St. Eustatius: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | 1 |
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Visum beantragen!St. Eustatius gehört zu den ehemaligen Niederländischen Antillen, die am 10. Oktober 2010 aufgelöst wurden. Es ist nun wie Bonaire und Saba eine besondere Gemeinde im Königreich der Niederlande.
Ansonsten visumpflichtige Reisende (auch Passagiere von Kreuzfahrtschiffen und Zivilschiffen), die innerhalb von 48 Std. weiterreisen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Bei Visumpflicht sollte der Antrag mindestens 1 Monat vor der Abreise bei einem der für St. Eustatius zuständigen Botschaften der Niederlande (S. Kontaktadressen) gestellt werden.
Kurzzeitvisum: In der Regel 15 Kalendertage. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen und maximal 3 Monate vor der geplanten Abreise eingereicht werden.
Touristen müssen ggf. bei der Einreise ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen. Empfehlung: Ca. 150 US$ pro Tag für Hotelgäste und ca. 100 US$ pro Tag für ausländische Gäste, die privat unterkommen.
Anfragen an das Büro des Lieutenant Governor of the Island Territory of St. Eustatius, Oranjestad. Niederländische Staatsbürger aus Europa dürfen sich ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung auf den ehemaligen Niederländischen Antillen niederlassen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile.
Für alle Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist, und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor der Ankunft erfolgt sein. Die Tiere müssen durch einen Microchip gekennzeichnet sein.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
St. Eustatius unterhält keine eigenen Auslandsvertretungen. Die Interessensvertretung erfolgt durch die Botschaften der Niederlande (Kontaktadressen s. Niederlande).
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