Singapur: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein/1
Deutschland Ja Ja Nein/1
Österreich Ja Ja Nein/1
Schweiz Ja Ja Nein/1
Türkei Ja Ja Nein/1

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Reisepass Hinweis

(a) Einfuhrverbot für Narkotika. Auf Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. (Personen, die starke Medikamente nehmen müssen, benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Infos sind von der Health Siences Authority erhältlich.)

(b) Frauen ab der 24. Schwangerschaftswoche benötigen u.U. ein Visum für Singapur, das auch durch einen Bürgen/Sponsor in Singapur beantragt werden kann. Informationen sind von der Immigration & Checkpoints Authority in Singapur und den zuständigen konsularischen Vertretungen im Herkunftsland erhältlich.

Visa

[1] U.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Ankunft auf dem Luftweg einen digitalen Social Visit Pass (e-Pass) (kein Sichtvermerk im Reisepass) für touristische Aufenthalte von 90 Tagen und für Geschäftsreisen für einen Aufenthalt von 30 Tagen , sofern nicht anders angegeben.

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz;

(c) Türkei (maximal 30 Tage für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt).

Erfolgt die Einreise über den Land- oder Seeweg, wird der Social Visit Pass für 14 Tage ausgestellt

Visum Hinweis

Automated Clearance Initiative (ACI): Alle Reisenden müssen mindestens 3 Tage vor der Einreise eine SG Arrival Card beantragen. Bei der Einreise können die Ankommenden ihre Reisepässe an den E-Gates der ersten Schranke scannen. Bei der zweiten Schranke wird ein biometrisches Foto gemacht und automatisch mit dem Bild im Reisepass abgeglichen. Stimmt beides überein, öffnet sich die Schranke.

Kosten

Work Permit: (erhältlich beim Ministry of Manpower (MOM)

Employment Pass: (erhältlich beim Ministry of Manpower (MOM)

Visaarten

Visum, Social Visit Pass, Longterm Social Visit Pass, Professional Visit Pass, Student Pass und Transitvisum.

Gültigkeit

Social Visit Pass und Student Pass: Bis zu 3 Monate.

Professional Visit Pass: Bis zu 6 Monate.

Visum: 14 Tage Aufenthalt.

Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Reisedokumente und bestätigte Weiterflugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Im Transitraum des Flughafens Singapur Changi gibt es Übernachtungsmöglichkeiten.

Antragstellung an
Antragsunterlagen

Für jedes Visum notwendig:
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf den Webseiten der zuständigen Botschaften oder bei der Immigration & Checkpoints Authority).
(b) 1 aktuelles Passfoto (heller Hintergrund).
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über mindestens eine freie Seite verfügt.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Buchungsbestätigung der Flugtickets für die Rück- oder Weiterreise.

(f) Ggf. Visum für das nächste Reiseziel.
(g) Gebühr (Bei Antragstellung in bar, in Berlin auch per Verrechnungsscheck)

(h) eine ausgefüllte Checkliste für Antragsteller.

(i) frankierter Einschreiben-Rückumschlag (für die Rücksendung des Reisepasses)

(j) ausreichende Geldmittel

(k) ggf. Impfung gegen Gelbfieber bei vorherigem Aufenthalt in einem WHO-Gelfiebergebiet

Touristische Reisen zusätzlich:

(l) Bestätigte Buchung der Hotelunterkunft.

Besuchsreisen zusätzlich:
(m) Einladung eines Staatsbürgers/Einwohners von Singapur (mindestens 21 Jahre alt), aus dem hervorgeht, dass er die Verantwortung für Aufenthalt, Kosten und Wiederausreise des Besuchers übernimmt (ggf. mit Kopie des eigenen Reisepasses).

Geschäftsreisen zusätzlich:
(n) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.
(o) Einladung einer Firma aus Singapur.

(p) ausgedrucktes Geschäftsprofil der in Singapur registrierten Firma.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Werktage

In der Regel 5-7 Arbeitstage plus Postweg, in Ausnahmefällen bis zu 6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

Reisepass, bestätigte Rück- bzw. Weiterreisetickets, ausreichende Geldmittel.

Aufenthaltsverlängerung

Der Social Visit Pass kann in Singapur auf maximal 90 Tage verlängert werden. Die Verlängerung ist mindestens zwei Tage vor Ablauf des Social Visit Pass zu beantragen. Weitere Informationen von der Immigration and Checkpoints Authority.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Es ist auf die Verfügbarkeit von freien Seiten im Ausweisdokument zu achten.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird mindestens 2 Wochen vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Animal & Veterinary Service beantragt werden muss. Für die Genehmigung ist die Vorlage einer Reservierung (mindestens 30 Tage im Voraus) in der Quarantänestation Jurong Animal Quarantine Station (JAQS) erforderlich. Zusätzlich muss ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden, das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf. Die Ankunft des Tieres ist 24 Stunden vorher anzumelden. Für die Ausfuhr ist eine Ausfuhrerlaubnis der AVA erforderlich.

Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 3 Wochen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Tiere aus Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Singapur

Honorargeneralkonsulat in Waiblingen (bei Stuttgart). Honorarkonsulate in Hamburg und München.

Telefon: +49 (30) 226 34 30. Website: https://www.mfa.gov.sg/Berlin Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Di, Do, Fr 09.30-12.30 Uhr und Mi 14.00-16.30 Uhr.
Botschaft der Republik Singapur
E-Mail-Adresse: mfa@mfa.gov.sg Telefon: +65 63 79 80 00.
Botschaft der Republik Singapur
E-Mail-Adresse: hwchan@milkeninstitute.org Telefon: +65 63 798 000

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