Suriname: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1/2 |
Deutschland | Ja | Ja | Nein/1 |
Österreich | Ja | Ja | Nein /1 |
Schweiz | Ja | Ja | Nein/1 |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen einiger Fluggesellschaften an die Reisedokumente ihrer Kunden kann erheblich von den staatlichen Einreisebedingungen abweichen.
[1] Staatsbürger u.a. der folgenden Länder benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und für eine einmalige Einreise lediglich eine e-Touristenkarte:
Deutsche, Österreicher, Schweizer und EU-Bürger ( [2] Ausnahmen, die ein Visum auch für touristische Aufenthalte benötigen: Bulgarien, Irland, Kroatien, Polen, Rumänien und Zypern).
Die Tourist Card gilt nicht für Geschäftsreisen und ist nur gültig für eine Einreise.
Touristenvisum:
40 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig, 90 Tage Aufenthalt).
Geschäftsvisum:
85 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig, 90 Tage Aufenthalt),
305 € (mehrmalige Einreise, 2 Jahre gültig, 90 Tage Aufenthalt).
Transitvisum (3 Tage gültig, 3 Tage Aufenthalt): 10 €.
Zu allen Visaarten kommen 17 Euro VFS-Bearbeitungsgebühr hinzu.
Deutschland, Österreich und die Schweiz
e-Touristenkarte
40 US$ + 14 US$ Bearbeitungsgebühr (einmalige Einreise, 3 Monate gültig, Aufenthalt bis zu 90 Tage)
Eintrittsgebühr
Staatsangehörige aller Länder bezahlen eine Eintrittsgebühr in Höhe von 25 US$ / Euro zuzüglich 8 US$ / Euro VFS-Bearbeitungsgebühr.
Touristenvisum: einfach: 2 Monate, mehrfach: 2-12 Monate;
Geschäftsvisum: einfach: 2 Monate, mehrfach: 2-12 Monate.
Touristenkarte: einmalige Einreise, bis zu 90 Tage Aufenthalt.
Die Möglichkeit des visumfreien Transits für visumpflichtige Reisende besteht nur, wenn diese den Flughafen nicht verlassen.
Visa: Persönlich oder postalisch an die Botschaft in Den Haag oder an das Konsulat in Amsterdam oder an die Botschaft in Brüssel.
Touristenkarte: Erhältlich nur für Touristen für eine einmalige Einreise als e-Touristenkarte. Die e-Touristenkarte ist auch bei den surinamischen Auslandsvertretungen und am Flughafen Amsterdam Schiphol erhältlich.
Visum
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per internationaler Banküberweisung mit Beleg).
(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Entsendungsschreiben mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.
(f) eine Kopie des Handelsregisterauszugs des deutschen Unternehmens auf Englisch.
Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beizufügen.
Touristenkarte:
(a) ein gültiger Reisepass, der bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) ein Rück- oder Weiterflugticket.
(c) ggf. ein Nachweis über die Sorgeberechtigung für ein mitreisendes Kind.
Ca. 2 Wochen per Postweg, am gleichen Tag bei persönlicher Antragstellung (beim Generalkonsulat in Amsterdam). Anträge sollten frühestens 2 Monate vor der Abreise eingereicht werden.
E-Touristenkarte: In der Regel 72 Std.
Ausländische Besucher müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft beim Immigration Office (Vreemdelingendienst, Nieuwe Haven, Van't Hogerhuysstraat, Paramaribo, Tel. (00597) 40 31 01 bzw. 40 36 09) gebührenpflichtig melden (ca. 10 €). Zwei Passfotos sind vorzulegen. Visumverlängerungen können hier ebenfalls vorgenommen werden.
Verlängerung vor Ort beim Immigration Office (Adresse s. Meldepflicht) auf maximal 6 Monate möglich.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren (muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein) oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Schweizer: Eigener Reisepass, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Türken: Eigener Reisepass, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne Sorgeberechtigte reisen, benötigen von diesen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)
(mit Visumerteilung)
(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)
(ohne Visumerteilung)
Das Honorargeneralkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Den Haag. Honorarkonsulat in Düsseldorf.
(Auch für Deutschland zuständig.)
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