Sri Lanka: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Der Reisepass sollte wegen Kontrollen im Lande stets mitgeführt werden.

Reisepass Hinweis

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern.

Reisepass- und Visa Hinweise

Achtung: Ausländische Reisende müssen eine Einreisekarte (Arrival/Departure e-Card) entweder in Papierform oder online ausfüllen. Sie ist nur über den auf der Webseite der Einwanderungsbehörde angebrachten QR-Code aufrufbar ist und kann frühestens 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden kann.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich.

ETA-Visum 
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten online ein gebührenpflichtiges Einreisevisum, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket besitzen, ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt und als Touristen oder Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen einreisen (kann nur in wenigen Ausnahmefällen bis zu 6 Monaten verlängert werden):

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Achtung: Das online zu beantragende ETA-Visum wird für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ausgestellt und kostet für Touristen (zweimalige Einreise) 50 US$ bzw. für Geschäftsreisende (mehrmalige Einreise) 55 US$. 

Visum bei der Ankunft

U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Ankunft am Bandaranaike International Airport in Colombo ein ETA-Touristenvisum bzw. ein ETA-Businessvisum (max. Aufenthalt: 30 Tage) oder ein Transit-Visum ohne vorherige ETA-Bewilligung, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt verfügen sowie ein Rück- bzw. Weiterreiseticket und ggf. gültige Visa für das nächste Ziel vorlegen können. Das ETA-Visum ist am Flughafen nur mit Kreditkarte oder in US-Dollar bezahlbar. Ein Business-Visum ohne vorherige ETA-Bewilligung ist laut Department of Immigration and Emigration Sri Lanka nicht bei der Einreise beantragbar. 

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Hinweis: Es ist in jedem Fall empfehlenswert, ein Visum vor der Einreise einzuholen. Die Beantragung am Flughafen kann mit langen Wartezeiten verbunden sein.

Kosten

Visumgebühren für alle Nationalitäten außer Staatsangehörige von SAARC-Ländern:

 
Für Kinder unter 12 Jahren sind Visa für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen kostenlos.
 
ETA-Transitvisum
Kostenlos, (einmalige Einreise, bis zu 2 Tage Aufenthalt).
 
Geschäftsvisum
55 US$ (mehrmalige Einreise, bis zu 30 Tage Aufenthalt) (Beantragung via Online-ETA-System);
 
 
 
Touristenvisum 
 
50 US$ (zweimalige Einreise, bis zu 30 Tage Aufenthalt) (bei Beantragung via Online-ETA-System).
 

 

ETA-Visum bei der Einreise 

Touristenvisum: 60 US$ Bearbeitungsgebühr, Aufenthalt bis zu 30 Tage.

 

 

Visaarten

ETA-Visum für Touristen (zweimalige Einreise) und Geschäftsreisende (mehrmalige Einreise), Transitvisum (einmalige und mehrmalige Einreise), Arbeit-/Technik-Visum für Arbeitsaufenthalte (z.B. für Monteure und Techniker). 

Gültigkeit

ETA-Visa für Touristen und Geschäftsreisende sind für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen erhältlich.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Es ist dennoch ausdrücklich empfohlen, ein Transitvisum einzuholen.

Antragstellung an

Online unter eta.gov.lk/slvisa/ können nur touristische und geschäftliche Kurzzeitvisa bis 30 Tage Aufenthalt sowie Transitvisa beantragt werden.

Visa können auch für touristische Aufenthalte bei der Einreise am Flughafen beantragt werden. Die Beantragung am Flughafen kann jedoch mit einer langen Wartezeit verbunden sein. 

Antragsunterlagen

(a) Online-Beantragung des ETA-Visums (ETA) auf eta.gov.lk/slvisa/ 
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite hat.
(c) 2 Passfotos, die auf der Rückseite unterschrieben sein müssen.
(d) Gebühr.
(e) Bestätigtes Rückflugticket mit Bescheinigung des Reisebüros.

(f) Reiseplan oder Hotelreservierungen.
(g) Adresse und Telefonnummer im Wohnsitzland.
(h) COVID-Versicherung und Krankenreiseversicherung.
 

Geschäftsvisum:

(a) - (h) und (i) Einführungsschreiben der Firma des Heimatlandes und der Firma in Sri Lanka.
 

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (im Gegenwert von mindestens 15 US$ pro Person und Tag) verfügen.

Anmeldepflicht

Hinweis: Für den Erwerb von Geuda-Edelsteinen sind Geschäftsreisende verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen im Geuda Trading Center (Ratnapura) zu registrieren.

Einreisedokumente

Visum, Impfnachweis, Nachweis der Krankenversicherung und eine Gesundheitserklärung. Reisende müssen ausreichende Geldmittel oder einen Beleg über ein bezahltes Pauschalarrangement  bzw. bestätigte Rück- oder Weiterreisetikets vorlegen.

Aufenthaltsverlängerung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Verlängerungen von Touristenvisa sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration (45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, Tel: +94 (0)11 532 90 00) wird dringend empfohlen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreisebeschränkungen

Ein ungepflegtes Äußeres kann bei der Einreise zu Problemen oder sogar zu einer Einreiseverweigerung führen.

Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Northern Province eine Genehmigung des sri-lankischen Verteidigungsministeriums. Der Antrag (in englischer Sprache) muss an das Verteidigungsministerium geschickt werden:

Secretary
Ministry of Defence and Urban Development 15/1, Baladaksha Mawatha Colombo 3
Attention: Major General Palitha Fernando USP psc
Tel.: 0094 11 2430860
Fax: 0094 22 2328109
 

Einreise mit Haustieren

Eine Einfuhrgenehmigung für alle Haustiere muss entweder beim Chief Animal Quarantine Officer (41 Morgan Road, Colombo 2, Sri Lanka, Tel: (+94) 112 44 86 83) oder beim Animal Quarantine Officer (B.I.A., Katunayake, Sri Lanka, Tel: (+94) 112 25 34 30) beantragt werden.
Bei der Einreise müssen für Katzen und Hunde ein Tollwutimpfzertifikat und ein Gesundheitszeugnis, die vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland ausgestellt worden sind, vorgelegt werden. Das Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier gesund ist. Für jeden Hund muss bei der Einreise eine Einfuhrgebühr von 250 RS bezahlt werden.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka

Honorarkonsulate in Graz und Salzburg. 

Telefon: +43 (0)1 503 79 88. Website: www.srilankaembassy.at Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka

(Auch für die Schweiz zuständig.)

Generalkonsulat in Frankfurt/M. und Honorargeneralkonsulat in Hamburg. Honorarkonsulate in Bodenheim, Bremen, Kaarst, Langenhagen, Leipzig, München, Radolfzell und Stuttgart.

Telefon: +49 (0)30 80 90 97 49/61. Website: www.srilanka-botschaft.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr.
Generalkonsulat der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka

Konsulat in Glattbrugg.

Telefon: +41 (0)22 919 12 50/51. Website: www.lankamission.org Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.

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