Sri Lanka: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Der Reisepass sollte wegen Kontrollen im Lande stets mitgeführt werden.

Reisepass Hinweis

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Visa

Ein Visum ist für die Einreise nach Sri Lanka allgemein erforderlich.

Elektronische Einreisegenehmigung (ETA):
Staatsangehörige aller berechtigten Länder – darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Türkei – müssen vor der Reise eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) online beantragen. Die Vorab-Beantragung ist zwingend erforderlich, um Probleme beim Boarding zu vermeiden.

Gebührenübersicht (für Aufenthalte bis zu 30 Tagen):

  • EU-Bürger & Schweizer Staatsangehörige: Die touristische ETA (30 Tage Aufenthalt, zweimalige Einreise) ist gebührenfrei (0 US$). Dennoch muss der Antrag vorab online eingereicht und genehmigt werden. Für geschäftliche Reisen fällt eine Gebühr von ca. 55 US$ an.
  • Türkische Staatsangehörige: Für Touristen (zweimalige Einreise) ist die ETA gebührenpflichtig und kostet 50 US$ bei Online-Beantragung vor der Reise. Für Geschäfstreisende (mehrmalige Einreise) beträgt die Gebühr 55 US$.

Einreisebedingungen:

  • Ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass.
  • Ein bestätigtes Rück- oder Weiterreiseticket.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt.

Hinweis zum Visa on Arrival: Zwar besteht theoretisch weiterhin ein Schalter für Notfall-Visa bei Ankunft am Flughafen (Visa on Arrival, Kosten: ca. 60 US$), die sri-lankischen Behörden und Fluggesellschaften verlangen jedoch ausdrücklich die Online-Beantragung der ETA vor dem Abflug.

Visum Hinweis

Visumbestimmungen & Kostenlose ETA:
Für die Einreise nach Sri Lanka ist grundsätzlich eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorization – ETA) vorab zwingend erforderlich.

Gebührenbefreiung für Kurzaufenthalte (bis zu 30 Tage):
Staatsangehörige von rund 40 Ländern erhalten die touristische ETA (für bis zu 30 Tage Aufenthalt, zweimalige Einreise) gebührenfrei. Dennoch muss die ETA zwingend vor Abflug online über das behördliche Portal beantragt und genehmigt werden.

Diese Kostenbefreiung gilt u. a. für Staatsbürger aus:

(a) EU-Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Spanien, Tschechien)

(b) der Schweiz

Hinweis für türkische Staatsangehörige: Für Staatsangehörige der Türkei ist das Visum (ETA) weiterhin kostenpflichtig und muss ebenfalls vor der Reise online beantragt werden.

Kosten

Visumgebühren:

  • Touristenvisum (bis zu 30 Tage Aufenthalt, zweimalige Einreise):
    • EU-Länder (z. B. DE, AT) & Schweiz: Gebührenfrei (0 US$) bei Vorab-Beantragung über das Online-ETA-System.
    • Türkei & sonstige Nicht-SAARC-Staaten: 50 US$ bei Online-Beantragung via ETA (60 US$ bei Ausnahmegenehmigung / Beantragung bei der Einreise).
    • Kinder unter 12 Jahren: Gebührenfrei für alle Nationalitäten (bis zu 30 Tage Aufenthalt).
  • Transitvisum (bis zu 2 Tage Aufenthalt, einmalige Einreise): Gebührenfrei (muss ebenfalls vorab als ETA beantragt werden).
  • Geschäftsvisum (bis zu 30 Tage Aufenthalt, mehrmalige Einreise): 55 US$ für alle Nationalitäten (Beantragung vorab via Online-ETA-System).
Visaarten

ETA-Visum für Touristen (zweimalige Einreise) und Geschäftsreisende (mehrmalige Einreise), Transitvisum (einmalige und mehrmalige Einreise), Arbeit-/Technik-Visum für Arbeitsaufenthalte (z.B. für Monteure und Techniker). 

Gültigkeit

ETA-Visa für Touristen und Geschäftsreisende sind für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen erhältlich.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Es ist dennoch ausdrücklich empfohlen, ein Transitvisum einzuholen.

Antragstellung an

Online-Beantragung (ETA):
Über das offizielle Portal eta.gov.lk können touristische und geschäftliche Kurzzeitvisa (bis zu 30 Tage Aufenthalt) sowie Transitvisa beantragt werden. Es wird dringend empfohlen, die Genehmigung vor der Abreise einzuholen, da Fluggesellschaften den Check-in ohne bestätigte ETA verweigern können.

