St. Kitts und Nevis: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 3 Monaten pro Halbjahr:
(a) EU-Länder;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Bei der Visumbeantragung über evisa.stkittsnevisonline.com/ng-kn-evisa/, werden die Visumgebühren bei der Ankunft in St. Kitts und Nevis bezahlt.
Ein Visumantragsformular muss online unter unter evisa.stkittsnevisonline.com/ng-kn-evisa/ ausgefüllt werden. Weitere Informationen von der High Commission in London (s. Kontaktadressen).
Weitere Unterlagen sind möglicherweise erforderlich.
Weitere Informationen über die offizielle Website von St. Kitts & Nevis. Anfragen an das Innenministerium, Basseterre, St. Kitts.
Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i.d.R. 2 Wochen; bis zu 3 Wochen bei zusätzlichem Interview oder nachzureichenden Unterlagen. Langzeitvisa i.d.R. bis zu 12 Wochen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: bei An-/Abreise über die USA: visumfreie Durchreise nur mit eigenem EU-Reisepass. Minderjährige mit Kinderreisepass benötigen ein Visum für die Durchreise.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat (ohne Visaerteilung) in Zürich.
(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)
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