St. Vincent und die Grenadinen: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein/1
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

Achtung: Bei der Einreise muss von Grenzbeamten ein Einreiseformular des Gesundheitsministeriums ausgefüllt werden.

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben). Die Aufenthaltsdauer wird bei der Ankunft von der Einwanderungsbehörde festgelegt:

(a) [1] Deutschland, Österreich und alle anderen Schengen-Länder.

(b) Schweiz;

(c) Türkei (bis zu 90 Tage Aufenthalt).

 

Antragstellung an

Visumpflichtige Antragsteller müssen den Visumantrag an das Ministry of National Security in Saint Vincent and the Grenadines richten.

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular VAF-5.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, mit mindestens einer freien Seite.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich (mind. 2 Monate Gültigkeit über Rückreisedatum hinaus).
(e) Nachweis der Unterbringung in St. Vincent und den Grenadinen, z. B. in Form einer schriftlichen Einladung des Gastgebers, oder andere Belege, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in der Lage ist, selbst seine Unterkunft in St. Vincent und den Grenadinen zu unterhalten.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel bzw. über die Finanzierung des Aufenthalts (z. B. aktueller Kontoauszug, Gehaltsabrechnungen, Kreditkarte oder Sparbuch; Bescheinigung des Reisebüros über bezahlte Pauschalreise; Einladungsschreiben von Verwandten/Freunden).
(g) frankierter Einschreiben-Rückumschlag (Deutsche Post, DIN A4) für die Zustellung des visierten Reisepasses.
(h) Überweisungsbeleg der Visumgebühr.

(i) Arbeitgebernachweis.

(j) polizeiliches Führungszeugnis.

Weitere Unterlagen sind möglicherweise erforderlich.

vorübergehender Aufenthaltsort

Informationen vom Department of Tourism, den zuständigen Konsulaten, der High Commission in London (s. Kontaktadressen) oder vom Prime Minister's Office in Kingstown.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: Bei An-/Abreise über die USA: visumfreie Durchreise nur mit eigenem EU-Reisepass. Minderjährige mit Kinderreisepass benötigen ein Visum für die Durchreise.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Generalkonsulat von St. Vincent und den Grenadinen

Konsulat in Basel.

Telefon: +41 (0)22 707 63 00. Öffnungszeiten: Publikumsverkehr nach Vereinbarung.
Honorarkonsulat von St. Vincent und die Grenadinen
Telefon: +43 (0)1 533 04 15 99. Website: www.svgconsulate.at Öffnungszeiten: Termine nach telefonischer Vereinbarung. 
High Commission for St. Vincent & the Grenadines

(Auch für Deutschland und Österreich zuständig.)

Telefon: +44 (0)20 74 60 12 56. Konsularabt. +44 (0)20 74 60 25 88. Website: www.svghighcom.co.uk Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Di-Do 11.00-12.00 Uhr und 15.00-16.00 Uhr (telefonische Vereinbarung mindestens 1 Woche vor dem gewünschten Termin).

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