f) Flugreservierung oder Flugticket.
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Visa können bei der Passbehörde Direction générale de la documentation nationale - DGDN mehrfach verlängert werden. Touristenvisa können auf eine maximale Aufenthaltsdauer von 3 Monaten und Geschäftsvisa auf eine maximale Aufenthaltsdauer von einem Jahr verlängert werden. Verlängerungen sind kostenpflichtig und sie müssen rechtzeitig beantragt werden. Wer die Gültigkeitsdauer seines Visums überschreitet, muss mit Strafgebühren rechnen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(mit Visumerteilung)
(Auch für Österreich zuständig.)
Honorargeneralkonsulat in Hannover. Honorarkonsulate ohne Visumerteilung in Bonn, Bremen, Deidesheim und Pullach (b. München).
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