Ausnahmsweise Beantragung bei der Einreise (Visa on Arrival):
Ein touristisches Kurzzeitvisum kann in Notfällen zwar weiterhin direkt bei der Ankunft am Flughafen beantragt werden, dies ist jedoch mit erheblichen Wartezeiten und höheren Gebühren verbunden. Ein Anspruch auf Erteilung vor Ort besteht nicht.

Antragsunterlagen

(a) Online-Beantragung des ETA-Visums (ETA) auf eta.gov.lk/slvisa/ 
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite hat.
(c) 2 Passfotos, die auf der Rückseite unterschrieben sein müssen.
(d) Gebühr.
(e) Bestätigtes Rückflugticket mit Bescheinigung des Reisebüros.

(f) Reiseplan oder Hotelreservierungen.
(g) Adresse und Telefonnummer im Wohnsitzland.
(h) COVID-Versicherung und Krankenreiseversicherung.
 

Geschäftsvisum:

(a) - (h) und (i) Einführungsschreiben der Firma des Heimatlandes und der Firma in Sri Lanka.
 

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (im Gegenwert von mindestens 15 US$ pro Person und Tag) verfügen.

Anmeldepflicht

Hinweis: Für den Erwerb von Geuda-Edelsteinen sind Geschäftsreisende verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen im Geuda Trading Center (Ratnapura) zu registrieren.

Einreisedokumente

Visum, Impfnachweis, Nachweis der Krankenversicherung und eine Gesundheitserklärung. Reisende müssen ausreichende Geldmittel oder einen Beleg über ein bezahltes Pauschalarrangement  bzw. bestätigte Rück- oder Weiterreisetikets vorlegen.

Aufenthaltsverlängerung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Verlängerungen von Touristenvisa sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration (45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, Tel: +94 (0)11 532 90 00) wird dringend empfohlen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreisebeschränkungen

Erscheinungsbild & Einreise:
Ein ungepflegtes Äußeres oder angemessene Kleidung missachtendes Verhalten kann bei der Einreise zu Verzögerungen oder im Einzelfall zur Verweigerung der Einreise führen. Zudem sind Tätowierungen mit religiösen Motiven (z. B. Buddha-Darstellungen) in Sri Lanka gesetzlich verboten und führen regelmäßig zur Einreiseverweigerung oder Festnahme.

Reisehinweise für die Nordprovinz (Northern Province):
Die pauschale Genehmigungspflicht des Verteidigungsministeriums für ausländische Touristen in der Nordprovinz wurde aufgehoben. Ausländische Staatsangehörige können die Region (inkl. Jaffna) in der Regel ohne Sondergenehmigung bereisen. Für den Zutritt zu ausgewählten militärischen Sperrgebieten oder sensiblen Sicherheitszonen bleibt eine Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums jedoch weiterhin erforderlich.

Einreise mit Haustieren

Eine Einfuhrgenehmigung für alle Haustiere muss entweder beim Chief Animal Quarantine Officer (41 Morgan Road, Colombo 2, Sri Lanka, Tel: (+94) 112 44 86 83) oder beim Animal Quarantine Officer (B.I.A., Katunayake, Sri Lanka, Tel: (+94) 112 25 34 30) beantragt werden.
Bei der Einreise müssen für Katzen und Hunde ein Tollwutimpfzertifikat und ein Gesundheitszeugnis, die vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland ausgestellt worden sind, vorgelegt werden. Das Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier gesund ist. Für jeden Hund muss bei der Einreise eine Einfuhrgebühr von 250 RS bezahlt werden.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka

Honorarkonsulate in Graz und Salzburg. 

Telefon: +43 (0)1 503 79 88. Website: www.srilankaembassy.at Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka

(Auch für die Schweiz zuständig.)

Generalkonsulat in Frankfurt/M. und Honorargeneralkonsulat in Hamburg. Honorarkonsulate in Bodenheim, Bremen, Kaarst, Langenhagen, Leipzig, München, Radolfzell und Stuttgart.

Telefon: +49 (0)30 80 90 97 49/61. Website: www.srilanka-botschaft.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr.
Generalkonsulat der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka

Konsulat in Glattbrugg.

Telefon: +41 (0)22 919 12 50/51. Website: www.lankamission.org Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.

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