Tajikistan
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Tadschikistan Reiseführer

Key Facts
Offizielle Landesbezeichnung

Republik Tadschikistan.

Gebiet

143.100 qkm.

Bevölkerung

9.537.645 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

56 pro qkm.

Hauptstadt

Duschanbe.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1994. Verfassung von 1994, letzte Änderung 1999. Parlament (Madschlisi Oli) mit 96 Mitgliedern. Seit 1991 unabhängiger Teilstaat der GUS.

Staatsoberhaupt

Präsident Imomali S. Rachmanov, seit 1992.

Regierungschef

Kokhir Rasulzoda, seit November 2013.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Das bergige Terrain von Tadschikistan eignet sich ideal für abenteuerlustige Trekker, während die uralte Seidenstraße, die durch einige der schönsten Gegenden des Landes führt, einen Einblick in wohlhabendere Zeiten vermittelt.

Tadschikistan als eigenständiger Staat existiert seit 1991, als sich die ehemalige Sowjetunion auflöste und das Land seine Unabhängigkeit erklärte. Ein interner Machtkampf zwischen islamischen Fundamentalisten und der Regierung führte zu einem Bürgerkrieg im Jahr 1992, dem etwa 30.000 Menschen zum Opfer fielen. Russische Truppen kamen dem angeschlagenen Regime 1994 zu Hilfe und organisierten die Verhandlungen zwischen Regierung und den Rebellen.

Einige Zeit ist seit der Unterzeichnung des Friedensabkommens (1997) vergangen und die politische Situation ist derzeit stabil. Tadschikistan hat nie über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur verfügt und einige Sehenswürdigkeiten wurden während des Bürgerkrieges zerstört, aber dennoch gibt es hier viel zu erkunden.

Reisewarnung

Stand - Tue, 23 Jul 2024 14:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 23 Jul 2024 14:34:14 +0200)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:

- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.

- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.

- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.

- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.

- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Von Reisen

  • in die Grenzregion zu Kirgisistan (grenznahe Gebiete der Bezirke Bobojon Ghafurov, Konibodom, Isfara einschließlich der Exklave Vorukh in der Region Sughd)
  • in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomes Gebiet Berg Badachschan - GBAO) und in alle grenznahen Gebiete zu Afghanistan

wird abgeraten.

Terrorismus

Anschläge, auch auf westliche Ziele, können nicht ausgeschlossen werden.

Die tadschikische Regierung macht den IS/Daesh für einen Angriff auf einen tadschikischen Grenzposten an der Grenze zu Usbekistan mit mehreren Toten (2019) verantwortlich.

  • Seien Sie besonders aufmerksam und vorsichtig an vorrangig von Ausländern frequentierten Orten wie Shopping Malls, Supermärkten, internationalen Hotels, Restaurants und Bars.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die politische Lage ist insgesamt ruhig, Demonstrationen und Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (GBAO) bzw. an der Grenze zu Kirgisistan im Ferganatal gab es wiederholt bewaffnete Auseinandersetzungen, die aber bisher nie Ausländer betroffen haben.

Nahe der Grenze zu Afghanistan (Autonomes Gebiet Berg-Badachschan) erfolgten zuletzt im Frühsommer 2023 teils tödliche Kampfhandlungen und Schusswechsel zwischen Drogenschmugglern und Grenztruppen. Es gibt zudem Minenfelder, die schlecht markiert sind. Auch in den Grenzbezirken im Dreiländereck Tadschikistan-Usbekistan-Afghanistan besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch Drogenschmuggel, das durch unkontrollierte Flüchtlingsbewegungen aus Afghanistan verstärkt wird. Die afghanisch-tadschikische Grenze ist unzureichend markiert und bisweilen ungesichert, der Übertritt illegal, für Afghanistan gilt eine Reisewarnung. Eine konsularische Betreuung ist in diesen Gebieten nicht möglich.

Im September 2022 kam es in der nördlichen Region Sughd zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Seither hat sich die Lage beruhigt, Tadschikistan und Kirgisistan haben große Fortschritte bei der Demarkierung der bilateralen Grenze erzielt. Erneute Unruhen, ggfs. auch im Zusammenhang mit der Grenzfestlegung, können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Im Mai 2022 haben die bestehenden Spannungen zwischen tadschikischer Zentralregierung und einem Teil der lokalen Bevölkerung im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (GBAO) erneut zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften geführt. Dabei gab es mehrere Todesopfer und Verletzte. Die Lage ist derzeit ruhig. Weitere Auseinandersetzungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Diese könnten erneut insbesondere zu Zugangsbeschränkungen für Ausländer, Straßenblockaden und Einschränkungen im Bereich Mobilfunk- und Internetverbindungen führen.

