Suriname: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja 1/2
Deutschland Ja Ja Nein/1
Österreich Ja Ja Nein /1
Schweiz Ja Ja Nein/1
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Achtung: Die Anforderungen einiger Fluggesellschaften an die Reisedokumente ihrer Kunden kann erheblich von den staatlichen Einreisebedingungen abweichen.

Visa

[1] Staatsbürger u.a. der folgenden Länder benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und für eine einmalige Einreise lediglich eine e-Touristenkarte:

Deutsche, Österreicher, Schweizer und EU-Bürger ( [2] Ausnahmen, die ein Visum auch für touristische Aufenthalte benötigen: Bulgarien, Irland, Kroatien, Polen, Rumänien und Zypern). 

Visum Hinweis

Die Tourist Card gilt nicht für Geschäftsreisen und ist nur gültig für eine Einreise.

Kosten

Touristenvisum:
40 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig, 90 Tage Aufenthalt).

Geschäftsvisum:
85 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig, 90 Tage Aufenthalt),
305 € (mehrmalige Einreise, 2 Jahre gültig, 90 Tage Aufenthalt).

Transitvisum (3 Tage gültig, 3 Tage Aufenthalt): 10 €.

Zu allen Visaarten kommen 17 Euro VFS-Bearbeitungsgebühr hinzu.

Deutschland, Österreich und die Schweiz

e-Touristenkarte

40 US$ + 14 US$ Bearbeitungsgebühr (einmalige Einreise, 3 Monate gültig, Aufenthalt bis zu 90 Tage)

 

Eintrittsgebühr

Staatsangehörige aller Länder bezahlen eine Eintrittsgebühr in Höhe von 25 US$ / Euro zuzüglich 8 US$ / Euro VFS-Bearbeitungsgebühr.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Transitvisum.

Gültigkeit

Touristenvisum: einfach: 2 Monate, mehrfach: 2-12 Monate;
Geschäftsvisum: einfach: 2 Monate, mehrfach: 2-12 Monate.

Touristenkarte: einmalige Einreise, bis zu 90 Tage Aufenthalt.
 

Transit

Die Möglichkeit des visumfreien Transits für visumpflichtige Reisende besteht nur, wenn diese den Flughafen nicht verlassen.

Antragstellung an

Visa: Persönlich oder postalisch an die Botschaft in Den Haag oder an das Konsulat in Amsterdam oder an die Botschaft in Brüssel.

Touristenkarte: Erhältlich nur für Touristen für eine einmalige Einreise als e-Touristenkarte. Die e-Touristenkarte ist auch bei den surinamischen Auslandsvertretungen und am Flughafen Amsterdam Schiphol erhältlich.
 

Antragsunterlagen

Visum

(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per internationaler Banküberweisung mit Beleg).

(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Entsendungsschreiben mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.

(f) eine Kopie des Handelsregisterauszugs des deutschen Unternehmens auf Englisch.

Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beizufügen.

Touristenkarte: 

(a) ein gültiger Reisepass, der bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(b) ein Rück- oder Weiterflugticket.

(c) ggf. ein Nachweis über die Sorgeberechtigung für ein mitreisendes Kind.

Werktage

Ca. 2 Wochen per Postweg, am gleichen Tag bei persönlicher Antragstellung (beim Generalkonsulat in Amsterdam). Anträge sollten frühestens 2 Monate vor der Abreise eingereicht werden.

E-Touristenkarte: In der Regel 72 Std.

Anmeldepflicht

Ausländische Besucher müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft beim Immigration Office (Vreemdelingendienst, Nieuwe Haven, Van't Hogerhuysstraat, Paramaribo, Tel. (00597) 40 31 01 bzw. 40 36 09) gebührenpflichtig melden (ca. 10 €). Zwei Passfotos sind vorzulegen. Visumverlängerungen können hier ebenfalls vorgenommen werden.

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets.

(b) Ausreichende Geldmittel.

Aufenthaltsverlängerung

Verlängerung vor Ort beim Immigration Office (Adresse s. Meldepflicht) auf maximal 6 Monate möglich.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren (muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein) oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). 

Österreicher: Eigener Reisepass, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. 

Schweizer: Eigener Reisepass, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. 

Türken: Eigener Reisepass, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne Sorgeberechtigte reisen, benötigen von diesen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung.

 

Ausreisegenehmigung

Reisende müssen sich 2 Tage vor ihrer Ausreise vom Immigration Office einen Ausreisestempel (stamp out) besorgen.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Suriname

(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)

Telefon: +31 (0)70 365 08 44. Website: www.gov.sr
Generalkonsulat der Republik Suriname

(mit Visumerteilung)
(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)

Telefon: +31 (0)20 642 61 37, +31 (0)20 642 67 17. Öffnungszeiten: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-15.00 Uhr. Visabt.: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulat der Republik Suriname

(ohne Visumerteilung)
Das Honorargeneralkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Den Haag. Honorarkonsulat in Düsseldorf.

Telefon: +49 (0)89 55 33 63.
Botschaft der Republik Suriname

(Auch für Deutschland zuständig.)

Telefon: +32 (0)2 640 11 72.

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