Pakistan: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Erforderlich u.a. für die Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visum bei der Einreise
(Achtung: Für dieses Visum liegen noch keine Erfahrungswerte vor, weshalb vorerst weiterhin Visa vor der Reise beantragt werden sollten.)
Staatsangehörige u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen für geschäftliche Zwecke, wenn ein Empfehlungsschreiben vorliegt, und für touristische Reisen, die über ausgewählte pakistanische Reiseveranstalter gebucht wurden (sofern nicht anders angegeben):
für geschäftliche Zwecke:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (außer Malta, Slowakische Republik und Zypern);
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
für touristische Reisen:
(a) Deutschland, Österreich, Finnland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta und Spanien;
(b) Schweiz und
(c) Türkei
e-Visum (ETA) für Touristen
Staatsangehörige u.a. der in der obigen Tabelle genannten Länder können für Pakistan ein E-Visum für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen.
(a) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Schweiz
Die angegebenen Visagebühren sind gültig für Schweizer Staatsbürger.
E-Visum
Touristenvisum, einmalige Einreise, Aufenthalt weniger als 3 Monate:
Deutsche: 50 US$
Österreicher: 35 US$
Schweizer: 35 US$
Türken: 25 US$
Touristenvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 12 Monate gültig ab Ausstellungsdatum (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 15 Tage.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
(a) 1-2 Antragsformulare bzw. downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung in der Schweiz.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie eine Kopie des Reisepasses.
(d) Gebühr (Überweisung mit Einzahlungsbeleg, auch mit Bankkarte bezahlbar).
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Touristenvisum: Buchungsbestätigung für das Hin- und Rückflugticket und die Unterkunft. Statt der Hotelreservierung kann auch ein Schreiben des Reiseveranstalters eingereicht werden.
(g) Familienbesuch: Adresse in Pakistan.
(h) Geschäftsvisum: Entsendungsschreiben der deutschen, österreichischen oder schweizer Firma und Einladungsschreiben eines pakistanischen Unternehmens. Obligatorisch ist auch ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Deutschland adressiert an das Konsulat, ein offizielles Einladungsschreiben der pakistanischen Handelskammer, dass das pakistanische Unternehmen anfordern muss, sowie ein Empfehlungsschreiben des Honorary Investment Counsellor des Board of Investment (BOI).
Antragsteller in der Schweiz: Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Mindestens 14 Tage plus Postweg. Frühzeitige Antragstellung ist empfohlen.
In Berlin derzeit mindestens 10 Botschaftsarbeitstage.
In Frankfurt: 4 Werktage.
e-Visum: 1-2 Werktage.
Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen müssen sich Ausländer vor Ablauf der 30 Tage bei den Einwanderungsbehörden melden.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Ggf. Visa für Drittländer u. a. Papiere für die Weiterreise.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren (dringend empfohlen) oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Honorargeneralkonsulat in Innsbruck.
Mit Visumerteilung.
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M., Honorarkonsulate in Düsseldorf, Hamburg und Pullach im Isartal.
Mit Visumerteilung für Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.
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