  • Seien Sie bei Reisen innerhalb Tadschikistan und insbesondere in den Grenzregionen besonders vorsichtig.

  • Meiden Sie die Grenzregion zu Kirgisistan.

  • Meiden Sie den Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomes Gebiet Berg-Badachschan - GBAO) und alle weiteren grenznahen Gebiete zu Afghanistan.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.

  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Insbesondere an vielbesuchten Orten wie Basaren und in öffentlichen Transportmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.Insbesondere an vielbesuchten Orten wie Basaren und in öffentlichen Transportmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.

Vereinzelte gibt es Raubüberfälle, insbesondere auf den Strecken nahe der afghanischen Grenze, wo Drogenhandel und andere organisierte Kriminalität verbreitet sind, sowie seltene Übergriffe auf allein reisenden Frauen, teils unter Einsatz von Betäubungsmitteln.

  • Führen Sie Reisen nahe der afghanischen Grenze nur mit größtmöglicher Vor- und Umsicht und keinesfalls allein durch.
  • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Basaren und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

Natur und Klima

Tadschikistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufig zu Erdbeben kommt.

Das Klima ist kontinental mit trockenheißen Sommern und kalten, in manchen Landesteilen schneereichen Wintern.

Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr und Sommer geht von schmelzenden Gletschern, Schnee- und Schlammlawinen eine erhöhte Gefahr aus. Besonders im Pamir kann es im Sommer infolge anhaltend hoher Temperaturen zu Überschwemmungen, Erdrutschen und Schlammlawinen mit großen Schäden an der Infrastruktur kommen, mit Straßensperrungen ist zu rechnen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Ein enges Verkehrsnetz gibt es nicht. Bei Inlandsflügen, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen, öffentliche Verkehrsmittel sind in einem schlechten Zustand.

Die Straßen außerhalb größerer Städte sind oft in schlechtem Zustand und bergen bei Dunkelheit erhebliche Gefahren, insbesondere für nicht allradbetriebene Fahrzeuge.

An der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog gibt es zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder, die oft schlecht markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan sowie in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich nicht gekennzeichnete Minenfelder.

Die tadschikischen Sicherheitskräfte haben das Recht, Ausweisdokumente und Visum überall zu überprüfen, Checkpunkte gibt es vielerorts.

In abgelegenen Regionen ist mit schlechtem Mobilfunkempfang und starken Wetterschwankungen sowie wenigen Tankstellen zu rechnen.

  • Führen Sie Überlandfahrten möglichst nur tagsüber durch.
  • Verzichten Sie in den o.g. Gebieten auf Zelten und suchen Sie sich lieber eine Unterkunft.
  • Verhalten Sie sich bei möglichen Personenkontrollen stets kooperativ.
  • Reisen Sie möglichst nur mit lokalen, ortskundigen Führern.
  • Planen Sie Reisen sorgfältig mit genügend Proviant und Treibstoff.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Zwar gibt es kein gesetzliches Verbot homosexueller Handlungen; die gesellschaftliche Akzeptanz ist aber vor allem in ländlichen Gebieten gering.

Rechtliche Besonderheiten

Das tadschikische Strafrecht sieht erhebliche Freiheitsstrafen für Rauschgiftdelikte vor. Das Strafmaß kann im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre betragen.

In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot, das auch mit Haftstrafen bewehrt ist. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben, da dies ein Verstoß gegen o.g. Verbot darstellt. Religiöse Riten sind nur registrierten Religionsgemeinschaften und nur an dafür bestimmten Orten erlaubt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Somoni (TJS). Bargeldabhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in der Hauptstadt Duschanbe inzwischen vielerorts möglich. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von EUR oder USD. Ein Umtausch ist in größeren Städten möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Tadschikistan gewährt deutschen Staatsangehörigen für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eine visumfreie Einreise. Für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich.  Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen kann dieses online (e-Visa), für längere Aufenthalte muss es vorab bei der Botschaft Tadschikistans beantragt werden.

