Saudi-Arabien: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise bzw. bei der Beantragung des Visums noch mindestens 6 Monate gültig sein und zwei gegenüber liegende freie Seiten enthalten.
Alle Reisepässe müssen maschinenlesbar sein.
Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Allein reisende Frauen sollten bedenken, dass Frauen in der Regel nicht mit Männern, mit denen sie weder verwandt noch verheiratet sind, im gleichen Auto fahren dürfen. Frauen müssen angemessen gekleidet sein. Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Online-Visum
U.a. die folgenden Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Reisen ein Online-Visum beantragen:
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten,
b) Schweiz.
Visum bei der Ankunft
U.a. die folgenden Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Reisen ein Visum bei der Ankunft für einen max. 12-monatigen Aufenthalt beantragen:
(a) Personen mit ständigem Wohnsitz in einem EU-Land.
(b) Inhaber eines gültigen Schengenvisums (für Touristen oder Geschäftsleute).
Visum bei der Einreise: 480 SAR (300 SAR + Gebühren für die Auslandskrankenversicherung gegen Erkrankungen an Corona)
e-Visum: 535 SAR (inkl. Gebühren für die Auslandskrankenversicherung gegen Erkrankungen an Corona)
Touristenvisum, Geschäftsvisum (90 Tage gültig), Visum für eine vorübergehende Arbeitsaufnahme, Transit-, Einfach- oder Mehrfachvisum (für Verwandtenbesuche).
Transitvisa sind 3 Tage gültig. Transit über den Landweg ist nicht möglich.
Für die kleine (Umrah) und die große Pilgerfahrt (Hadsch) werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 18 Stunden weiterfliegen, ein bestätigtes Rück-/Weiterflugticket und gültige Reisedokumente vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Mit Ausnahme von Saudi Arabian Airlines, mit der zwei Zwischenstopps in Saudi-Arabien gestattet sind, darf im Rahmen der visumfreien Durchreise nur eine Zwischenlandung erfolgen.
Neu ist das kostenlose 96-Stunden-Transitvisum, das zusammen mit dem Flugticket bei Saudi Arabian Airlines (SV) oder bei Flynas (XY) für die Einreise an allen internationalen Flughäfen in Saudi-Arabien erworben werden kann. Der Service heißt "Your Ticket - Your Visa" und wird in Kooperation von den zuständigen Ministerien Saudi-Arabiens und der saudischen Tourismusbehörde angeboten.
Persönlich 10-14 Tage vor Abreise bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. bei den Visa-Service-Zentren in Berlin, Frankfurt, Genf oder Bern bei der Visa-Agentur VFS TASHELL. Ein persönlicher Termin bei den Konsularprovidern in Deutschland bzw. in der Schweiz sollte möglichst vorab vereinbart werden.
Visabeschaffungsagenturen /Konsularprovider beantragen beim saudischen Außenministerium die für den Visumantrag notwendige Genehmigungsnummer (E-Nummer).
U.a. EU-Bürger und Schweizer können Touristenvisa online für eine einmalige Einreise und einen Monat Aufenthalt oder für mehrmalige Einreisen und drei Monate Aufenthalt beantragen.
U.a. Personen mit ständigem Wohnsitz in einem EU-Land sowie Inhaber eines gültigen Schengenvisums (für Touristen oder Geschäftsleute) können ein Visum bei der Ankunft für einen max. 12-monatigen Aufenthalt beantragen.
Hinweis: Visumanträge für Geschäftsvisa sind entweder online auf der Website des Saudi-Arabischen Außenministeriums herunterzuladen oder über eine Visa-Agentur in Berlin, Frankfurt, Genf oder Bern einzureichen. Touristen-Visa werden vom Reiseveranstalter organisiert.
Besuchervisum:
(a) 1 Antragsformular (Beim Punkt „Ankunftsort“ muss angegeben werden, ob der Reisende auf dem Land- oder Luftweg einreist).
(b) 2 identische, aktuelle Passfotos im EU-Format in Farbe mit weißem Hintergrund, Brillenträger ohne Brille.
(c) Maschinenlesbarer Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und zwei gegenüber liegende freie Seiten enthält.
(d) Gebühr (Barzahlung während des persönlichen Gespräches).
(e) Vom Außenministerium beglaubigtes Einladungsschreiben einer Kontaktperson in Saudi-Arabien.
(f) Genehmigung des Saudi-Arabischen Außenministeriums (es wird eine Genehmigungsnummer erteilt).
(g) Aktuelles Führungszeugnis im Original.
(h) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens 6 Monate gültig ist. Ausländische EU-Bürger benötigen ihre Meldebescheinigung für ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Geschäftsvisum (nur Männer):
(a)-(h).
(i) Angaben über Reisezweck und -dauer.
(j) Übernahmeerklärung der Reise- und Aufenthaltskosten durch die Firma und Anschrift des Geschäftspartners in Saudi-Arabien.
(k) Offizielles Empfehlungsschreiben bzw. Einladungsreferenz, beglaubigt durch die saudische Industrie- und Handelskammer. Bezahlung der Beglaubigungsgebühr durch den saudischen Geschäftspartner.
(l) Ein Schreiben des Unternehmens, das von der IHK beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners oder die Zustimmung des Investitionsministeriums.
(m) Beglaubigte Kopien von Qualifikationsnachweisen. Die Originale müssen bei der Beantragung legalisiert sein.
(n) Abschlusszeugnis in Kopie.
(o) Beglaubigte Bestätigung, dass die beschriebene Stelle im Unternehmen ausgefüllt wurde.
(p) Befähigungsnachweis.
Touristenvisum
(a) Reisepass, der bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Visumgebühren.
(c) offizielles Einladungsschreiben.
Muslime: Wenn der Antragsteller nicht in einem islamischen Land geboren ist, ist eine Islambescheinigung erforderlich.
Eine Meldepflicht besteht für Ausländer, die nach Saudi-Arabien ziehen und ein Visum für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen oder ein Arbeitsvisum haben. Sie müssen sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Polizeidienststelle anmelden. Dazu benötigen sie 3 Passbilder (nur schwarz-weiß). Die Bearbeitungsgebühr beträgt ca. 500 S.Rls. Ein Dolmetscher ist empfehlenswert.
Auf Reisen innerhalb von Saudi-Arabien oder mit einem Fahrzeug in die Nachbarländer müssen ausländische Arbeitnehmer neben Reisepass und Visum ein Schreiben (Travel Letter) ihres Arbeitgebers (saudischer Sponsor) mit sich führen, in dem ihre Reiseziele gelistet sind. Das Schreiben muss Stempel von der Chamber of Commerce und der örtlichen Polizeidienststelle tragen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Schweizer: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Die Regierung verweigert u.a. folgenden Personen die Einreise und den Transit:
- Israelischen Staatsbürgern. (Staatsbürgern anderer Staaten mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass sollten bei der Einreise jedoch keine Probleme entstehen. Es ist in jedem Fall ratsam, die Botschaft diesbezüglich zu kontaktieren.)
- Reisenden, die nicht angemessen gekleidet oder offensichtlich angetrunken sind. Das Mitführen von Alkohol ist verboten.
Die Einreise über den Flughafen in Jeddah ist während der Pilgerfahrtsaison nur eingeschränkt möglich (Reisende mit Geschäftsvisum dürfen dort z.B. nur einreisen, wenn sie nachweislich nicht muslimisch sind.)
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat in Frankfurt/M.
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