Ist die Einreise nach Tadschikistan visumfrei erfolgt und kann die Ausreise, z.B. auf Grund eines Passverlusts, während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht innerhalb der 30 Tage erfolgen, so ist bei der Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums zusätzlich ein Ausreisevisum zu beantragen. Gleiches gilt bei einem Passverlust, wenn die Einreise auf Grundlage eines Visums erfolgt ist (z.B. e-Visa oder längerfristiges Visum).

Online-Visum (e-Visa)

Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen, mit einmaliger Ein- und Ausreise, ist online ein elektronisches Visum, e-Visa, zu beantragen. Es ist auf die korrekte Angabe der Nummer des deutschen Reisepasses zu achten (deutsche Pässe enthalten ausschließlich Nullen, nicht den Buchstaben O!). Das kostenpflichtige E-Visum wird als E-Mail versandt, das auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Die Reise sollte keinesfalls angetreten werden, wenn das Visum nicht ausgestellt wurde. Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden.

Visum vor der Einreise

Für längere Aufenthalte oder Aufenthalte, die mehrmalige Ein- und Ausreisen erfordern, ist ein Visum über das „Tajikistan Visa Electronic Application Center“ zu beantragen. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Der Antrag wird online gestellt, ist gebührenpflichtig und wird zunächst vorgeprüft. Danach ist die Vorsprache bei der Tadschikischen Botschaft in Berlin erforderlich, um Fingerabdrücke abzugeben und ein biometrisches Foto fertigen zu lassen.

Ausführliche Informationen zum Visumverfahren bietet die tadschikische Botschaft in Berlin.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Es ist weiterhin nicht möglich, Visa bei der Einreise über Land an den Grenzübergängen (z.B. zu Usbekistan bzw. Kirgisistan) zu erhalten. 

  • Lehnen Sie eventuelle Angebote von Gefälligkeitszahlungen an Grenzbeamte ab, da in einem solchen Fall trotz anderweitiger mündlicher Zusagen die Möglichkeit der Festnahme nach illegalem Grenzübertritt besteht.

Sondergenehmigung für das Autonome Gebiet Berg-Badachschan

Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Pamir-Gebirge, offiziell: (Autonomes Gebiet Berg-Badachschan -GBAO) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung erst in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.

Registrierung nach Einreise

Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums. Ein E-Visum kann nicht verlängert werden.

Auch bei visumfreier Einreise hat eine Registrierung zu erfolgen. Laut Auskunft der Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums hat diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Einreise zu erfolgen.

Für Inhaber von E-Visa besteht keine Registrierungspflicht innerhalb der maximalen 45-tägigen Aufenthaltsdauer.

Minderjährige

Reist ein Minderjähriger nur mit einem von zwei Elternteilen, ist eine Bevollmächtigung des anderen Elternteils erforderlich, die bestätigt, dass das Kind wirklich mit dem Elternteil nach Tadschikistan einreisen kann/darf.

Bei einer Reise ohne Eltern ist eine Bevollmächtigung beider Eltern für die Begleitperson bzw. für die Einreise zu den Eltern in Tadschikistan erforderlich.

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährungen dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden, müssen aber bereits ab einem Wert von 3.000 USD deklariert werden.

Schmuck, der einen Wert von 1.000 USD übersteigt, wird mit einem Einfuhrzoll belegt, auch wenn es sich um persönlichen Schmuck („für den eigenen Bedarf“) handelt. Der Zollbeamte ist berechtigt, den Wert zu schätzen.

Einreise mit dem Pkw

Bei der Einreise mit dem Pkw ist zu beachten, dass dieser im Voraus bei den tadschikischen Behörden registriert wird. Dann kann ein Transitkennzeichen erteilt werden, welches die Ausreise erleichtert. Dies kann bereits in Deutschland betrieben werden.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Haustieren aus der EU müssen mindestens der Heimtierausweis EU unter Nachweis erfolgter Impfungen mindestens vier Wochen vor Einreise sowie eine amtsärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die wenige Tage vor der Einreise ausgestellt sein muss.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden. Gleiches gilt für fast alle Bergwanderstrecken, da diese selbst mit Fahrzeugen und für Luftrettung schlecht bis nicht erreichbar sind, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 Meter) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Luftverschmutzung

Insbesondere in der Hauptstadt Duschanbe ist mit vermehrter Luftverschmutzung zu rechnen.

Medizinische Versorgung

Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht nicht westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe ist die Notfallversorgung eingeschränkt.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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